Änderung 29.07.2019 13:11:51

EZB berücksichtigt bei TLTRO3-Volumen Verbriefungen in Eigenbestand

EZB berücksichtigt bei TLTRO3-Volumen Verbriefungen in Eigenbestand

Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des EZB-Rats vom 22. Juli hervor. "Anrechnungsfähige Kredite an den nicht-finanziellen Privatsektor, die verbrieft und im eigenen Bestand gehalten wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung des möglichen Kreditvolumens berücksichtigt werden", heißt es in der dem Beschluss.

Im zweiten Programm für langfristige und gezielte Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO2) war das nicht möglich gewesen. Die EZB will mit dieser Änderung den Zusammenhang zwischen maximal möglicher TLTRO3-Teilnahme und der Kreditvergabe an die Privatwirtschaft stärken. Eigenverbriefungen haben gemessen am insgesamt ausstehenden Kreditvolumen keine große Bedeutung, allerdings spielen sie für einzelne Institute eine große Rolle.

Nicht berücksichtigt werden solche selbst gehaltenen Verbriefungen jedoch bei der Berechnung des Zinsabschlags für TLTRO3-Kredite. Die TLTRO3-Geschäfte haben einen Zinssatz, der um 10 Basispunkte über dem durchschnittlich während der Tender-Laufzeit herrschenden Hauptrefinanzierungssatz (aktuell 0,00 Prozent) liegt. Je nach der Höhe ihrer Kreditvergabe an den Privatsektor müssen Banken aber einen niedrigeren Zins zahlen. Maximal darf der Zins auf 10 Basispunkte über dem Einlagensatz (aktuell 0,40 Prozent) verringert werden.

FRANKFURT (Dow Jones)

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