E.ON sp. ADRs Aktie
WKN: 909855 / ISIN: US2687801033
Streit um Zahlungspflichten |
29.12.2017 07:26:45
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E.ON-Tochter siegt im Rechtsstreit um Nuklearsteuer
Wie E.ON am Donnerstag mitteilte, ging es in dem Streit mit der belgischen Electrabel S.A. um Zahlungspflichten aus im Jahr 2009 wegen vereinbarter wechselseitiger Stromlieferungsverträge. Preussen Elektra sei nach dem Urteil nicht verpflichtet gewesen, die belgische Nuklearsteuer in Höhe von 321 Millionen Euro zu zahlen.
Das Urteil wirke sich positiv auf den Konzernüberschuss, den Cashflow und die wirtschaftliche Nettoverschuldung von E.ON aus, teilte der DAX-Energiekonzern mit. Es handele sich um einen außerordentlichen, nicht-operativen Vorgang, daher blieben das bereinigte EBIT und der bereinigte Konzernüberschuss weitgehend unbeeinflusst.
FRANKFURT (Dow Jones)

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