15.10.2013 18:02:41

DGAP-Stimmrechtsanteile: VK Mühlen AG

DGAP-PVR: VK Mühlen Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

VK Mühlen Aktiengesellschaft

15.10.2013 18:02

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die GoodMills Group GmbH, Wien, Österreich, übermittelte uns am 15.10.2013 folgende Meldung nach § 27a WpHG:

,Zum 15. Oktober 2013 haben wir sämtliche von der Gothaer Lebensversicherung AG gehaltenen VK Mühlen Aktien erworben ('Aktienerwerb'). In diesem Zusammenhang und unter Bezugnahme auf unsere Mitteilung vom 16. Juli 2013 haben sich unsere Ziele im Sinne des § 27a Abs. 1 S. 1 und 3 Nr. 2 WpHG (entsprechend Ziffer 1. b. unserer Mitteilung vom 16. Juli 2013) wie folgt geändert:



Im Nachgang des Aktienerwerbs haben wir an den Vorstand der VK Mühlen AG das Verlangen gerichtet, dass die Hauptversammlung der VK Mühlen AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Unabhängig von vorbeschriebener Maßnahme beabsichtigen wir darüber hinaus, gegebenenfalls und in Abhängigkeit von der Marktentwicklung innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben.

Im Übrigen bleiben die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele entsprechend der Mitteilung vom 16. Juli 2013 unverändert.'

Die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, übermittelte uns am 15.10.2013 folgende Meldung nach § 27a WpHG:

,Zum 15. Oktober 2013 haben wir über die GoodMills Group GmbH mittelbar sämtliche von der Gothaer Lebensversicherung AG gehaltenen VK Mühlen Aktien erworben ('Aktienerwerb'). In diesem Zusammenhang und unter Bezugnahme auf unsere Mitteilung vom 16. Juli 2013 haben sich die Ziele im Sinne des § 27a Abs. 1 S. 1 und 3 Nr. 2 WpHG (entsprechend Ziffer 1. b. unserer Mitteilung vom 16. Juli 2013) wie folgt geändert:

Im Nachgang des Aktienerwerbs hat die GoodMills Group GmbH an den Vorstand der VK Mühlen AG das Verlangen gerichtet, dass die Hauptversammlung der VK Mühlen AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Unabhängig von vorbeschriebener Maßnahme ist darüber hinaus beabsichtigt, gegebenenfalls und in Abhängigkeit von der Marktentwicklung innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben.

Im Übrigen bleiben die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele entsprechend der Mitteilung vom 16. Juli 2013 unverändert.'

Die 'LAREDO' Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, übermittelte uns am 15.10.2013 folgende Meldung nach § 27a WpHG:

,Zum 15. Oktober 2013 haben wir über die GoodMills Group GmbH mittelbar sämtliche von der Gothaer Lebensversicherung AG gehaltenen VK Mühlen Aktien erworben ('Aktienerwerb'). In diesem Zusammenhang und unter Bezugnahme auf unsere Mitteilung vom 16. Juli 2013 haben sich die Ziele im Sinne des § 27a Abs. 1 S. 1 und 3 Nr. 2 WpHG (entsprechend Ziffer 1. b. unserer Mitteilung vom 16. Juli 2013) wie folgt geändert:

Im Nachgang des Aktienerwerbs hat die GoodMills Group GmbH an den Vorstand der VK Mühlen AG das Verlangen gerichtet, dass die Hauptversammlung der VK Mühlen AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Unabhängig von vorbeschriebener Maßnahme ist darüber hinaus beabsichtigt, gegebenenfalls und in Abhängigkeit von der Marktentwicklung innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben.

Im Übrigen bleiben die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele entsprechend der Mitteilung vom 16. Juli 2013 unverändert.'

Die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich, übermittelte uns am 15.10.2013 folgende Meldung nach § 27a WpHG:

,Zum 15. Oktober 2013 haben wir über die GoodMills Group GmbH mittelbar sämtliche von der Gothaer Lebensversicherung AG gehaltenen VK Mühlen Aktien erworben ('Aktienerwerb'). In diesem Zusammenhang und unter Bezugnahme auf unsere Mitteilung vom 16. Juli 2013 haben sich die Ziele im Sinne des § 27a Abs. 1 S. 1 und 3 Nr. 2 WpHG (entsprechend Ziffer 1. b. unserer Mitteilung vom 16. Juli 2013) wie folgt geändert:

Im Nachgang des Aktienerwerbs hat die GoodMills Group GmbH an den Vorstand der VK Mühlen AG das Verlangen gerichtet, dass die Hauptversammlung der VK Mühlen AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Unabhängig von vorbeschriebener Maßnahme ist darüber hinaus beabsichtigt, gegebenenfalls und in Abhängigkeit von der Marktentwicklung innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben.

Im Übrigen bleiben die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele entsprechend der Mitteilung vom 16. Juli 2013 unverändert.'



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