09.11.2015 17:03:21

DGAP-Zwischenmitteilung: euromicron AG communication & control technology

DGAP-IRE: euromicron AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

euromicron AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37q WpHG

09.11.2015 17:03

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology

Frankfurt am Main

Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology (euromicron AG), Frankfurt am Main, zum Abschlussstichtag 31.12.2013 fehlerhaft sind:



Im Konzernabschluss zum 31.12.2013 handelt es sich um folgende Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften:

Projektabrechnungen Aufgrund fehlerhafter Abrechnungen bei 27 Kundenprojekten sind im Konzernabschluss zum 31.12.2013 die Vermögenswerte um 12,8 Mio. EUR zu hoch und die Schulden um 0,4 Mio. EUR zu niedrig bilanziert. Nach Berücksichtigung resultierender Folgewirkungen - Steuereffekte sowie reduzierter Tantiemeaufwand für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 - ist das Konzerneigenkapital zum 31.12.2013 um 11,4 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Bei der Bilanzierung der Kundenprojekte wurde gegen nachfolgende Rechnungslegungsvorschriften verstoßen: Bei Projekten im Anwendungsbereich des IAS 11 wurden die insgesamt zu erwartenden Projektkosten zu niedrig angesetzt. Hierdurch wurde ein überhöhter Leistungsfortschritt kalkuliert und somit ein zu hoher Anteil der erwarteten Projekterlöse als Umsatz erfasst. Dieses verstößt gegen IAS 11.22. Soweit hierdurch nicht erkannt wurde, dass insgesamt ein Verlust aus der Projektabwicklung zu erwarten ist, wurde der zu erwartende Verlust nicht als Aufwand berücksichtigt. Dieses verstößt gegen IAS 11.36. Bei Projekten im Anwendungsbereich des IAS 11 wurden bei der Kalkulation der erwarteten Projekterlöse Teilbeträge berücksichtigt, deren Realisierbarkeit nicht wahrscheinlich war. Dieses verstößt gegen IAS 11.11 ff. Bei Projekten im Anwendungsbereich des IAS 18 wurden Umsätze erfasst, obwohl der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens nicht wahrscheinlich war. Dieses verstößt gegen IAS 18.20.

Kalkulation des Ergebnisses je Aktie Im Dezember 2013 wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, die zu einer Erhöhung der Aktienzahl um 512.599 auf 7.176.398 führte. Die neuen Aktien wurden bei der Kalkulation des Ergebnisses je Aktie für das Jahr 2013 nicht zeitanteilig, sondern voll berücksichtigt. Dieses verstößt gegen IAS 33.19 i.V.m. IAS 33.21(a).

Im Jahresabschluss zum 31.12.2013 handelt es sich um folgenden Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften:

Projektabrechnungen Aufgrund fehlerhafter Projektabrechnungen in den Jahren 2012 und 2013 bei drei Tochtergesellschaften wurden die Beteiligungeserträge in den Jahresabschlüssen 2012 und 2013 der euromicron AG um 0,7 Mio. EUR zu hoch und die Aufwendungen aus Verlustübernahmen um 9,0 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen. Nach Berücksichtigung resultierender Folgewirkungen - Steuereffekte sowie reduzierter Tantiemeaufwand für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 - ist das Eigenkapital zum 31.12.2013 um 9,3 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Bei der Bilanzierung der Kundenprojekte in den Jahresabschlüssen der Tochtergesellschaften wurde gegen nachfolgende Rechnungslegungsvorschriften verstoßen: Buchwerte von Kundenprojekten wurden nicht auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben. Dieses verstößt gegen § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB. In den Umsatzerlösen wurden Nachtragsforderungen berücksichtigt, deren Durchsetzbarkeit nicht hinreichend sicher war. Dieses verstößt gegen § 252 Abs. 1 Nr. 4 zweiter Halbsatz HGB. Drohende Verluste aus Kundenprojekten wurden nicht oder in zu geringer Höhe passivert. Dieses verstößt gegen § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB.

Frankfurt am Main, im November 2015

euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology

Der Vorstand



09.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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