Nicht an der Qualität sparen. Mit Anlagelösungen der Landesbank Baden-Württemberg. Jetzt mehr erfahren -Werbung-
05.05.2023 14:00:18

EQS-HV: Telekom Austria AG: Einberufung zur Hauptversammlung und Tagesordnung

EQS-News: Telekom Austria AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Telekom Austria AG: Einberufung zur Hauptversammlung und Tagesordnung

05.05.2023 / 14:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 Einladung zur

ordentlichen Hauptversammlung

am 7. Juni 2023

 

 

Telekom Austria Aktiengesellschaft

FN 144477t, Handelsgericht Wien

ISIN AT0000720008

 

Wir laden unsere Aktionär:innen zu der am Mittwoch, 7. Juni 2023, um 10:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestraße 9, 1020 Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

Am Tag der Hauptversammlung kann die Präsentation der Tagesordnungspunkte bis zur Generaldebatte ab 10:00 Uhr MESZ im Livestream unter www.a1.group verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der Hauptversammlung ab ca. 17:00 Uhr MESZ auf unserer Website zur Verfügung.

 

Tagesordnung

 

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts sowie des konsolidierten Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022.
  5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022.
  6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
  7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023.
  8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2022.

 

Informationen für unsere Aktionär:innen

 

Spätestens ab 17. Mai 2023 (21 Tage vor der Hauptversammlung) stehen unter https://www.a1.group zur Verfügung:

 

  • Konzernabschluss 2022 und Konzernlagebericht 2022;
  • Jahresabschluss 2022 und Lagebericht 2022;
  • konsolidierter Corporate Governance Bericht 2022;
  • konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2022;
  • Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
  • Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022;
  • vollständiger Text dieser Einberufung;
  • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
  • Vollmachts- und Widerrufsformulare;
  • Erklärungen der Kandidat:innen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG;
  • Vergütungsbericht 2022.

 

Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:

Aktionär:innen, deren Anteile gemeinsam 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung (beides in Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 17. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ (21. Tag vor der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

 

Beschlussvorschläge:

Bis zum Ende des 26. Mai 2023 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

 

Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an hauptversammlung.2023@a1.group) zu senden.

 

Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang veröffentlichen, außer wenn

 

1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt;

2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde;

3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits veröffentlicht wurde;

4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder

5. die Aktionär:innen zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.

 

Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der eben genannten Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionär:innen Beschlussvorschläge zum selben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt Begründungen sind in deutscher Sprache zu übermitteln.

 

Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei Beschlussvorschlägen

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionär:innen eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % bzw. 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

 

Antragsrecht

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus.

 

Auskunftsrecht:

In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

 

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder

2. ihre Erteilung strafbar wäre.

 

Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

 

Teilnahme & Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter:

Zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des 28. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag) Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am 2. Juni 2023 endet.

 

Die Depotbestätigungen sind

  1. in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 2 genügen lässt

                per Fax: +43 (0)1 8900 500 52, oder

                per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF),

  1. in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Betreff: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder

                per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599), wobei unbedingt die
                ISIN AT0000720008 im Text anzugeben ist,

an die Gesellschaft zu senden.

 

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:

 

  1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z. B. BIC);
  2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
  3. die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung;
  4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; die ISIN AT0000720008;
  5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, das ist der 28. Mai 203, 24:00 Uhr MESZ, bezieht.

 

Aktionär:innen können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Betreff: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich), per Fax (+43 (0)1 8900 500 52) oder per E-Mail (anmeldung.telekom@hauptversammlung.at; gescannt als PDF angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf können auch per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599); wobei unbedingt die ISIN AT0000720008 im Text anzugeben ist.

 

Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss bis Montag, 5. Juni 2023, 16:00 Uhr MESZ, eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw. der Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu verwenden.

 

Als besonderer Service steht den Aktionär:innenn ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese Aktionär:innen vertreten wird. Für seine Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.a1.group ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an eine der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT) zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann unter
Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30 oder E-Mail florian.beckermann@iva.or.at.

 

Der Aktionär hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie er (oder allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Wir bitten unsere Aktionär:innen, Weisungen direkt an beckermann.telekom@hauptversammlung.at zu senden. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

 

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 9:00 Uhr MESZ.

 

Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (z. B. U-Bahnlinie U1, Station Vorgartenstraße).

 

Information zum Datenschutz der Aktionär:innen:

Die Telekom Austria AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG; dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls E-Mail Adresse bzw. Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Telekom Austria AG der Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. Telekom Austria AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa Notare, Rechtsanwälte und Banken. Diese erhalten von Telekom Austria AG nur jene personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Telekom Austria AG.

 

Teilnehmende Aktionär:innen und ihre Vertreter sind in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen. In dieses können andere Aktionär:innen bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Telekom Austria AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

 

Die Datenschutzerklärung der Telekom Austria AG finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://www.a1.group/de/meta/datenschutz

 

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500 ist geteilt in 664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.

 

Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern:

Die Satzung der Telekom Austria AG sieht gem. § 8 Abs 1 vor, dass der Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern besteht. Sechs Männer und vier Frauen fungieren derzeit als gewählte Kapitalvertreter im Aufsichtsrat.

 

Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd § 86 Abs 9 AktG gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30 % Frauen) für die Kapitalvertreter wird derzeit erfüllt. Die Mandate von drei weiblichen sowie drei männlichen Mitgliedern enden.

 

Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG

 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.a1.group.

 

Wien, 5. Mai 2023 

Der Vorstand

 

International Securities Identification Number (ISIN)

AT000072000

 

 



05.05.2023 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
1020 Wien
Österreich
Telefon: 004350664 47500
E-Mail: investor.relations@a1.group
Internet: www.a1.group
ISIN: AT0000720008
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1625977  05.05.2023 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1625977&application_name=news&site_id=smarthouse

Analysen zu Telekom Austria AGmehr Analysen

18.10.23 Telekom Austria buy Baader Bank
20.07.21 Telekom Austria kaufen HSBC
03.05.21 Telekom Austria kaufen HSBC
09.10.20 Telekom Austria kaufen Erste Group Bank
06.10.20 Telekom Austria buy Raiffeisen Centrobank AG
Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Telekom Austria AG 7,78 0,65% Telekom Austria AG