Checkliste |
28.09.2022 17:55:00
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Energiepreise: Factbox zum Energiekostenzuschuss
In der Förderstufe 1 beträgt die Zuschuss-Untergrenze 2.000 Euro, die Obergrenze ist mit 400.000 Euro festgelegt. Um Doppelförderungen zu vermeiden, müssen die geförderten Unternehmen für die Einstufung als energieintensives Unternehmen und zur Höhe der Mehraufwendungen die Bestätigung einer Steuerberatung vorlegen.
Stufe 2: Voraussetzung für den Zuschuss ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 2 Mio. Euro pro Unternehmen. Treibstoffe werden in dieser Stufe nicht gefördert.
Stufe 3: Die Unternehmen müssen darüber hinaus einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten nachweisen können. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Unternehmen bis zu 25 Mio. Euro.
Stufe 4 gilt für ausgewählte Branchen wie Stahl-, Zement- oder Glashersteller. Hier sind maximale Zuschüsse pro Unternehmen bis zu 50 Mio. Euro möglich.
Energie-Mehrkosten werden für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 gefördert - sollte die EU-Kommission die Genehmigungsfrist über das Jahresende hinaus verlängern, wäre auch eine Verlängerung grundsätzlich möglich. Abgewickelt werden die Förderungen über die aws, bei der man sich ab Ende Oktober bis Mitte November registrieren kann. Unternehmen erhalten dann eine Absendebestätigung und können ab Mitte November formal einen Förderantrag stellen.
Allerdings gibt es die Förderung nicht umsonst: Größere Betriebe müssen ein Energiesparkonzept im Form eines Energieaudits vorlegen, andererseits dürfen Unternehmen, die Förderungen beantragen, bis 31. März 2023 die Innen- und Außenbereiche von Geschäften zwischen 21 Uhr und 6 Uhr nicht beleuchten, auch Heizungen im Außenbereich (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) müssen ausgeschaltet werden. Flutlicht auf der Skipiste oder beheizte Schwimmbecken von Hotels bleiben erlaubt. Türen von Geschäften dürfen nicht ständig geöffnet bleiben.
Eine weitere Auflage betrifft die Auszahlung von Boni: Für das Jahr 2022 dürfen Unternehmen, die einen Energiekostenzuschuss bekommen, an ihre Manager nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres auszahlen.
Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden analog der Förderrichtlinie "Energiekostenzuschuss für Unternehmen", Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des UEZG (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz) im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 Prozent pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (das entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).
Zusätzlich zur Stromkostenbremse für Haushalte und dem Energiekostenzuschuss für Unternehmen wurde im Ministerrat ein Stromkostenzuschuss von 120 Mio. Euro für die Landwirtschaft beschlossen. Die Umsetzung erfolgt als Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes.
ivn/fel
(APA)
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