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Arbeitsniederlegung abgesagt 28.07.2022 20:51:00

Doch kein Streik von easyJet-Kabinenpersonal am Wochenende in Spanien

Doch kein Streik von easyJet-Kabinenpersonal am Wochenende in Spanien

Die für Freitag bis Sonntag vorgesehenen Arbeitsniederlegungen seien abgesagt worden, teilte die zuständige spanische Gewerkschaft USO am Donnerstag mit. Die britische Fluggesellschaft habe "deutliche Lohnverbesserungen" von insgesamt 22 Prozent bis 2024 zugesagt. Die geforderte Gehaltsanhebung um 40 Prozent habe man aber nicht erreicht, hieß es.

Mehr als 300 der insgesamt über 400 Flugbegleiter, die für easyJet in Spanien arbeiten, hätten über das Abkommen abgestimmt und dieses mit knapp 75 Prozent angenommen. Das in Barcelona, Palma de Mallorca und Málaga stationierte Kabinenpersonal hatte zwischen dem 1. und dem 3. sowie zwischen dem 15. und dem 17. Juli für mehr Geld gestreikt. Insgesamt wollten die Beschäftigen im Juli neun Tage streiken.

Das Grundgehalt der easyJet-Flugbegleiter liegt in Spanien derzeit nach Angaben von USO bei 950 Euro im Monat. Das seien 850 Euro weniger als etwa in Deutschland oder Frankreich. "Mit dem Grundgehalt können wir kaum die Miete oder die Hypothek bezahlen", hatte der Vertreter der Airline-Mitarbeiter bei USO, Miguel Galán, betont. Nur durch längere Arbeitszeiten komme man einigermaßen über die Runden.

Erst am Vortag hatte das in Spanien bereits seit Ende Juni für bessere Arbeitsbedingungen streikende Kabinenpersonal von Ryanair eine Verlängerung seiner Ausstände um fünf Monate angekündigt. Man werde zwischen dem 8. August und dem 7. Januar 2023 allwöchentlich von Montag bis Donnerstag streiken, teilten die Gewerkschaften USO und Sitcpla mit. Die irische Fluggesellschaft halte sich nicht an die spanischen Gesetze und verweigere außerdem jede Verhandlung, hieß es.

Von den Ryanair-Streiks sind in Spanien zahlreiche Flughäfen betroffen: Neben Madrid, Barcelona und Mallorca auch Málaga, Sevilla, Alicante, Valencia, Girona, Ibiza und Santiago de Compostela. Wegen der von der spanischen Gesetzgebung vorgeschriebenen Aufrechterhaltung von "Mindestdiensten" bei Streiks darf allerdings nur ein - oft relativ kleiner - Teil der Flüge abgesagt werden.

MADRID (dpa-AFX)

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Bildquelle: EasyJet,i4lcocl2 / Shutterstock.com,pio3 / Shutterstock.com

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