23.05.2013 16:32:30

Europaparlament zieht rote Linien für Freihandelsgespräche mit den USA

   Von Angelika Busch-Steinfort

   STRAßBURG--Das Europäische Parlament unterstützt mit großer Mehrheit die Aufnahme von Handelsgesprächen mit den USA, zieht aber eine Reihe "roter Linien". In einer am Donnerstag vom Plenum verabschiedeten Resolution verlangen die Abgeordneten, dass die EU-Gesetzgebung zur Lebensmittelsicherheit, zu genetisch veränderten Organismen (GVO), zum Klonen und zu den geschützten Ursprungsbezeichnungen nicht zur Disposition stehen dürfen. Gleiches soll für Fragen des geistigen Eigentums und für den Datenschutz gelten.

   In einer getrennten Abstimmung fordert eine Mehrheit der Abgeordneten zudem, dass über "Dienste mit kulturellen oder audiovisuellen Inhalten, auch online" gar nicht erst geredet werden dürfe. Die Wahrung der kulturellen Vielfalt in der EU ist vertraglich festgelegt. Unter anderem haben die Mitgliedstaaten das Recht, mithilfe von Quoten und Subventionen ihre eigene Kulturindustrie zu schützen.

   Während EU-Handelskommissar Karel De Gucht in einer Debatte zu den anstehenden Handelsgesprächen am Vorabend erklärte hatte, dass bestehendes EU-Recht nicht durch Handelsabkommen ausgehebelt werden dürfe, lehnt er es ab, bestimmte Themen von vornherein auszuklammern. Die USA dürften in einem solchen Fall ihrerseits Forderungen stellen und vermutlich das Thema Ursprungsbezeichnungen auf die rote Liste setzen, an dem den Europäern besonders viel gelegen ist.

   Zudem wird in der Kommission darauf verwiesen, dass die EU viel mehr Interesse an Verhandlungen über den Marktzugang ihrer Medienindustrie in den USA habe, als umgekehrt, da die USA hier bereits große Marktanteile habe.

   Das Parlament verlangt in der Entschließung in allen Phasen der Verhandlungen in angemessener Weise" eingebunden zu werden. "Das Parlament hat Zähne und kann zubeißen", sagte der Berichterstatter, der portugiesische Sozialdemokrat Vital Moreira. Das können die Abgeordneten in dem Fall allerdings erst unter Beweis stellen, wenn sie über das fertig ausgehandelte Abkommen abstimmen müssen. An den Verhandlungen selbst sind sie nicht beteiligt.

   Ziel der Kommission, die die Gespräche im Auftrag der EU-Regierungen führen wird, ist ein Verhandlungsbeginn im Juli. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Juni von den EU-Außenministern ein Verhandlungsmandat erhält. Beim G8-Gipfel am 17. und 18. Juni könnten beide Parteien dann auf höchster Ebene die Aufnahme der Verhandlungen verkünden.

   Die EU-Kommission geht davon aus, dass dieses für die EU bedeutendste Handelsabkommen das Wirtschaftswachstum der Europäer bis 2027 um 0,5 Prozent jährlich steigern wird und das der USA um 0,4 Prozent.

   Kontakt zur Autorin: angelika.busch-steinfort@dowjones.com

   DJG/hab

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   May 23, 2013 10:02 ET (14:02 GMT)

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