23.01.2015 13:48:41
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DGAP-Stimmrechtsanteile: Homag Group AG
Homag Group AG
23.01.2015 13:48
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Frau Lea Gunkel, Deutschland, Frau Luisa Gunkel, Deutschland, Frau Mira
Gunkel, Deutschland, Herr Simon Hengel, Deutschland, Herr Tobias Hengel,
Deutschland, Frau Runa Schuler, Schweiz, Anna GbR Freudenstadt,
Deutschland, Hengel MST GbR, Freudenstadt, Deutschland und Wood Generations
GbR, Freiburg, Deutschland, haben uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 22.01.2015
im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle
oder einer höheren Schwelle vom 10.10.2014 über Folgendes informiert:
1) Der Stimmrechtserwerb dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der
Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2) Die Meldepflichtigen beabsichtigten nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3) Am 10.10.2014 haben die Mitteilenden eine Poolvereinbarung bezüglich ihrer Stimmrechte mit Gerhard Schuler, Mareike Hengel, Silke Schuler-Gunkel, Dr. Anja Schuler, der Erich und Hanna Klessmann Stiftung sowie der Dürr Technologies GmbH geschlossen. Die Parteien der Poolvereinbarung verpflichten sich in dieser, ihre Stimmrechte zur Besetzung des Aufsichtsrats nach den in der Poolvereinbarung festgelegten Vorgaben auszuüben.
4) Die Mitteilenden streben gem. einer in der vorgenannten Poolvereinbarung getroffenen Regelung die Implementierung eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags zwischen der Homag Group AG als beherrschtem Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen an. Daneben streben die Mitteilenden keine weiteren wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte durch die Mitteilenden erfolgte jeweils lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
23.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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