13.05.2022 09:00:05
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EQS-HV: Einladung zur 33. ordentlichen Hauptversammlung Rath Aktiengesellschaft
EQS-News: Rath AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Rath Aktiengesellschaft Einladung zur 33. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 10. Juni 2022, um 10:30 Uhr, im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein. Die Veranstaltung wird unter strenger Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften abgehalten. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2021 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 20. Mai 2022 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung Investor Relations, auf: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2021; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7 Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 20. Mai 2022 außerdem im Internet (www.rath-group.com) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 20. Mai 2022 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 31. Mai 2022 (Nachweisstichtag).
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 7. Juni 2022 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. per Post: Rath Aktiengesellschaft Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 31. Mai 2022 beziehen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht. Die oberste Prämisse bei der Hauptversammlung ist der Schutz der Gesundheit aller Teilnehmer. Die physische Teilnahme an der Hauptversammlung ist daher ausschließlich unter Einhaltung der am Tag der ordentlichen Hauptversammlung geltenden Bestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, sohin insbesondere unter Einhaltung der Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes 1950 sowie der im Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Verordnungen des Landeshauptmannes von Wien möglich (COVID-19 Bestimmungen).Bitte halten Sie sich daher hinsichtlich allfälliger Änderungen der Rechtslage zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft am 10. Juni 2022 informiert. Wien, im Mai 2022 Der Vorstand
13.05.2022 |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Rath AG |
Walfischgasse 14 | |
1010 Wien | |
Österreich | |
Telefon: | +43 1 513 4427-0 |
Fax: | +43 1 513 4428-87 |
Internet: | www.rath-group.com |
ISIN: | AT0000767306 |
WKN: | 878275 |
Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1349531 13.05.2022
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