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26.07.2015 14:46:40

DGB lehnt Arbeitgeber-Vorstoß zur Arbeitszeit ab

BERLIN (dpa-AFX) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die von den Arbeitgebern geforderte Flexibilisierung der Arbeitszeiten und ein Ende des Acht-Stunden-Tages ab. "Wir wissen, dass Arbeitszeiten über acht Stunden am Tag weder sozial verantwortlich noch ökonomisch sinnvoll sind", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann der "Passauer Neuen Presse" (Samstag). "Einen längeren Arbeitstag festzuschreiben, machen wir deshalb auf keinen Fall mit. Am Acht-Stunden-Tag wird nicht gerüttelt."

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte gefordert, das Arbeitszeitgesetz sollte von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden, um mehr Spielräume zu schaffen und betriebliche Notwendigkeiten abzubilden.

Hoffmann warf den Arbeitgebern vor, sie wollten ein generelles Aufweichen von Regeln, die sich über viele Jahrzehnte bewährt hätten. "Die Beschäftigten sollen am besten sieben Tage die Woche rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Das geht überhaupt nicht." Bereits heute arbeiteten 60 Prozent der Beschäftigten länger als in Tarifverträgen festgelegt. "Es gibt also eine hohe Flexibilität, die Unternehmen im Ausnahmefall nutzen können. Deshalb sehe ich beim Arbeitszeitgesetz keinen Handlungsbedarf."

Ein Sprecher des Arbeitgeberverbandes BDA konterte, der DGB-Chef argumentiere mit polemischen Unterstellungen. Die Arbeitgeberverbände hätten nie gefordert, die gesetzlich zugelassene Wochenarbeitszeit zu verlängern, oder verlangt, dass Arbeitnehmer rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

Es gehe darum, dass der Gesetzgeber die Spielräume der EU-Arbeitszeitrichtlinie besser nutze. "Es ist veraltetes gewerkschaftliches Schablonendenken, jede Flexibilisierung im Arbeitsrecht als Angriff auf Arbeitnehmerrechte zu sehen und reflexartig abzulehnen", sagte der BDA-Sprecher.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Rainer Dulger, sagte der "Welt" (Samstag), Beschäftigte sollten beispielsweise entscheiden können, statt täglich starr sieben Stunden heute mal neun und morgen elf Stunden zu arbeiten, dafür dann aber übermorgen zu Hause zu bleiben. "Das geht aber rechtlich nicht."

Die Arbeitgeber hatten gefordert, das Arbeitszeitgesetz aus dem Jahr 1994 der digitalisierten und globalisierten Arbeitswelt anzupassen. Konkret setzen sie sich für eine an der EU-Richtlinie orientierte Höchstgrenze für die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden ein, die an die Stelle der deutschen Acht-Stunden-Regel für den Einzeltag treten solle. Für die große Koalition ist das Thema in dieser Legislaturperiode nicht aktuell: Änderungen am Gesetz seien derzeit nicht geplant, so Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD)./sk/sl/DP/he

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