30.11.2016 12:31:42

Etappensieg für Kleinanleger im Telekom-Musterprozess um Schadenersatz

   FRANKFURT (AFP)--Rund 17.000 Kleinanleger, die beim sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG Geld verloren haben, dürfen auf Schadenersatz hoffen. Die Telekom muss für einen grundlegenden Fehler in dem Prospekt zur Telekom-Aktie aus dem Jahr 2000 grundsätzlich haften, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch verkündeten Musterentscheid. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig: Die Telekom kann noch Revision am Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.

   Allerdings muss bei Rechtskraft des Urteils in jedem Einzelfall individuell geprüft werden, ob und inwieweit der Prospektfehler die Kaufentscheidung der Anleger beeinflusste. Aus diesem Grund konnte das Gericht auch keine generellen Festlegungen treffen, wie sie die beiden Musterparteien gefordert hatten, heißt es im Urteil.

   Der Ausgabepreis der Telekom-Aktie lag im Juni 2000 für Privatanleger bei 63,50 Euro und fiel im September 2002 auf einem Tiefstand von 8,42 Euro. Rund 17.000 Anleger machten daraufhin geltend, der Prospekt sei unrichtig gewesen und klagten auf Schadenersatz in Höhe von 80 Millionen Euro.

   Für diese Kläger seien Schadensersatzzahlungen "nunmehr in konkreter Reichweite", erklärte Peter Gundermann von der Musterklägerkanzlei Tilp in Frankfurt am Main. Die Betroffenen könnten demnach auf Schadenersatz einschließlich Zinsen in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro hoffen.

   Der Telekom-Prozess hatte 2005 zur Einführung des sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) geführt, das Verfahren ähnlich wie in einer Sammelklage zulässt. "Ohne das KapMuG hätten die Kläger ihre Prozesse schon längst verloren gehabt. Denn erst der gemeinsame Kampf im Musterverfahren hat zum Sieg der Anleger geführt, erklärte Rechtsanwalt Andreas Tilp.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/kla

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   November 30, 2016 06:01 ET (11:01 GMT)- - 06 01 AM EST 11-30-16

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