13.11.2012 18:49:32
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EU-Kommission entscheidet über abgemilderte Frauenquote
Der Vorschlag betrifft große Firmen, in deren Aufsichtsräten entweder Männer oder Frauen weniger als 40 Prozent der Posten besetzen. In der Praxis heißt das: Frauen sind unterrepräsentiert. Diese Unternehmen müssen nachweisen, dass sie über die Aufsichtsratsposten allein nach Eignung der Kandidaten entscheiden.
Bei gleicher Qualifikation muss ein Unternehmen den Posten an einen Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts vergeben - in der Regel eine Frau. Zurückgewiesenen Bewerbern müssen die Firmen erklären, warum und nach welchen Kriterien sie sich anders entschieden haben. Die Beweislast liegt bei der Firma.
Das Kompromisskonzept sieht auch Sanktionen vor: ab 2016, falls der Auswahlprozess nicht gerecht ist, ab 2020 für das Verfehlen der 40-Prozent-Quote, wie Diplomaten erläutern.
EU-Justizkommissarin Reding hatte ursprünglich Strafen wie Bußgelder, Entzug staatlicher Subventionen oder Ausschluss von öffentlichen Wettbewerben vorgesehen. Dann musste sie zurückrudern, zu stark war der Gegenwind - zumal der juristische Dienst der Kommission laut Diplomaten zu dem Ergebnis gekommen war, dass Brüssel den Unternehmen solche Strafen nicht unmittelbar auferlegen darf. Einzelheiten sollen deshalb nun die nationalen Gesetzgeber beschließen.
Laut Kommission sind derzeit europaweit nur 13,5 Prozent der Mitglieder in den Führungsgremien Frauen. In Deutschland sind demnach 15,6 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt, in den mächtigeren Vorständen gar nur 4,2 Prozent. Die EU-Länder sollen dem Vorschlag zufolge künftig jedes Jahr aktuelle Zahlen vorlegen, die Kommission will dann einen Bericht erstellen.
Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen den Plänen zustimmen./hrz/DP/jkr
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