03.09.2015 12:19:45
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E.ON will wohl gegen geplantes Gesetz zum Atomrückbau klagen
Von Jenny Busche und Christian Grimm
FRANKFURT (Dow Jones)-- E.ON will voraussichtlich gegen ein geplantes Gesetz zur Haftungsverlängerung der Energiekonzerne für die Kosten des Atomausstiegs klagen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung dürfte "einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Konzerns. Das gelte insbesondere für die zeitlich und betragsmäßig unbegrenzte Haftung. Sollte das Gesetz "in dieser Form verabschiedet werden, müssten wir aller Voraussicht nach Rechtsmittel einlegen".
Auch RWE schließt eine Klage nicht aus, wie eine Sprecherin sagte. Der Konzern könne den Sinn eines solchen Gesetzes, "das eine einmalige Sonderregelung für den Nuklearbereich darstellt", nicht nachvollziehen. RWE werde das Gesetz aber erst im Detail prüfen.
E.ON-Chef Johannes Teyssen hatte bereits vor einigen Wochen kritisiert, dass es eine solche Regelung für keine andere Branche gebe, "nicht für Chemiewerke, nicht für Banken". Damals hatte Teyssen auch gesagt, dass eine Haftungsverlängerung für Atomkraftrisiken seiner Überzeugung nach verfassungswidrig sei. E.ON will sich im nächsten Jahr in zwei Teile aufspalten und die Atomkraftwerke und andere konventionelle Anlagen in ein neues Unternehmen namens Uniper ausgliedern.
Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz verhindern, dass sich die Energiekonzerne durch eine Umstrukturierung ihrer Verantwortung für den Abriss der Atomreaktoren und die Entsorgung des Atommülls entziehen. Künftig sollen die Mutterkonzerne bis zum Rückbau der Kraftwerke und dem Verschluss des noch gar nicht verfügbaren Endlagers haften. Bisher ist die Haftung auf fünf Jahre begrenzt. Am 23. September soll das Kabinett voraussichtlich das Gesetz verabschieden.
In Berlin wachsen die Zweifel, ob die schwer unter der Energiewende leidenden Konzerne E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall den Rückbau der Atomkraftwerke bezahlen können. Die Sorge ist groß, dass am Ende die Steuerzahler für die Kosten aufkommen müssen. Zwar haben die Unternehmen Rückstellungen in Höhe von knapp 40 Milliarden Euro gebildet, aber die sind gebunden und stehen nicht bar zur Verfügung.
Mitarbeit: Hendrik Varnholt
Kontakt zu den Autoren: jenny.busche@wsj.com, christian.grimm@wsj.com
DJG/jen/jhe
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September 03, 2015 06:08 ET (10:08 GMT)
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