20.10.2017 10:00:11

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot;


Zielgesellschaft: Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft; Bieter: JP's Nevada Trust

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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JP's Nevada Trust

Henderson, USA


Berichtigung nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) der Angebotsunterlage des Pflichtangebots der

JP's Nevada Trust
1701 Green Pwky Ste 9C, Henderson, NV 89074 in den USA

an die Aktionäre der

Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft
Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren, Deutschland

zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von

EUR 391,71 je ABK-Aktie

Annahmefrist:
5. Oktober 2017 bis 2. November 2017, 24:00 Uhr MEZ

Auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Aktienbrauerei
Kaufbeuren Aktiengesellschaft:

ISIN DE0005013007



A. Vorbemerkung

Der JP's Nevada Trust mit Sitz in Henderson, USA, Geschäftsadresse 1701
Green Pkwy Ste 9C, Henderson, NV 89074, USA, (der 'Bieter') hat am 5.
Oktober 2017 die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot an die Aktionäre
der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft ('ABK-Aktionäre') mit Sitz
in Kaufbeuren, Deutschland, (die 'Zielgesellschaft') zum Erwerb sämtlicher
auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Zielgesellschaft
(WKN, 501300; ISIN DE0005013007) (die 'ABK-Aktien') gegen Zahlung einer
Geldleistung in Höhe von EUR 391,71 je ABK-Aktie veröffentlicht (die
'Angebotsunterlage'). Die Frist für die Annahme des Pflichtangebotes endet
am 2. November 2017, 24:00 Uhr MEZ, soweit sie sich nicht nach den
gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert (die 'Annahmefrist').

Die Angebotsunterlage wurde am 5. Oktober 2017 in Übereinstimmung mit § 14
Abs. 2 und 3 WpÜG veröffentlicht durch Bekanntgabe und Abrufbarkeit im
Internet unter  http://ag.aktienbrauerei.de in deutscher Sprache sowie
durch Bereithaltung von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der ACON
Actienbank AG, Heimeranstraße 37, 80339, München, Tel.: 089/244 118 300,
Fax: 089/244 118 310, E-Mail: info@aconbank.de.

Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung zur kostenlosen
Ausgabe von Exemplaren der Angebotsunterlage bei der ACON Aktienbank AG und
(ii) die Bekanntgabe und Abrufbarkeit im Internet unter der Internetadresse
http://ag.aktienbrauerei.de wurde ebenfalls am 5. Oktober 2017 im
Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aufgrund für den Bieter nicht vorhersehbarer Umstände nach erfolgter
Veröffentlichung der Angebotsunterlage, steht das in Gliederungspunkt H II.
2. der Angebotsunterlage genannte Abwicklungskonto 3309 des Bankhauses
Neelmeyer AG bei der Clearstream Banking AG nicht zur Verfügung. Deswegen
ist es erforderlich, dass die Technik der Abwicklung des Pflichtangebots
geändert wird.

Aus diesem Grund wird die Angebotsunterlage gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 WpÜG
berichtigt.

Dies führt zu Berichtigungen der Darstellung in den Gliederungspunkten B.,
H. II. 2. bis 4. und J.I. der Angebotsunterlage.

B. Berichtigung

I. Berichtigung von Gliederungspunkt B. der Angebotsunterlage



Annahme  Die Annahme ist schriftlich oder in Textform gegenüber den
         Depotbanken des jeweiligen ABK-Aktionärs zu erklären. Sie wird
         durch einen Sperrvermerk der depotführenden Bank auf dem Depot des
         ABK-Aktionärs wirksam ('Zum Verkauf eingereichte ABK-Aktien').




ISIN / WKN                        ABK-Aktien: ISIN DE 0005013007 / WKN
                                  501300.

                                  Die Annahme der ABK-Aktionäre erfolgt
                                  nicht mehr durch Umbuchung in die ISIN
                                  DE000A2GSVT9/ WKN A2G SVT für Zum Verkauf
                                  eingereichte ABK-Aktien, da die ISIN
                                  DE000A2GSVT9/ WKN A2G SVT nicht mehr
                                  besteht.




II. Berichtigung von Gliederungspunkt H. II. 2. bis 4. der
Angebotsunterlage

2. Annahmeerklärung

Die Annahme der ABK-Aktionäre erfolgt nicht mehr durch Umbuchung in die
ISIN DE000A2GSVT9.

