17.12.2014 18:00:06
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DGAP-WpÜG: Pflichtangebot
Zielgesellschaft: MeVis Medical Solutions AG; Bieter: VMS Deutschland Holdings GmbH WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Freiwilliges Übernahmeangebot ISIN: DE000A0LBFE4 / WKN: A0LBFE Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebots (WpÜG) Bieter: VMS Deutschland Holdings GmbH Alsfelder Str. 6 64289 Darmstadt eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 8654 Zielgesellschaft: MeVis Medical Solutions AG Caroline-Herschel-Str. 1 28359 Bremen eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 23791 Die Aktien der MeVis Medical Solutions AG (die 'Zielgesellschaft') sind im Regulierten Markt in Frankfurt (Prime Standard) notiert und werden im XETRA und Freiverkehr von Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart gehandelt. VMS Deutschland Holdings GmbH (der 'Bieter') hat heute entschieden, den Aktionären der Zielgesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das 'Übernahmeangebot') anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN: DE000A0LBFE4/WKN: A0LBFE) gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von EUR 17,50 in bar je Aktie zu erwerben. Die genauen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot zu entnehmen sein. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer, das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt im Internet unter: http://www.variango1.de. Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aktionäre, die über 70 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals der Zielgesellschaft (eingetragenes Grundkapital der Zielgesellschaft abzüglich der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) vertreten, haben mit dem Bieter jeweils separate Vereinbarungen geschlossen, in der sich diese Aktionäre unwiderruflich verpflichten, das Übernahmeangebot für sämtliche jeweils von ihnen gehaltene Aktien an der Zielgesellschaft zu den Bedingungen des Übernahmeangebots anzunehmen. Der Bieter hält zum heutigen Tag keine Aktien an der Zielgesellschaft. Der Bieter beabsichtigt, im Rahmen des Übernahmeangebots sämtliche Aktien der Zielgesellschaft, mindestens jedoch 75 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals (eingetragenes Grundkapital abzüglich der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) zu erwerben. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung stellt weder ein Übernahmeangebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Übernahmeangebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft oder anderer Wertpapiere dar. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des beabsichtigten Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die maßgeblichen das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch den Bieter zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren und Inhaber von Aktien der Zielgesellschaft können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der Internetseite http://www.variango1.de einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft auf Wunsch kostenfrei zugesandt. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') durchgeführt werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von MeVis Medical Solutions AG können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen. Darmstadt, den 17. Dezember 2014 VMS Deutschland Holdings GmbH Ende der WpÜG-Meldung 17.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
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