03.04.2023 14:01:42
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EY Deutschland darf zwei Jahre keine großen Neumandate annehmen
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Abschlussprüferaufsicht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAS) sieht bei der Prüfung der Abschlüsse der Wirecard AG und der Wirecard Bank AG in den Jahren 2016 bis 2018 Berufspflichtverletzungen als erwiesen an. Infolgedessen seien Sanktionen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und fünf Wirtschaftsprüfer verhängt worden, teilte die APAS am Montag mit. Die Strafen beliefen sich bei den natürlichen Personen auf Geldbußen von 23.000 Euro bis 300.000 Euro sowie bei EY auf 500.000 Euro sowie ein Verbot für die Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse von zwei Jahren ab Bestandskraft des Bescheides (sog. Neumandate).
Bei ihren Ermittlungen stützte sich die APAS insbesondere auf die Arbeitspapiere der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die einschlägige Kommunikation der Beteiligten, Zeugenaussagen, Informationen Dritter und Stellungnahmen der Betroffenen. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die berufsaufsichtlichen Konsequenzen für festgestelltes berufliches Fehlverhalten in dem konkret vorliegenden Fall.
Die Entscheidung der APAS habe keine rechtliche Bindungswirkung für andere Verfahren im Zusammenhang mit der Wirecard AG, etwa für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen einzelne Berufsträger bei der Staatsanwaltschaft München bzw. bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche der Wirecard AG oder von Anlegern oder Kreditgebern der Wirecard AG gegenüber einzelnen Wirtschaftsprüfern oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erklärte die APAS weiter. Diese Verfahren sind nach den einschlägigen Verfahrensordnungen durch andere staatliche Stellen zu entscheiden.
Zuvor hatte das Handelsblatt berichtet, dass EY zwei Jahre lang keine neuen Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse übernehmen dürfe.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/cbr/mgo
(END) Dow Jones Newswires
April 03, 2023 08:02 ET (12:02 GMT)
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