12.03.2015 11:36:47

DGAP-WpÜG: Korrekturmeldung; DE0005878003

Zielgesellschaft: DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT; Bieter: DMG MORI GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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BERICHTIGUNG nach § 12 WpÜG

der Änderung des

Freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

(Barangebot)

der

DMG MORI GmbH

c/o CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, 70597 Stuttgart, Deutschland

an die Aktionäre der

DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT

Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld, Deutschland

zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der

DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT

gegen eine Geldleistung in Höhe von

EUR 30,55 je Aktie der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT

Die verlängerte Annahmefrist läuft bis 25. März 2015,

24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland)

Aktien der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT:

ISIN DE0005878003

Zum Verkauf Eingereichte Aktien der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT:

ISIN DE000A14KT17

Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Aktien der DMG MORI SEIKI

AKTIENGESELLSCHAFT:

ISIN DE000A14KT25

1. Vorbemerkung

Am 9. März 2015 hat die DMG MORI GmbH mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im

Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 750545,

geschäftsansässig c/o CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, 70597 Stuttgart,

Deutschland (die 'Bieterin'), eine Änderung ihres freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Aktien ohne

Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von

EUR 2,60 der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT mit der ISIN DE0005878003

(die 'DMG MORI SEIKI AG-Aktien', und jede einzelne eine 'DMG MORI SEIKI

AG-Aktie') veröffentlicht ('Angebotsänderung' und zusammen mit der

Angebotsunterlage 'Geändertes Angebot' oder 'Geändertes Übernahmeangebot').

Die Angebotsänderung wurde durch (i) Bekanntgabe im Internet unter

http://www.onebrandfortheworld.de in deutscher Sprache, die von der BaFin

nicht geprüft wurde, sowie (ii) im Rahmen der Schalterpublizität durch

Bereithaltung von Exemplaren der deutschen Fassung zur kostenlosen Ausgabe

bei der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354

Hamburg, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49 (0) 40 350 60 908 oder

e-mail an depotverwaltung@berenberg.de unter Angabe einer vollständigen

Postadresse) als zentraler Abwicklungsstelle veröffentlicht. Eine

unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsänderung wurde am 10. März

2015 an den gleichen Stellen verfügbar gemacht. Die entsprechende

Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung der Angebotsänderung zur

kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese

Angebotsänderung veröffentlicht wird, wurde am 9. März 2015 im

Bundesanzeiger veröffentlicht.

2. Berichtigung

In der Angebotsänderung ist ausgeführt, dass der in der Angebotsunterlage

genannte Angebotspreis von EUR 27,50 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG um

EUR 3,05 auf EUR 30,55 erhöht wird. Tatsächlich hat sich der Angebotspreis

bereits vor der Veröffentlichung der Angebotsänderung durch Parallelerwerbe

von Gesetzes wegen gemäß § 31 Abs. 4 WpÜG auf EUR 30,55 erhöht.

Wie unter Ziff. 4 der Angebotsänderung dargestellt, hat die DMG MORI SEIKI

CO am 2. März 2015 außerbörslich einen Kaufvertrag über DMG MORI SEIKI

AG-Aktien für eine Gegenleistung von EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie

abgeschlossen, der zwischenzeitlich vollzogen wurde. Durch diesen

Parallelerwerb hat sich nach § 31 Abs. 4 WpÜG der in der Angebotsunterlage

genannte Angebotspreis in Höhe von EUR 27,50 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie von

Gesetzes wegen um EUR 2,50 auf EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie erhöht,

wie die Bieterin bereits am 3. März 2015 bekanntgemacht hat.

Am 9. März 2015 hat die DMG MORI SEIKI CO darüber hinaus außerbörslich

einen weiteren Kaufvertrag über DMG MORI SEIKI AG-Aktien für eine

Gegenleistung von EUR 30,55 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie abgeschlossen. Durch

diesen weiteren Parallelerwerb hat sich der Angebotspreis von Gesetzes

wegen weiter von EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie um EUR 0,55 auf EUR

30,55 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie erhöht.

Vor diesem Hintergrund konnte die Bieterin - anders als in der

Angebotsänderung dargestellt - mit der Angebotsänderung den Angebotspreis

nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG auf EUR 30,55 erhöhen, da dieser

im Zeitpunkt der Angebotsänderung bereits von Gesetzes wegen EUR 30,55

betrug. Die in der Angebotsänderung insbesondere unter Ziff. 3.1 ('Änderung

der Gegenleistung (erhöhter Angebotspreis)') dargestellte Erhöhung des

Angebotspreises nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG liegt daher tatsächlich

nicht vor und entsprechende Aussagen der Angebotsänderung bedürfen der

Berichtigung.

