11.11.2014 06:59:48

DGAP Zwischenmitteilung: Pulsion Medical Systems SE

Pulsion Medical Systems SE: Zwischenmitteilung der Geschäftsführung

Pulsion Medical Systems SE / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

11.11.2014 07:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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PULSION Medical Systems SE

Feldkirchen

WKN 548790

ISIN DE000 548 7904

Zwischenbericht für das dritte Quartal 2014

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

sehr geehrte Damen und Herren,

das dritte Quartal schloss mit einem Umsatz von TEUR 9.210 und damit einem

Wachstum von 8,1 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Dadurch konnte das

schwache erste Halbjahr 2014 teilweise kompensiert werden, der Umsatz in

den ersten drei Quartalen liegt bei TEUR 27.326 und mit 1 % leicht über dem

Vorjahreszeitraum.

Eine stabile Rohmarge im Zielkorridor von 70 % sowie die fortgeführte

Kostendisziplin im Bereich der operativen Kosten führten zu einem

operativen Ergebnis (EBIT) von TEUR 2.453 bzw. einer EBIT-Marge von 26,6 %

im dritten Quartal (Vorjahr: TEUR 2.199, 25,8 %).

In den ersten drei Quartalen wurde ein EBIT von TEUR 7.048 (Vorjahr: TEUR

7.006) bzw. eine EBIT-Marge von 25,8 % (Vorjahr 25,9 %) erreicht.

Der Free Cash Flow betrug im dritten Quartal TEUR 1.831 (Vorjahr: TEUR

-241) und in den ersten drei Quartalen 2014 TEUR 5.351 (Vorjahr: TEUR

1.189).

Die EBIT / Free Cashflow Conversion Rate lag im dritten Quartal 2014 bei 75

% (Vorjahr -11 %) und in den ersten drei Quartalen 2014 bei 77 % (Vorjahr

17 %).

Die Anzahl der Mitarbeiter lag zum 30. September 2014 bei 128 (Vorjahr

133).

Besondere Ereignisse:

- Am 14. August 2014 fand eine Außerordentliche Hauptversammlung statt,

welche als einzigen Tagesordnungspunkt die Zustimmung zu dem

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 3. Juli 2014 zwischen

MAQUET Medical Systems AG als herrschendem Unternehmen und PULSION

Medical Systems SE als beherrschtem Unternehmen hatte. Die

Außerordentliche Hauptversammlung beschloss mit der erforderlichen

Mehrheit die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag; der Vertrag wurde mit seiner Eintragung in das

Handelsregister vom 2. Oktober 2014 wirksam. Neben Ausgleichs- und

Abfindungsansprüchen für Aktionäre der PULSION Medical Systems SE sieht

der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab dem Geschäftsjahr

2015 für die PULSION Medical Systems SE vor, den Gewinn vollständig an

die MAQUET Medical Systems AG abzuführen.

- Des Weiteren beschloss der Verwaltungsrat der PULSION Medical Systems

SE, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den

Widerruf der Zulassung zu Teilbereichen des Regulierten Marktes mit

weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen

('downlisting'). Dies wurde mit Wirkung zum 30. September 2014 von der

Frankfurter Wertpapierbörse genehmigt.

- Der ebenfalls auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsrats

beantragte Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt (General

Standard) wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse zum 30. Dezember

2014 genehmigt. Danach können die Aktien der PULSION Medical Systems SE

nur noch im Freiverkehr gehandelt werden.

Feldkirchen, 11. November 2014

PULSION Medical Systems SE

/

Patricio Lacalle

Geschäftsführender Direktor / CEO

11.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Pulsion Medical Systems SE

Hans- Riedl- Straße 21

85622 Feldkirchen

Deutschland

Internet: www.pulsion.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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