Die ABK-Aktionäre können nunmehr das Angebot innerhalb der Annahmefrist
dadurch annehmen, dass sie

  - schriftlich oder in Textform gegenüber ihrem depotführenden
    Wertpapierdienstleistungsunternehmen ('depotführende Bank') die Annahme
    des Pflichtangebots unter Angabe der Anzahl der ABK-Aktien, für die sie
    dieses Pflichtangebot annehmen wollen, erklären ('Annahmeerklärung');

  - die ABK-Aktien, für welche die Annahme des Pflichtangebots erklärt
    werden soll, ('Zum Verkauf eingereichte ABK-Aktien') durch ihr
    depotführendes Institut im Wertpapierdepot mit einem Sperrvermerk
    versehen lassen, der sicherstellt, dass die ABK-Aktien bis zur
    Abwicklung des Pflichtangebots, das heißt bis zur Übertragung der im
    Rahmen des Pflichtangebots zu berücksichtigenden ABK-Aktien, nicht
    anderweitig börslich oder außerbörslich veräußert werden.

Klarstellend wird festgehalten, dass etwaige bereits vor dieser
Bekanntmachung erklärte Annahmeerklärungen von ABK-Aktionären weiterhin
gültig bleiben und nicht wiederholt werden müssen. Mit Eintrag des
Sperrvermerks gelten die Vorschriften dieser Berichtigung für die Annahme
des Angebots und der Abwicklung.

Die Annahmeerklärung, auch wenn diese vor Veröffentlichung dieser
Berichtigung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 WpÜG erfolgt sein sollte, wird nur
wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien bis spätestens 18:00
Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der
Annahmefrist im Wertpapierdepot mit einem Sperrvermerk versehen sind. Der
Sperrvermerk ist durch die jeweilige depotführende Bank nach Erhalt der
Annahmeerklärung zu veranlassen.

Annahmeerklärungen, die bei der jeweiligen depotführenden Bank nicht
innerhalb der Annahmefrist oder falsch oder unvollständig abgegeben werden,
geltend nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den betreffenden
ABK-Aktionär nicht zum Erhalt des Angebotspreises. Weder der Bieter noch
die begleitende Bank sind verpflichtet, den betreffenden ABK-Aktionär über
irgendwelche Mängel oder Fehler in der Annahmeerklärung zu unterrichten und
haften nicht, falls keine solche Unterrichtung erfolgt.

Die annehmenden Aktionäre erklären zugleich mit der Annahmeerklärung,

  - dass sie die depotführende Bank anweisen, die Zum Verkauf eingereichten
    ABK-Aktien zunächst in dem Wertpapierdepot des annehmenden ABK-
    Aktionärs zu belassen, jedoch mit einem Sperrvermerk zu versehen und
    die Abwicklungsstelle unverzüglich über die Annahme und den
    Sperrvermerk per Telefax zu informieren;
    

  - dass sie die depotführende Bank anweisen und ermächtigen, die Zum
    Verkauf eingereichten ABK-Aktien, jeweils einschließlich aller damit
    verbundenen Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung, an die
    Abwicklungsstelle gegen Zahlung des Angebotspreises (entweder Zug-um-
    Zug oder durch Vorleistung der Abwicklungsstelle für den Bieter) für
    die jeweiligen Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien auf ein von der
    Abwicklungsstelle zu benennendes Depot nach den Bestimmungen des
    Angebots zu übertragen;

  - dass sie die depotführende Bank anweisen, die Annahmeerklärung auf
    Verlangen an die Abwicklungsstelle weiterzuleiten;



  - dass sie die depotführende Bank sowie die Abwicklungsstelle beauftragen
    und bevollmächtigen, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des
    Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), alle zur
    Abwicklung dieses Pflichtangebotes nach Maßgabe dieser
    Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen
    vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,
    insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf
    eingereichten ABK-Aktien auf den Bieter herbeizuführen;

  - dass sie das Eigentum an den Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien,
    jeweils einschließlich aller damit verbundenen Nebenrechte zum
    Zeitpunkt der Abwicklung, auf die Abwicklungsstelle zur Weiterleitung
    an den Bieter im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes gegen Zahlung des
    Angebotspreises an die jeweilige depotführende Bank übertragen;

  - dass ihre ABK-Aktien, für die sie das Angebot annehmen, zum Zeitpunkt
    der Übertragung des Eigentums auf den Bieter in ihrem alleinigen
    Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

3. Rechtsfolge der Annahme

Mit der Annahme dieses Pflichtangebots kommt zwischen dem annehmenden
Aktionär und dem Bieter ein Kauf- und Übereignungsvertrag gemäß den
Bestimmung der Angebotsunterlage und dieser Berichtigung über die Anzahl
der vom annehmenden Aktionär Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien zustande.
Mit Übereignung der ABK-Aktien gehen sämtliche mit diesen ABK-Aktien zu
diesem Zeitpunkt verbundenen Rechte einschließlich aller
Dividendenansprüche auf den Bieter über.

