23.02.2015 18:45:31
|
Experten wollen noch Änderungen am Gesetz zur Einlagensicherung
Von Andreas Kißler
BERLIN--Sparer in Deutschland sollen künftig bei Bankenschieflagen besser vor dem Verlust ihres Ersparten geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundestag Ende März beschließen will. Experten der Finanzbranche stimmten den geplanten Regelungen bei einer Anhörung zwar generell zu - sie mahnten aber auch noch einige Nachbesserungen an.
Der Entwurf sieht vor, dass alle Banken künftig einem Einlagensicherungssystem angehören müssen. Die finanzielle Ausstattung dieser Systeme soll verbessert werden, und die Sparer sollen im Schadensfall schneller an ihr Geld kommen. Sie haben nach den neuen Regeln Anspruch auf Rückzahlung innerhalb von 7 statt bisher 20 Arbeitstagen, und die Verjährung der Ansprüche wird von bislang 5 auf 10 Jahre angehoben.
Die Sparer sollen im Bedarfsfall einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen von bis zu 100.000 Euro haben. Für besonders schutzbedürftige Einlagen sollen es aber für ein halbes Jahr bis zu 500.000 Euro sein. Das betrifft etwa Gelder aus dem Verkauf einer Privatimmobile, aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Sozialleistungen. Vorgesehen ist, dass die Sicherungssysteme innerhalb von 10 Jahren ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ansparen müssen.
Bei der Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss sahen Experten aber noch Änderungsbedarf. So kritisierte der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) in seiner Stellungnahme zur Anhörung, dass sich eine nach den Planungen vorgesehene Prüfung durch den Bundesrechnungshof vollumfänglich auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Einlagensicherungssysteme erstrecken soll. Sie müsse sich vielmehr "auf die Anlage und Verwaltung der verfügbaren Finanzmittel betreffende ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung beschränken".
Der Bundesverband deutscher Banken kritisierte, dass Vorschläge seiner eigenen Entschädigungseinrichtung zur Mandatserweiterung der gesetzlichen Einrichtungen nicht in dem Gesetzentwurf aufgegriffen worden seien.
Das Centrum für Europäische Politik kritisierte, Unterschiede in der Zielausstattung nationaler Einlagensicherungssysteme, für die manche EU-Staaten nur 0,5 Prozent anstatt der in Deutschland vorgesehenen 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen vorsehen, stellten "eine Wettbewerbsverzerrung zulasten von Banken aus Mitgliedstaaten mit einer hoch diversifizierten Bankenlandschaft" dar.
Bei der Anhörung lobten die Sachverständigen allerdings größtenteils die geplanten Maßnahmen. Laut Bundestags-Pressedienst bezeichneten der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und der VÖB die Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in deutsches Recht als "insgesamt sehr gelungen" und zeigten sich "insgesamt sehr zufrieden". Auch der Verband der Auslandsbanken lobte die Umsetzung demnach als "weiteren und letzten noch fehlenden Baustein der europäischen Bankenunion".
Die Bestimmungen setzen EU-weite Regelungen vom April in Deutschland um, mit denen die Einlagensicherungssysteme in Reaktion auf die Bankenkrise EU-weit harmonisiert werden. Der deutsche Gesetzentwurf sieht vor, das bestehende Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz aufzuspalten. Die bisherigen Regelungen für Anlegerentschädigung sollen inhaltlich nicht geändert und künftig in einem reinen Anlegerentschädigungsgesetz fortgeführt werden, während das Einlagensicherungsgesetz nun neu hinzukommt.
Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf im November 2014 auf den Weg gebracht, und die Bundestagsabgeordneten hatten darüber erstmals Ende Januar beraten. Die zweite Lesung wird nun voraussichtlich am 26. oder 27. März stattfinden. Die abschließende Befassung des Bundesrates ist dann wegen der Osterferien und des nachfolgenden Mai-Feiertages erst am 8. Mai geplant.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/sha
(END) Dow Jones Newswires
February 23, 2015 12:14 ET (17:14 GMT)
Copyright (c) 2015 Dow Jones & Company, Inc.- - 12 14 PM EST 02-23-15
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!