23.01.2015 15:42:58

Entscheidung im Vergabeverfahren für das Polizeipräsidium Düsseldorf

Düsseldorf (ots) - Das Vergabeverfahren des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW Düsseldorf (BLB NRW) zur Auftragsvergabe der Rohbauarbeiten für das Polizeipräsidium Düsseldorf war vergaberechtlich nicht zu beanstanden. So lautet die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Es weist den am 28.1.2014 eingereichten Nachprüfungsantrag eines unterlegenen Bieters als unbegründet zurück und erlegt ihm die Verfahrenskosten auf.

Damit bestätigt es das Vergabeverfahren des BLB NRW, der nun den Auftrag an den Mindestbietenden erteilen kann.

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