4. Abwicklung des Pflichtangebots und Zahlung des Kaufpreises

Nach Ablauf der Annahmefrist wird die begleitende Bank die ihr gemäß der
Angebotsunterlage zur Verfügung gestellten Zum Verkauf eingereichten ABK-
Aktien entweder Zug-um-Zug oder durch Vorleistung der Abwicklungsstelle
gegen Zahlung des Angebotspreises auf den Bieter übertragen. Die
Abwicklungsstelle wird nach vorheriger Information der depotführenden Bank
für den Bieter direkt der jeweiligen depotführenden Bank den jeweils als
Gegenleistung zu zahlenden Angebotspreis gegen Übertragung der Zum Verkauf
eingereichten Aktien mittels des Verfahrens Zahlung gegen Lieferung oder
Zahlung vor Lieferung zur Verfügung stellen.

Für die weitere Abwicklung des Pflichtangebots ist es deswegen
erforderlich, dass die depotführenden Banken

 a) spätestens an dem vierten auf das Ende der Annahmefrist folgenden
    Bankarbeitstag der Abwicklungsstelle die Anzahl der ABK-Aktien
    mitteilen, für die ABK-Aktionäre der jeweiligen depotführenden Bank
    fristgerecht die Annahme des Pflichtangebots erklärt haben und für
    welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde;

 b) zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der ABK-Aktien gemäß
    vorstehend lit. a) der Abwicklungsstelle mitteilen, auf welches Konto
    der depotführenden Bank die Abwicklungsstelle den Angebotspreis
    überweisen soll; und

 c) die in den Wertpapierdepots des jeweiligen ABK-Aktionärs belassenen
    ABK-Aktien, für welche fristgerecht die Annahme des Pflichtangebots
    erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde,
    unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der
    ABK-Aktien auf das Depot Nummer 10915918 der Abwicklungsstelle bei der
    BNP Paribas Securities Services S.C.A., BIC PARBDEFXXX, KV-Nummer:
    3359, übertragen.

Die hier aufgeführten Weisungen, Aufträge und Ermächtigungen werden im
Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Pflichtangebots
unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Falle des wirksamen
Rücktritts von dem durch die Annahme dieses Pflichtangebots geschlossenen
Vertrages (vgl. Punkt L. der Angebotsunterlage).

III. Berichtigung von Gliederungspunkt J. I. letzter Absatz der
Angebotsunterlage

Die begleitende Bank unterhält für den Bieter bei einem in Deutschland
ansässigen CRR-Kreditinstitut ein separates Sperrkonto, auf dem sich die
zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Barmittel zum
Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung befinden.

C. Veröffentlichung der Berichtigung

Diese Berichtigung wird durch (i) Bekanntgabe im Internet unter  http://
ag.aktienbrauerei.de in deutscher Sprache, (ii) durch Bekanntgabe als
Veröffentlichung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 569/2014 oder
einer vergleichbaren Bekanntmachung sowie (iii) durch Bereithaltung von
Exemplaren der Berichtigung auf Deutsch zur kostenlosen Ausgabe bei der
ACON Actienbank AG, Heimeranstraße 37, 80339, München, Tel.: 089/244 118
300, Fax: 089/244 118 310, E-Mail: info@aconbank.de, veröffentlicht.

D. Keine Änderung oder Aktualisierung des Angebots

Diese Berichtigung stellt keine Änderung oder Aktualisierung der
Angebotsunterlage im Sinne der Vorschriften des WpÜG dar.

Diese Berichtigung wurde nicht von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft.

Henderson, den 20. Oktober 2017

JP's Nevada Trust

Wichtiger Hinweis:

Eine Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage findet
ausschließlich nach den Vorschriften des deutschen WpÜG statt.

Ende der WpÜG-Meldung 

20.10.2017  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Notiert: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin

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