Dividende positiv |
28.05.2020 13:21:00
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E.ON-Chef Teyssen möchte Online-Hauptversammlungen beibehalten - Union Investment verlangt Wachstumsplan
Zukunftsweisende Treiber für das Ergebniswachstum würden immer dringlicher, da Synergien aus der Integration von innogy nach 2022 ausliefen. "Wie geht es danach weiter", fragt Deser in Richtung CEO Johannes Teyssen. Zufrieden äußerte sich der Fondsmanager zur Dividendenpolitik. Mit der für 2019 vorgeschlagenen, leicht ansteigenden Dividende und der für 2020 in Aussicht gestellten Ausschüttung belegt E.ON die Absicht, ein "verlässlicher Dividendenzahler" werden zu wollen. "Wir begrüßen das", unterstrich Deser.
E.ON hatte Ende März für die kommenden Jahre eine mindestens stabile Dividende angekündigt. Die derzeit bei 0,46 Euro liegende Dividende soll jährlich um bis zu 5 Prozent steigen - bis 2022 soll sie für jedes Jahr mindestens auf Vorjahresniveau liegen.
E.ON-Chef Teyssen möchte Online-Hauptversammlungen beibehalten
E.ON-Chef Johannes Teyssen möchte auch nach Ende der Corona-Krise Aktionärstreffen des größten deutschen Energiekonzerns online abhalten. Es gebe zwar noch deutlichen Raum für Verbesserungen bei virtuellen Hauptversammlungen. Er werbe aber "ausdrücklich dafür, den Weg für eine modernere und zeitgerechtere Hauptversammlung zu suchen", sagte Teyssen am Donnerstag bei der E.ON-Hauptversammlung. Er warnte davor, die neuen Möglichkeiten "leichtfertig in einem Jahr wieder wegzuwerfen". Auch Aufsichtsratschef Karl-Ludwig Kley plädierte dafür, Online-Hauptversammlungen weiter zu nutzen.Erstmals habe weltweit jeder Aktionär von E.ON die Chance hat an der Hauptversammlung teilzunehmen. Die fast 70-prozentige Präsenz des Grundkapital an der Hauptversammlung sei ein Rekordwert seit der Börseneinführung der E.ON-Vorgängerin Veba Mitte der sechziger Jahre. Mit Online-Hauptversammlungen können die Konzerne auch Geld sparen. Nach E.ON-Angaben kostet die Übertragung im Netz weniger als ein Viertel einer Präsenz-Hauptversammlung.
Gemäß Aktiengesetz müssen Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der Unternehmen normalerweise physisch zusammenkommen, um Beschlüsse zu fassen. Weil zu Hauptversammlungen mehrere Tausend Menschen zusammenkommen, erlaubt der Gesetzgeber Aktiengesellschaften in Deutschland wegen der Corona-Pandemie erstmals virtuelle Hauptversammlungen. Viele Konzerne nutzen diese auf dieses Jahr befristete Ausnahmeregelung.
DJG/kla/cbr
FRANKFURT (Dow Jones) / ESSEN (dpa-AFX)
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