11.05.2016 20:02:40
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Eine Entschuldigung fehlt: Kommentar von Jan Feddersen über Paragraf-175-Entschädigungen für Schwule
Angst, nicht Lust war das vorherrschende Gefühl für einen Mann, der Männer begehrte. Erwischt zu werden bedeutete, potenziell im Gefängnis zu landen. Zwischen 1949 und 1969 wurden genauso viele schwule Männer verurteilt wie zwischen 1933 und 1945. Dass die in der neuen Bundesrepublik Verurteilten keinen Rosa Winkel tragen mussten: ein mieser Trost.
Die Initiative der Antidiskriminierungsstelle eröffnet schmerzliche Diskussionen in deutschen Familien: über männliche Angehörige, oft auch Väter, über die man nicht sprach, weil sie als "warme Brüder" erwischt und zu Aussätzigen wurden - zerstört in einem fundamentalen Sinne.
Die schwulen Verurteilten gehören rehabilitiert, zurück in ihre bürgerliche Ehre versetzt. Die Gesetze gegen sie widersprachen allen schon damals geltenden Menschenrechten. Darüber hinaus wäre der nun zu führenden politischen Diskussion zu wünschen, ja, ihr abzufordern: Am Ende müsste sich auch eine Person wie der Bundespräsident öffentlich für das Unrecht an Homosexuellen entschuldigen.
Dass Deutschland im Hinblick auf die Ehefähigkeit Homosexueller im Vergleich mit Irland, Skandinavien, Frankreich, Spanien, Neuseeland und Großbritannien noch immer rückständig ist, liegt auch an der Paragraf-175-Vergangenheit dieses Landes: ein Hass- und Denunziationsparagraf, dessen Einschüchterungskraft in gewisser Weise in Hunderttausenden von Familien noch nachlebt.
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