30.01.2015 10:10:31

E.ON legt wegen Gorleben-Aus Beschwerde beim Verfassungsgericht ein

Der Energiekonzern E.ON wehrt sich gegen die Übernahme von Kosten für die Zwischenlagerung von Atommüll. Der Konzern hat eine Beschwerde gegen eine dahingehende Vorschrift im Atomgesetz eingereicht, wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts sagte. Er bestätigte damit Informationen der Süddeutschem Zeitung.

   E.ON habe darum gebeten, das Verfahren im sogenannten allgemeinen Register zu erfassen, sagte der Sprecher. Dies bedeute, dass das Gericht erst "auf weiteren Zuruf" aktiv werde. Die Beschwerde richte sich gegen die Vorschrift, wonach die weitere Nutzung des Endlagers Gorleben für Atommüll ausgeschlossen ist.

   Es gebe keinen sachlich gerechtfertigten Grund, der gegen eine Lagerung in Gorleben spreche, hatte ein E.ON-Sprecher Anfang Oktober kritisiert und schon damals eine Klage gegen die Übernahme von Mehrkosten für eine standortnahe Zwischenlagerung angekündigt. Da die alternative Zwischenlagerung ausschließlich politisch motiviert sei, müssten die dadurch verursachten Kosten komplett vom Staat übernommen werden, so der Sprecher.

   Von E.ON war am Freitag zunächst keine Stellungnahme erhältlich.

   Das 2013 beschlossene "Standortsuchgesetz" verbietet Transporte von Behältern mit abgebrannten Kernbrennstoffen in das Zwischenlager Gorleben. Sie müssen auf standortnahe Zwischenlager verteilt werden.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/bam/smh

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   January 30, 2015 04:00 ET (09:00 GMT)

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