14.07.2015 12:04:20
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DGAP-Stimmrechtsanteile: transtec AG
DGAP-PVR: transtec AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 10% und 15% führende Erwerb von Stimmrechten an der transtec AG dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern resultiert rein aus der technischen Abwicklung der Kapitalerhöhung der transtec AG vom Juli 2015.
2. Die UniCredit Bank AG beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der transtec AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Fall von Handelsgeschäften im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit.
3. Die UniCredit Bank AG strebt nicht an, auf die Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans der transtec AG Einfluss zu nehmen.
4. Die UniCredit Bank AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der transtec AG an, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel.
Die UniCredit S.p.A., Rom, Italien, hat uns am 10.07.2014 gemäß § 27a WpHG folgende Stellungnahme zur Kapitalerhöhung der transtec AG übermittelt:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 10% und 15% führende Erwerb von Stimmrechten an der transtec AG dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern resultiert rein aus der technischen Abwicklung der Kapitalerhöhung der transtec AG vom Juli 2015.
2. Die UniCredit S.p.A. beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der transtec AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Fall von Handelsgeschäften im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit.
3. Die UniCredit S.p.A. strebt nicht an, auf die Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans der transtec AG Einfluss zu nehmen.
4. Die UniCredit Bank AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der transtec AG an, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel.
14.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: transtec AG Gerhard-Kindler-Straße 8 72770 Reutlingen Deutschland Internet: www.transtec.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
transtec AG
14.07.2015 12:04
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 27 a Abs. 2 WpHG i. V. m. § 26 Abs.1 WpHG
Die UniCredit AG, München, Deutschland, hat uns am 9.07.2014 gemäß § 27a
WpHG folgende Stellungnahme zur Kapitalerhöhung der transtec AG
übermittelt:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 10% und 15% führende Erwerb von Stimmrechten an der transtec AG dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern resultiert rein aus der technischen Abwicklung der Kapitalerhöhung der transtec AG vom Juli 2015.
2. Die UniCredit Bank AG beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der transtec AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Fall von Handelsgeschäften im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit.
3. Die UniCredit Bank AG strebt nicht an, auf die Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans der transtec AG Einfluss zu nehmen.
4. Die UniCredit Bank AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der transtec AG an, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel.
Die UniCredit S.p.A., Rom, Italien, hat uns am 10.07.2014 gemäß § 27a WpHG folgende Stellungnahme zur Kapitalerhöhung der transtec AG übermittelt:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 10% und 15% führende Erwerb von Stimmrechten an der transtec AG dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern resultiert rein aus der technischen Abwicklung der Kapitalerhöhung der transtec AG vom Juli 2015.
2. Die UniCredit S.p.A. beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der transtec AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Fall von Handelsgeschäften im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit.
3. Die UniCredit S.p.A. strebt nicht an, auf die Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans der transtec AG Einfluss zu nehmen.
4. Die UniCredit Bank AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der transtec AG an, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel.
14.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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