Im Einzelnen:

- Ziff. 3.1 der Angebotsänderung entfällt ersatzlos. Darüber hinaus

bedürfen insbesondere alle Passagen der Angebotsänderung, in denen von

einem 'Erhöhten Angebotspreis' (siehe etwa Inhaltsverzeichnis,

Definitionsverzeichnis, Ziffern 6.1.1, 6.2, 7.2 und 9) und/oder einer

Änderung der Gegenleistung (siehe etwa Ziffer 8) die Rede ist, oder die

einen Verweis auf § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG enthalten (siehe etwa

Ziffer 1.3), der Berichtigung.

- Auf dem Deckblatt der Angebotsänderung muss der einleitende Hinweis

richtigerweise 'Pflichtveröffentlichung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3,

Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetz ('WpÜG')' lauten und der Klammerzusatz nach der

Benennung der Gegenleistung '(Erhöhung des Angebotspreises von EUR

27,50 um EUR 3,05 auf EUR 30,55)' muss richtigerweise ersatzlos

entfallen.

- Vor dem Hintergrund, dass die Bieterin mit der Angebotsänderung den

Angebotspreis nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG erhöhen konnte,

waren die Ziffern 6 und 7 der Angebotsänderung nicht erforderlich.

Sofern DMG MORI SEIKI AG-Aktionäre diese Ziffern der Angebotsänderung

zu Informationszwecken lesen, muss der unter Ziff. 6.1.1 Abs. 6 der

Angebotsänderung genannte Betrag von 'EUR 574 Mio.' richtigerweise auf

'EUR 638 Mio.' lauten, um die Folgen eines Angebotspreises von nunmehr

EUR 30,55 zutreffend widerzuspiegeln.

Als Folge dieser Berichtigung wird durch die Angebotsänderung gemäß § 21

Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG letztlich nur die in Ziff. 12.1.3 der

Angebotsunterlage genannte Mindestbeteiligungsschwelle von '50% (plus eine

Aktie)' auf '40%' verringert (siehe Ziff. 3.2 der Angebotsänderung).

3. Veröffentlichung der Berichtigung

Diese Berichtigung wird am 12. März 2015 durch (i) Bekanntgabe im Internet

unter http://www.onebrandfortheworld.de in deutscher Sprache, (ii) durch

Bekanntgabe als DGAP-WpÜG Nachricht sowie (iii) im Rahmen der

Schalterpublizität durch Bereithaltung von Exemplaren der deutschen Fassung

zur kostenlosen Ausgabe bei der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer

Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49

(0) 40 350 60 908 oder e-mail an depotverwaltung@berenberg.de unter Angabe

einer vollständigen Postadresse) als zentraler Abwicklungsstelle

veröffentlicht. Eine unverbindliche englische Übersetzung dieser

Berichtigung wird in Kürze an den gleichen Stellen verfügbar sein. Die

entsprechende Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung der Berichtigung

zur kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese

Berichtigung veröffentlicht wird, wurde am 12. März 2015 im Bundesanzeiger

veröffentlicht.

4. Keine Änderung des Angebots

Diese Berichtigung stellt keine Änderung des Angebots im Sinne des § 21

WpÜG dar.

5. Wichtiger Hinweis

Diese Berichtigung stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

zum Verkauf von DMG MORI SEIKI AG-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von DMG

MORI SEIKI AG-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der DMG MORI SEIKI

AG-Aktien erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in der

Angebotsunterlage und der in der hiermit korrigierten Angebotsänderung

enthaltenen Regelungen und Bedingungen. DMG MORI SEIKI AG-Aktionären wird

daher dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, die Angebotsänderung,

diese Berichtigung sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot

stehenden Dokumente gründlich zu lesen, da sie wichtige Informationen

enthalten.

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die DMG MORI SEIKI

AG-Aktien wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

sowie bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der

Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas unterbreitet. Eine Durchführung

des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als

denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren

wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und

Kanadas erfolgt nicht.

Diese Berichtigung ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung oder

Verteilung, auch nicht auszugsweise, in Rechtsordnungen bestimmt, in denen

eine solche Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung eine Verletzung

des jeweiligen Rechts darstellen würde.

Stuttgart, den 12. März 2015

DMG MORI GmbH

Die Geschäftsführung

Ende der WpÜG-Meldung

12.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard), Berlin, Düsseldorf;

Freiverkehr Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

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