10.10.2013 12:00:26

DGAP-Stimmrechtsanteile: Jetter AG

DGAP-PVR: Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Jetter AG

10.10.2013 12:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

10.10.2013 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2013 erhalten: Frau Anita Hauser, Schweiz hat uns mitgeteilt:

1) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 28. Februar 2005 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (194.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 6,98% (194.000 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

2) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 7. März 2005 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,40% (289.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 10,40% (289.000 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

3) gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Januar 2007 23,34% (754.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,34% (754.941 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

4) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 27. November 2007 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,76% (834.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 25,76% (834.941 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

5) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Februar 2008 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 23,56% (763.638 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,56% (763.638 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das ich im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

6) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 8. April 2008 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 26,52% (859.626 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 26,52% (859.626 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

7) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 3. Oktober 2013 die Schwelle von 30% überschritten hat und zu diesem Tag 30,16% (977.383 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 30,16% (977.383 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.



Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

10.10.2013 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2013 erhalten: Frau Verena Hauser, Schweiz hat uns mitgeteilt:

1) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 28. Februar 2005 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (194.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 6,98% (194.000 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

2) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 7. März 2005 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,40% (289.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 10,40% (289.000 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

3) gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Januar 2007 23,34% (754.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,34% (754.941 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

4) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 27. November 2007 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,76% (834.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 25,76% (834.941 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

5) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Februar 2008 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 23,56% (763.638 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,56% (763.638 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das ich im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

6) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 8. April 2008 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 26,52% (859.626 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 26,52% (859.626 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

7) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 3. Oktober 2013 die Schwelle von 30% überschritten hat und zu diesem Tag 30,16% (977.383 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 30,16% (977.383 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

10.10.2013 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2013 erhalten: Frau Sibylle Hauser, Schweiz hat uns mitgeteilt:

1) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 28. Februar 2005 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (194.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 6,98% (194.000 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

2) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 7. März 2005 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,40% (289.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 10,40% (289.000 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

3) gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Januar 2007 23,34% (754.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,34% (754.941 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

4) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 27. November 2007 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,76% (834.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 25,76% (834.941 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

5) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Februar 2008 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 23,56% (763.638 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,56% (763.638 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das ich im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

6) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 8. April 2008 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 26,52% (859.626 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 26,52% (859.626 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

7) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 3. Oktober 2013 die Schwelle von 30% überschritten hat und zu diesem Tag 30,16% (977.383 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 30,16% (977.383 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

10.10.2013 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2013 erhalten: Frau Barbara Hauser, Schweiz hat uns mitgeteilt:

1) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 28. Februar 2005 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (194.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 6,98% (194.000 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

2) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 7. März 2005 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,40% (289.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 10,40% (289.000 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

3) gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Januar 2007 23,34% (754.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,34% (754.941 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

4) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 27. November 2007 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,76% (834.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 25,76% (834.941 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

5) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Februar 2008 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 23,56% (763.638 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,56% (763.638 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das ich im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

6) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 8. April 2008 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 26,52% (859.626 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 26,52% (859.626 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

7) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 3. Oktober 2013 die Schwelle von 30% überschritten hat und zu diesem Tag 30,16% (977.383 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 30,16% (977.383 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

10.10.2013 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2013 erhalten: Frau Christina Hauser, Schweiz hat uns mitgeteilt:

1) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 28. Februar 2005 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (194.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 6,98% (194.000 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

2) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 7. März 2005 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,40% (289.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 10,40% (289.000 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

3) gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Januar 2007 23,34% (754.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,34% (754.941 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

4) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 27. November 2007 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,76% (834.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 25,76% (834.941 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

5) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Februar 2008 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 23,56% (763.638 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,56% (763.638 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das ich im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

6) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 8. April 2008 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 26,52% (859.626 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 26,52% (859.626 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

7) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 3. Oktober 2013 die Schwelle von 30% überschritten hat und zu diesem Tag 30,16% (977.383 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 30,16% (977.383 Stimmrechte) war ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

10.10.2013 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2013 erhalten: Herr Rudolf Hauser, Schweiz hat uns mitgeteilt:

1) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 28. Februar 2005 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (194.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 6,98% (194.000 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

2) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 7. März 2005 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,40% (289.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 10,40% (289.000 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

3) gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Januar 2007 23,34% (754.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,34% (754.941 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

4) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 27. November 2007 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,76% (834.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 25,76% (834.941 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

5) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Februar 2008 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 23,56% (763.638 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,56% (763.638 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das ich im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

6) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 8. April 2008 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 26,52% (859.626 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 26,52% (859.626 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

7) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 3. Oktober 2013 die Schwelle von 30% überschritten hat und zu diesem Tag 30,16% (977.383 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 30,16% (977.383 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

10.10.2013 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2013 erhalten: Herr Thomas Hauser, Schweiz hat uns mitgeteilt:

1) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 28. Februar 2005 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (194.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 6,98% (194.000 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

2) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 7. März 2005 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,40% (289.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 10,40% (289.000 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

3) gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Januar 2007 23,34% (754.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,34% (754.941 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

4) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 27. November 2007 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,76% (834.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 25,76% (834.941 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

5) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Februar 2008 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 23,56% (763.638 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,56% (763.638 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das ich im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

6) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 8. April 2008 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 26,52% (859.626 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 26,52% (859.626 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

7) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 3. Oktober 2013 die Schwelle von 30% überschritten hat und zu diesem Tag 30,16% (977.383 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 30,16% (977.383 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

10.10.2013 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2013 erhalten: Herr Urs Hauser, Schweiz hat uns mitgeteilt:

1) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 28. Februar 2005 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (194.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 6,98% (194.000 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

2) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 7. März 2005 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,40% (289.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 10,40% (289.000 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

3) gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Januar 2007 23,34% (754.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,34% (754.941 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

4) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 27. November 2007 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,76% (834.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 25,76% (834.941 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

5) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Februar 2008 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 23,56% (763.638 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,56% (763.638 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das ich im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

6) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 8. April 2008 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 26,52% (859.626 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 26,52% (859.626 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

7) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 3. Oktober 2013 die Schwelle von 30% überschritten hat und zu diesem Tag 30,16% (977.383 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 30,16% (977.383 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

10.10.2013 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2013 erhalten: Herr Martin Hauser, Schweiz hat uns mitgeteilt:

1) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 28. Februar 2005 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (194.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 6,98% (194.000 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

2) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 7. März 2005 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,40% (289.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 10,40% (289.000 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

3) gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Januar 2007 23,34% (754.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,34% (754.941 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

4) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 27. November 2007 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,76% (834.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 25,76% (834.941 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

5) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Februar 2008 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 23,56% (763.638 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,56% (763.638 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das ich im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

6) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 8. April 2008 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 26,52% (859.626 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 26,52% (859.626 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

7) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 3. Oktober 2013 die Schwelle von 30% überschritten hat und zu diesem Tag 30,16% (977.383 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 30,16% (977.383 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

10.10.2013 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2013 erhalten: Herr Michael Hauser, Österreich hat uns mitgeteilt:

1) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 28. Februar 2005 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (194.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 6,98% (194.000 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

2) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 7. März 2005 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,40% (289.000 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 10,40% (289.000 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

3) gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Januar 2007 23,34% (754.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,34% (754.941 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

4) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 27. November 2007 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,76% (834.941 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 25,76% (834.941 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

5) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 20. Februar 2008 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 23,56% (763.638 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 23,56% (763.638 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das ich im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

6) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 8. April 2008 die Schwelle von 25% überschritten hat und zu diesem Tag 26,52% (859.626 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 26,52% (859.626 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz.

7) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, dass sein Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 3. Oktober 2013 die Schwelle von 30% überschritten hat und zu diesem Tag 30,16% (977.383 Stimmrechte) betrug. Der gesamte Stimmrechtsanteil von 30,16% (977.383 Stimmrechte) war ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihm zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgendes Unternehmen gehalten, auf das sie im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG einen beherrschenden Einfluss ausüben konnte: Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz. Jetter AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

10.10.2013 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 08.10.2013 erhalten: Die Bucher Industries AG, Niederweningen, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Jetter AG am 3. Oktober 2013 die Schwelle von 30% überschritten hat und zu diesem Tag 30,16% (977.383 Stimmrechte) betrug. Vom gesamten Stimmrechtsanteil waren ihr 0,18% (5.757 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.



10.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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