06.07.2010 12:21:12
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EuGH begrenzt Patentschutz auf genveränderte Pflanzen
LUXEMBURG (AFP)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den Patentschutz auf genveränderte Pflanzen begrenzt. Wie aus einem am Dienstag verkündeten Urteil hervorgeht, darf der US-Konzern Monsanto es europäischen Händlern nicht verbieten, in der EU patentgeschütztes Gen-Soja aus Ländern zu importieren, in denen kein Patentschutz besteht. (Az: C-428/08)
Monsanto hält seit 1996 ein EU-Patent für eine genetische Veränderung von Soja, die die Pflanze gegen ein häufig verwendetes Herbizid resistent macht. Landwirte können das Mittel daher zur Vernichtung von Unkraut einsetzen, ohne das Soja zu schädigen. In Argentinien wird diese genveränderte Pflanze viel angebaut. Patentschutz besteht dort nicht. Mehrere europäische Händler führen aus der genveränderten Pflanze hergestelltes Sojamehl aus Argentinien über die Niederlande in die EU ein. Dies wollte Monsanto verbieten.
Wie nun der EuGH entschied, reicht Monsantos Patentschutz nicht so weit. Der Patentschutz sei auf die Funktion beschränkt, Sojapflanzen gegen ein Unkrautvertilgungsmittel resistent zu machen. Diese Funktion spiele bei fertigem Sojamehl aber keine Rolle mehr. Genveränderte Rückstände in dem Sojamehl seien auch nicht geeignet, den in der EU bestehenden Patentschutz zu umgehen.
Webseite: www.curia.europa.eu
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July 06, 2010 05:51 ET (09:51 GMT)- - 05 51 AM EDT 07-06-10
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