02.07.2021 09:50:00
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Elior-Gruppe meldet Preisgestaltung von vorrangigen unbesicherten Schuldscheinen und neues vorrangiges Bankdarlehen
Die Elior-Gruppe (Euronext Paris – ISIN: FR 0011950732), eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich Gastronomie- und Support-Services.
Die Elior-Gruppe meldet die Preisgestaltung von vorrangigen unbesicherten Schuldscheinen (Senior Notes) und ein neues vorrangiges Bankdarlehen.
Die Elior-Gruppe, eine Société anonyme gemäß den Gesetzen der Republik Frankreich ("Elior"), gab heute bekannt, dass ihr Angebot (das "Angebot") auf einen Gesamtnennbetrag von 550.000.000 Euro an vorrangigen unbesicherten festverzinslichen Schuldscheinen mit Fälligkeit im Jahr 2026 ("Schuldscheine") beziffert wurde.
Darüber hinaus wird Elior am bzw. vor dem 8. Juli 2021 auch ein neues vorrangiges unbesichertes befristetes Darlehen (das "neue Darlehen") von 100.000.000 Euro und eine vorrangige unbesicherte revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 350.000.000 vereinbaren.
Die mit einem Nennbetrag von insgesamt 550.000.000 Euro ausgegebenen Schuldscheine werden mit einer jährlichen Rate von 3,750 Prozent verzinst. Die Emission erfolgt zu 100 Prozent des Nennbetrags. Das Angebot der Schuldscheine wird voraussichtlich am oder etwa am 8. Juli 2021 schließen, vorbehaltlich marktüblicher Abschlussbedingungen.
Elior beabsichtigt, den Bruttoerlös des Angebots zusammen mit dem neuen Darlehen zur Tilgung des bestehenden befristeten Darlehens, für allgemeine Unternehmenszwecke und zur Bezahlung von Kosten, Gebühren und Belastungen im Zusammenhang mit dem Angebot und dem neuen vorrangigen Bankdarlehen zu verwenden.
In Verbindung mit dem Angebot agierten BNP Paribas (alleiniger realer Bookrunner), Crédit Agricole CIB und Rabobank als gemeinsame globale Konsortialführer. Natixis, CIC Market Solutions und Société Générale waren die gemeinsamen Bookrunner und Mediobanca und BBVA waren Co-Manager. Natixis agierte als Berater der Kreditrating-Agenturen.
Warnhinweis
Die Schuldscheine werden außerhalb der Vereinigten Staaten gemäß Regulation S unter dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("Securities Act") angeboten, vorbehaltlich aktueller Markt- und sonstiger Bedingungen. Es wird keine Zusicherung gegeben, dass das Angebot zum Abschluss gebracht wird, oder im Falle des Abschlusses, zu welchen Bedingungen der Abschluss erfolgt. Die dem Angebot unterliegenden Schuldscheine wurden nicht gemäß dem Securities Act oder den Wertpapiergesetzen anderer Rechtsgebiete registriert und dürfen ohne Registrierung oder anwendbare Freistellung von den Registrieranforderungen gemäß dem Securities Act und anderen anwendbaren Wertpapiergesetzen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot und keine Einholung eines Kaufangebots bezüglich dieser Schuldscheine dar und ist auch kein Angebot, keine Einholung und kein Verkauf in einem Rechtsgebiet, wo derartige Angebote, Einholungen oder Verkäufe gesetzwidrig wären.
Es besteht keine Absicht, die Schuldscheine Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") anzubieten, zu verkaufen oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Darum sollten sie diesen dort nicht angeboten, verkauft oder verfügbar gemacht werden. Im Sinne dieser Mitteilung ist ein "Kleinanleger" eine Person, die zu einer (oder mehreren) der folgenden Gruppen gehört: (i) Kleinanleger im Sinne von Punkt (11) von Artikel 4(1) der Richtlinie 2014/65/EU (in der aktuellen Fassung, "MiFID II"); oder (ii) Kunden im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, die keine professionellen Kunden im Sinne von Punkt (10) von Artikel 4(1) der MiFID II sind, oder die (iii) keine "qualifizierten Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der aktuellen Fassung, "Prospektverordnung") sind.
