30.11.2017 23:06:40

DGAP-WpÜG: Kontrollerlangung; DE000A0KFKB3

Zielgesellschaft: Accentro Real Estate AG; Bieter: Brookline Real Estate S.à r.l.

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in

Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Brookline Real Estate S.à r.l.

(früher RMR 8 S.à r.l.)

58 rue Charles Martel

L-2134 Luxembourg

Luxemburg

eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) in

Luxembourg unter B217736

Zielgesellschaft:

Accentro Real Estate AG

Uhlandstraße 165

10719 Berlin

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB

103691 B

WKN A0KFKB / ISIN DE000A0KFKB3

Am 30. November 2017 hat die Brookline Real Estate S.à r.l. (früher RMR 8

S.à r.l.) (die 'Bieterin'), eine Holdinggesellschaft, die durch einen Fond

kontrolliert wird, der von Vestigo Capital Advisors LLP beraten wird,

aufgrund eines Kaufvertrages mit der ADLER Real Estate AG das

wirtschaftliche Eigentum an 19.915.333 auf den Inhaber lautenden

Stückaktien der Accentro Real Estate AG (die 'Gesellschaft' oder

'Accentro') (ISIN DE000A0KFKB3) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital

der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (jeweils eine 'Accentro-Aktie',

zusammen die 'Accentro-Aktien') erworben und somit die Kontrolle im Sinne

des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 1 WpÜG über

die Gesellschaft erlangt.

Der Bieterin werden aktuell unmittelbar 19.915.333 Stimmrechte von

insgesamt 24.910.720 Stimmrechten der Gesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 1

Nr. 2 WpÜG und ebenfalls im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 5 WpÜG zugerechnet.

Dies entspricht 79,95 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der

Gesellschaft.

Mit der vorgenannten Zurechnung der Stimmrechte der 19.915.333 Accentro-

Aktien auf die Bieterin sind die Stimmrechte auch den folgenden

Gesellschaften und Personen gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 in

Verbindung mit § 2 Abs. 6 WpÜG zuzurechnen und somit haben auch diese

Gesellschaften und Personen mittelbar Kontrolle über die Gesellschaft

erlangt:

Brookline Capital Limited Partnership, Granary House, The Grange, St. Peter

Port, Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln

Brookline Capital Limited Partnership hält 100 % der Geschäftsanteile der

Bieterin, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft. Brookline

Capital Limited Partnership werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro-

Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.

1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 %

der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Brookline Capital GP Limited, Granary House, The Grange, St. Peter Port,

Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln

Brookline Capital GP Limited hält 100 % der Geschäftsanteile der Brookline

Capital Limited Partnership, hält jedoch direkt keine Aktien der

Gesellschaft. Brookline Capital GP Limited werden die Stimmrechte aus

19.915.333 Accentro-Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies

entspricht 79,95 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Newton Investment Limited, Granary House, The Grange, St. Peter Port,

Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln

Newton Investment Limited hält 100 % der Geschäftsanteile der Brookline

Capital GP Limited, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft.

Newton Investment Limited werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro-

Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.

1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 %

der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Natig Ganiyev, c/o Brookline Capital Limited Partnership, Granary House,

The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln

Herr Natig Ganiyev hält 100 % der Geschäftsanteile der Newton Investment

Limited, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft. Herrn Natig

Ganiyev werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro-Aktien, die der

Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3

WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 % der Stimmrechte

und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs.

3 WpÜG erfolgt daher auch zugleich im Namen von Brookline Capital Limited

Partnership, Brookline Capital GP Limited, Newton Investment Limited und

Herrn Natig Ganiyev (zusammen die 'Weiteren Kontrollerwerber').

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

('BaFin') gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot (das 'Angebot') an die

Aktionäre der Accentro veröffentlichen. Das Angebot erfolgt zu den in der

Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen. Die Angebotsunterlage (in

Deutsch und einer nicht bindenden englischen Übersetzung), welche die

detaillierten Bestimmungen des Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang

stehende Informationen enthält, wird durch Hinweisbekanntmachung im

Bundesanzeiger, durch eine kostenlose Bereithaltung von Druckexemplaren und

im Internet unter http://brookline-real-estate-takeover-offer.de

veröffentlicht.

Die Bieterin wird mit der Veröffentlichung des Angebots auch die aus § 35

WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen.

Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Accentro-Aktien

veröffentlichen.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die

endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende

Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend

empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit

dem Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht

worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik

Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-

Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des

Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem

auszulegen.

Luxemburg, 30. November 2017

Brookline Real Estate S.à r.l.

Ende der WpÜG-Meldung

30.11.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in

Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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