07.11.2012 15:13:31
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EANS-PVR: Heiler Software AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
=------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------------
Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (Wesentliche Beteiligung)
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: =---------------------------------- Name: siehe unten Sitz: siehe unten Staat: siehe unten
Heiler Software AG Stuttgart Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
Die (i) Informatica Corporation, Redwood City, USA, (ii) Informatica International Inc., Redwood City, USA, (iii) Informatica Software C.V., Nieuwegein, Niederlande, (iv) Informatica Nederland B.V., Nieuwegein, Niederlande, (v) Informatica GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, (vi) Informatica Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, (vii) Informatica Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Deutschland sowie (viii) die Informatica Deutschland AG, Frankfurt am Main, Deutschland (die unter (i) bis (viii) Genannten zusammen die "Meldepflichtigen"), haben uns am 5. November 2012 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition der Meldepflichtigen dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Die Meldepflichtigen beabsichtigen, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte an der Heiler Software AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Meldepflichtigen beabsichtigen eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Heiler Software AG.
4. Die Meldepflichtigen streben derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Heiler Software AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
5. Die für die Vorerwerbe notwendigen Mittel standen den Meldepflichtigen als Barmittel zur Verfügung.
Die Meldepflichtigen haben sich für ihre obigen Mitteilungen auf ihre Stimmrechtsmitteilungen vom 10. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG betreffend das Überschreiten der Schwelle von 10% der Stimmrechte an der Heiler Software AG bezogen. Sie haben sich weiter darauf bezogen, dass die Informatica Deutschland AG am 1. Oktober 2012 entschieden hat, den Aktionären der Heiler Software AG anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1 je Aktie im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 7,04 je Stückaktie zu erwerben, und dass die Informatica Deutschland AG entsprechend am 22. Oktober 2012 eine Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot veröffentlicht hat. Die Meldepflichtigen haben im Übrigen auf die Internetseite www.informatica-offer.com verwiesen, auf der die Angebotsunterlage veröffentlicht ist.
Stuttgart im November 2012
Heiler Software AG Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
November 07, 2012 08:43 ET (13:43 GMT)- - 08 43 AM EST 11-07-12
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