16.06.2023 14:00:12
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EQS-WpÜG: Korrekturmeldung / Zielgesellschaft: Schumag Aktiengesellschaft; Bieter: TPPI GmbH
EQS-WpÜG: TPPI GmbH / Korrekturmeldung Veröffentlichung einer KORREKTURMITTEILUNG in Bezug auf die Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) vom 13. Juni 2023
Bieterin: TPPI GmbH Severinstraße 126 52080 Aachen, Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 3189
Zielgesellschaft: Schumag Aktiengesellschaft Nerscheider Weg 170 52076 Aachen, Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24851 ISIN: DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4
Am 13. Juni 2023 hat die TPPI GmbH (die Bieterin) entschieden, sämtlichen Aktionären der Schumag Aktiengesellschaft (die Zielgesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots, das gleichzeitig zum Delisting der Aktien der Zielgesellschaft vom Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und der Börse Düsseldorf genutzt werden soll, anzubieten, sämtliche nennwertlosen Inhaberaktien der Zielgesellschaft (ISIN DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4) mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die SCHUMAG-Aktien) gegen Zahlung einer der Höhe nach noch zu bestimmenden Geldleistung je SCHUMAG-Aktie in bar zu erwerben (das Delisting-Übernahmeangebot).
Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Übernahmeangebots sowie weitere, damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin) von der Bieterin im Internet unter der Webseite unter https://www.schumag.de/investor_relation/delisting/ veröffentlicht.
Im Übrigen erfolgt das Delisting-Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Übernahmeangebots sowie weitere, das Delisting-Übernahmeangebot betreffende Regelungen, werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen, im Zusammenhang mit dem Delisting-Übernahmeangebot stehende, Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Delisting-Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Aachen, den 16. Juni 2023 TPPI GmbH Ende der WpÜG-Mitteilung
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