BHS tabletop Aktie

BHS tabletop für 0 Euro bei ZERO ordern (zzgl. Spreads)

WKN: 610200 / ISIN: DE0006102007

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24.03.2017 18:44:40

DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE0006102007

Zielgesellschaft: BHS tabletop Aktiengesellschaft; Bieter: BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines

freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 und 3 i.V.m.

§§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft

Sendlinger Straße 10

80331 München

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 232184

Zielgesellschaft:

BHS tabletop Aktiengesellschaft

Ludwigsmühle 1

95100 Selb

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRB 98

ISIN: DE0006102007 | WKN: 610200

Angaben der Bieterin:

Die BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft (die 'Bieterin') hat heute

entschieden, den Aktionären der BHS tabletop Aktiengesellschaft im Wege

eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den

Inhaber lautenden Stückaktien der BHS tabletop Aktiengesellschaft (die

'BHS-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 14,20 je

BHS-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des

Übernahmeangebots werden im Internet unter http://www.bhs-angebot.de

veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin hat am 24. März 2017 einen Aktienkaufvertrag mit den

Mehrheitsaktionären der BHS tabletop Aktiengesellschaft, der Münchener

Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, der Deutsche

Bank Aktiengesellschaft und der proHeq GmbH, sowie weitere

Aktienkaufverträge mit Aktionären zum Erwerb von insgesamt 2,936,580 auf

den Inhaber lautenden Stückaktien (entsprechend 86,05% des Grundkapitals

und der Stimmrechte) der BHS tabletop Aktiengesellschaft abgeschlossen. Der

Vollzug der oben genannten Aktienkaufverträge steht unter der Bedingung der

fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die zuständigen Behörden.

Das Angebot erfolgt ausschließlich zu den noch in der Angebotsunterlage

mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen.

Sämtliche Anteile an der Bieterin werden durch die Serafin 13. Verwaltungs

GmbH gehalten.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein

Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Verkauf von BHS-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots

sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach

Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage

mitgeteilt.

Investoren und Aktionären der BHS tabletop AG wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem

Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht

worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird

ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um

eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des

Übernahmeangebots zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

(WpÜG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

(WpÜG-Angebotsverordnung), erfolgen. Eine Durchführung des

Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen

der Bundesrepublik Deutschland wird nicht erfolgen. Folglich werden keine

sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen

des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,

veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der BHS tabletop

Aktiengesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf

Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als

der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im

Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin

gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind in

irgendeiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige Veröffentlichung,

Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer

mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer

Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer

Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen

die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen

Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik

Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften

anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren

Bestimmungen informieren und diese befolgen.

München, 24. März 2017

BHS Verwaltungs AG

Ende der WpÜG-Meldung

24.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Berlin,

Düsseldorf und München; Freiverkehr in Stuttgart

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