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EQS-Adhoc: Epigenomics AG: Prognoseanpassung und Verlustanzeige nach § 92 AktG
EQS-Ad-hoc: Epigenomics AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Sonstiges Prognoseanpassung und Verlustanzeige nach § 92 AktG Berlin, 20. März 2023 Der Vorstand der Epigenomics AG (Frankfurt Prime Standard: ECX1, OTCQX: EPGNY; die Gesellschaft) erwartet für das gesamte Geschäftsjahr 2022 ein adjustiertes EBITDA (vor anteilbasierter Vergütung) innerhalb der Bandbreite von EUR -11,0 Mio. bis EUR 11,6 Mio. (zuvor EUR -10,2 Mio. bis EUR -10,8 Mio.). Die Umsatzprognose und der erwartete Finanzmittelverbrauch für 2022 bleiben unverändert. Die Prognoseanpassung folgt aus der Umgliederung der im Geschäftsjahr 2022 unrealisierten, saldierten Währungsgewinne/-verluste i. H. v. EUR 1,0 Mio. aus dem operativen Konzernjahresergebnis in das sonstige Ergebnis (Other Comprehensive Income). Dadurch sinkt das adjustierte EBITDA um EUR 1,0 Mio., während das sonstige Ergebnis um EUR 1,0 Mio. steigt. Das Konzerneigenkapital bleibt durch die Umgliederung unverändert. Die Umgliederung beruht auf einer geänderten Einschätzung des Vorstands im Sinne von IAS 8. Im Konzern konsolidierte Forderungen der Gesellschaft gegenüber ihrer Tochtergesellschaft Epigenomics Inc. werden nun als Teil der Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb nach IAS 21.15 eingestuft, da die Erfüllung dieser Forderungen auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist. Infolgedessen werden die Währungsgewinne aus diesen Forderungen im sonstigen Ergebnis und nicht mehr wie in den Abschlüssen der vorherigen Geschäftsjahre sowie den im Jahr 2022 bereits veröffentlichen Quartalsabschlüssen im adjustierten EBITDA gezeigt. Ferner ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals i. S. v. § 92 AktG eingetreten ist. Hierfür sind im Wesentlichen planmäßige Verluste und Aufwendungen aus der am 15. Februar 2023 bekanntgegebenen Restrukturierung verantwortlich. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals ist der Hauptversammlung anzuzeigen. Diese Anzeige des Verlustes wird in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft erfolgen, die im Juni stattfinden soll. Die Gesellschaft wird dementsprechend fristgerecht zu der ordentlichen Hauptversammlung einladen.
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