Es besteht keine Absicht, die Schuldscheine Kleinanlegern (nach obiger Begriffsbestimmung) in Großbritannien anzubieten, zu verkaufen oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Darum sollten sie diesen dort nicht angeboten, verkauft oder verfügbar gemacht werden. Im Sinne dieser Mitteilung ist ein "Kleinanleger" eine Person, die zu einer (oder mehreren) der folgenden Gruppen gehört: (i) Kleinanleger im Sinne von Punkt (8) von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, da diese kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") zum britischen innerstaatlichen Recht gehört; (ii) Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 und jeglicher darunter erlassenen Regeln oder Bestimmungen zur Implementierung der Richtlinie (EU) 2016/97, wenn diese Kunden nicht unter die Begriffsbestimmung der professionellen Kunden fallen, die in Punkt (8) von Artikel 2(1) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 dargelegt ist, da diese kraft des EUWA zum innerstaatlichen Recht gehört; oder (iii) die keine qualifizierten Anleger gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, da diese kraft des EUWA zum innerstaatlichen Recht gehört.
Diese Mitteilung stellt unter keinen Umständen ein öffentliches Angebot dar und ist auch keine Aufforderung an die Öffentlichkeit in Verbindung mit einem Angebot im Sinne der Prospektverordnung oder auf sonstige Weise. Angebot und Verkauf der Anleihen erfolgen unter einer gemäß der Prospektverordnung erteilten Freistellung von der Verpflichtung, einen Prospekt für Wertpapierangebote zu erstellen.
In Großbritannien richtet sich diese Mitteilung lediglich an Personen, die (i) berufliche Erfahrung mit Investitionen im Rahmen von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der derzeit gültigen Fassung ("Financial Promotion Order") besitzen, (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Financial Promotion Order fallen (vermögende Unternehmen, Verbände ohne Rechtspersönlichkeit usw.), (iii) die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (iv) Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz für eine Investitionstätigkeit im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") in Verbindung mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren rechtmäßig zugestellt werden darf (alle derartige Personen werden zusammen als "relevante Personen") bezeichnet. Die Schuldscheine sind nur für relevante Personen verfügbar und jegliche Einladungen, Angebote oder Vereinbarungen für die Zeichnung, den Kauf oder sonstigen Erwerb derartiger Schuldscheine ergehen ausschließlich an relevante Personen.
Nur MiFID II-Fachleute/ECPs/ Kein PRIIP-KID – Herstellerzielmarkt (MIFID II Produktlenkung) sind nur in Frage kommende Kontrahenten und Berufskunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein PRIIP-Basisinformationsblatt (KID) erstellt, da die Wertpapiere nicht für Kleinanleger im EWR verfügbar sind.
Nur UK MIFIR-Fachleute/ECPs/ Kein UK PRIIPS-KID – Herstellerzielmarkt (UK MIFIR Produktlenkung) sind nur in Frage kommende Kontrahenten und Berufskunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIP-Basisinformationsblatt (KID) erstellt, da die Wertpapiere nicht für Kleinanleger in Großbritannien verfügbar sind.
Weder der Inhalt der Website von Elior noch der Inhalt einer über Hyperlinks auf der Elior-Website zugänglichen Website ist durch Bezugnahme in diese Mitteilung aufgenommen oder bildet einen Bestandteil davon. Die Verteilung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsgebieten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich selbst über derartige Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung derartiger Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze eines solchen Rechtsgebietes darstellen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind an zukunftsgerichteten Wörtern und Ausdrucksweisen zu erkennen, beispielsweise "überzeugt sein", "schätzen", "voraussichtlich", "erwarten", "beabsichtigen", "könnte", "werden", "sollen" oder der Verneinung davon oder andere Variationen oder vergleichbare Formulierungen. Zukunftsgerichtete Aussagen schließen alle Aussagen ein, die sich nicht auf historische Tatsachen beziehen, darunter auch Aussagen zu den Absichten, Überzeugungen oder aktuellen Erwartungen von Elior oder seinen Tochtergesellschaften, beispielsweise hinsichtlich der Betriebsergebnisse, finanziellen Lage, Liquidität, Aussichten, Wachstumspläne, Strategien und Branchen, in denen Elior oder seine Tochtergesellschaften tätig sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unwägbarkeiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängig sind, die in Zukunft eintreten oder möglicherweise nicht eintreten. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für künftige Leistungen sind und dass die tatsächlichen Betriebsergebnisse, Finanzlagen und Liquidität von Elior oder seinen verbundenen Unternehmen und die Entwicklung der Branchen, in denen sie tätig sind, maßgeblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung ausdrücklich oder implizit dargestellten Erwartungen abweichen können. Und selbst wenn die Betriebsergebnisse, Finanzlagen und Liquidität von Elior oder seinen verbundenen Unternehmen und die Entwicklung der Branchen, in denen sie tätig sind, mit den Darstellungen der zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung übereinstimmen, sind diese Ergebnisse oder Entwicklungen unter Umständen kein Hinweis auf die Ergebnisse oder Entwicklungen in späteren Zeiträumen.
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