04.12.2012 16:32:35

DSW warnt vor Teilnahme an griechischem Schuldenrückkauf

    DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) rät Privatanlegern von der Teilnahme am griechischen Schuldenrückkaufprogramm ab. "Wer aussteigen will, sollte dies über die Börse tun. Grundsätzlich sollte man aber ohnehin nur dann verkaufen, wenn aktueller Finanzbedarf besteht und man mit den steuerlichen Folgen leben kann", heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag. Die DSW warnt Anleger davor, rechtliche Ansprüche aufzugeben, mit denen der erzwungene griechische Schuldenschnitt vom März angefochten werden könnte.

 

    Athen hatte Anfang der Woche die Details eines Anleiherückkaufprogramms bekanntgegeben, mit dem das Krisenland seinen Schuldenstand senken will. Voraussetzung für den Erfolg ist, dass sich genügend Gläubiger beteiligen. Insgesamt halten private Investoren noch knapp 62 Milliarden Euro an Hellas-Bonds. Etwa die Hälfte liegt in den Händen griechischer Banken und Pensionskassen. Unter den internationalen Investoren befinden sich etliche Finanzspekulanten, die sich zu Schnäppchenpreisen mit griechischen Papieren eingedeckt haben.

 

    Doch auch deutsche Privatanleger halten noch griechische Staatstitel. Laut DSW-Sprecher Jürgen Kurz engagieren sich bis zu 4.500 Investoren in der sogenannten Arbeitsgemeinschaft Griechenland-Anleihen (AGA). Die DSW hatte die AGA nach dem Schuldenschnitt ins Leben gerufen, um "die Interessen geschädigter Privatanleger schlagkräftig zu vertreten". Im Durchschnitt mussten Gläubiger bei der Zwangsumschuldung mehr als 70 Prozent ihrer Forderungen abschreiben. Die DSW rechnet sich jedoch gute Erfolgschancen aus, den Vorgang rechtlich anzufechten. Die ersten Klagen vor deutschen Gerichten würden im März und April verhandelt, so Kurz.

 

    Deshalb müssten Anleger genau abwägen, ob sie sich am Schuldenrückkauf beteiligen. "Wer aussteigt, egal auf welchem Weg, gibt möglicherweise die Klageberechtigung aus der Hand", heißt es in der DSW-Mitteilung. Neben den Klagen gegen den griechischen Staat könnten Anleger sich gegebenenfalls auch wegen fehlerhafter Beratung gegen ihre Banken wenden. Nach Einschätzung von DSW-Sprecher Kurz sollten sich Anleger beim Anleiherückkauf Athens auch von den Spekulationen über einen zweiten Schuldenschnitt nicht unter Druck setzen lassen.

 

    Denn die neuen Anleihen, die Griechenland im März ausgegeben hat, seien unter internationalem Recht aufgelegt und nicht ohne Weiteres für eine erneute Zwangsumschuldung heranzuziehen. Ein zweiter Schuldenschnitt beziehe sich damit mehr oder weniger ausschließlich auf den öffentlichen Sektor. Von den insgesamt rund 300 Milliarden Euro an griechischen Staatsschulden halten private Gläubiger mittlerweile ohnehin nur noch einen geringen Teil./hbr/jkr

 

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