19.02.2015 18:00:08

DGAP-Stimmrechtsanteile: SYGNIS AG

DGAP-PVR: SYGNIS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SYGNIS AG

19.02.2015 18:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Genetrix S.L., Tres Cantos, Spanien & die Genetrix Life Sciences A.B., Uppsala, Schweden haben uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 16.02.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 30%-Schwelle vom 20.01.2015 darüber informiert, dass 1. die Mitteilungspflichtigen weiterhin ein langfristiges strategisches Engagement beim Emittenten anstreben und nicht an der Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne interessiert sind.

2. sie derzeit keine konkreten Pläne haben, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, aber grundsätzlich an einer Weiterentwicklung der SYGNIS AG interessiert sind, weshalb sie sich bietende strategische Optionen, die das Unternehmen und oder seine Produkte und Produktkandidaten betreffen, prüfen und dabei ggf. auch Änderungen der eigenen Beteiligung sowie - im Falle sich bietender Gelegenheiten - ggf. auch Zukäufe abwägen werden. 3. sie mit Frau Dr. Cristina Garmendia und Herrn Pedro-Agustin del Castillo Machado zwei Mitglieder des Aufsichtsrates und den CEO der SYGNIS AG Frau Pilar de la Huerta stellen und darüber hinaus die mit der gemeldeten Beteiligung verbundenen Einflussnahme Möglichkeiten auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten wahrnehmen möchten. 4. sie derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, anstreben, wobei auch hier gilt, dass sie grundsätzlich an einer Weiterentwicklung der SYGNIS AG interessiert sind, weshalb sie sich bietende strategische Optionen, die das Unternehmen und oder seine Produkte und Produktkandidaten betreffen, prüfen und dabei ggf. auch Änderungen der Kapitalstruktur abwägen werden. In Bezug auf den Erwerb der Stimmrechte teilen wir gemäß §27a (1) Satz 4 WpHG mit, dass einen Finanzierung nicht erforderlich war, da der Erwerb der Stimmrechte aus der Rückführung eines im Rahmen der kürzlich durchgeführten Kapitalerhöhung, die am 8. Januar in das Handelsregister eingetragen wurde, ausgereichten Wertpapierdarlehens resultierte.





19.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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