19.12.2012 17:05:30
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EU-Kommission legt umstrittene neue Tabakrichtlinie vor
Von Angelika Busch-Steinfort
BRÜSSEL--Der im Vorfeld heftig diskutierte und umstrittene Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der Tabakrichtlinie liegt auf dem Tisch. Der neue Gesundheitskommissar Tonio Borg fasste die damit verfolgte Absicht knapp zusammen: "Tabakerzeugnisse müssen wie Tabakerzeugnisse aussehen und schmecken, und dieser Vorschlag stellt sicher, dass ansprechende Verpackungen und Aromen nicht als Marketingstrategie eingesetzt werden". Die Kommission geht davon aus, dass die neuen Regeln spätestens 2016 in den Mitgliedstaaten in Kraft treten können. EU-Regierungen und Europäisches Parlament müssen den Plänen zuvor zustimmen.
Vorgesehen ist, dass künftig auf 75 Prozent der Packungsoberfläche von Zigaretten und losem Tabak abschreckende Fotos und Warnhinweise in Textform prangen müssen - und zwar auf der Vorder- und auf der Rückseite. Die Angaben über Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid, die von der Kommission als "irreführende" bewertet werden, sollen durch eine seitlich auf der Packung angebrachte Botschaft ersetzt werden, dass Rauchen über 70 Prozent krebserregende Stoffe enthält. Neutrale Einheitsverpackungen, wie es sie derzeit weltweit nur in Australien gibt und wogegen ein WTO-Verfahren läuft, sollen nicht auf EU-Ebene verordnet werden. Eine solche Entscheidung soll den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.
Menthol in Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie in Kau- oder Schnupftabak soll ebenso wie andere "charakteristische" Aromen wie Erdbeer- oder Vanillegeschmack verboten werden. Damit würden Jugendliche verführt, mit dem Rauchen anzufangen, argumentiert die Kommission.
In Schweden soll der traditionelle Lutschtabak Snus weiter verkauft werden können. Stockholm hatte sich bei seinem EU-Beitritt verpflichten müssen, dafür zu sorgen, dass Snus in den anderen Mitgliedstaaten nicht vermarktet wird. Der Lutschtabak gehört gar nicht zum Anwendungsbereich der bestehenden Tabakrichtlinie, zwischenzeitlich war aber darüber spekuliert worden, dass die Kommission ein Verbot des Produkts auch für Schweden anstrebe.
Der Geltungsbereich der Tabakrichtlinie von 2001 soll erweitert werden, um auch neue Produkte wie E-Zigaretten zu erfassen. Auch der grenzüberschreitende Internetverkauf von Tabakwaren soll geregelt werden, mit einer Meldepflicht für Onlineeinzelhändler und einem Mechanismus zur Altersüberprüfung.
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
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December 19, 2012 10:34 ET (15:34 GMT)- - 10 34 AM EST 12-19-12
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