26.10.2016 16:42:39
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Einladung der Bundesärztekammer zu der Veranstaltung "Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" am Samstag, 12. November 2016, in Berlin
im Juni diesen Jahres ist das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten und mit ihm der neue Straftatbestand der Bestechlichkeit nach § 299a Strafgesetzbuch. Mit der Neuregelung droht Angehörigen von Heilberufen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes bestechen lassen. Die Ärzteschaft hat die Gesetzesinitiative von Beginn an begrüßt und sich intensiv in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Als unzureichend hatte sie jedoch die zum Teil ungenaue Fassung des Straftatbestands bemängelt und vor Rechtsunsicherheiten insbesondere für Ärztinnen und Ärzte gewarnt.
Die Bundesärztekammer wird sich deshalb im Rahmen ihrer Tagung "Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen", zu der wir Sie herzlich einladen, mit den Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen auf die ärztliche Berufsausübung beschäftigen. Dabei werden Ärzte und Juristen auch anhand konkreter Fallbeispiele diskutieren, welche Kooperationsformen strafbar sind und welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Heilberufen aber auch zwischen Leistungsanbietern und der Industrie weiterhin erlaubt bleiben. Die Tagung findet statt
am: Samstag, 12.11.2016 von: 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr im: RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz Karl-Liebknecht-Straße 32 10178 Berlin
Das Programm der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
Bitte teilen Sie uns per E-Mail (presse@baek.de) mit, ob Ihnen eine Teilnahme an unserer Veranstaltung möglich ist.
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Pressekontakt: Alexander Dückers Samir Rabbata
Bundesärztekammer Stabsbereich Politik und Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin
Tel. 030-400456700 Fax. 030-400456707 presse@baek.de www.baek.de
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