12.07.2016 22:00:06
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DGAP-Stimmrechtsanteile: Constantin Medien AG
DGAP-PVR: Constantin Medien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Es wird nicht beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats wird durch den Meldepflichtigen angestrebt. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands an.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Constantin Medien AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt der Meldepflichtige nicht an.
5. Dem Meldepflichtigen werden die Stimmrechte lediglich gemäß § 22 WpHG zugerechnet. Hinsichtlich des der Zurechnung zugrunde liegenden Sachverhalts wurden keine Mittel zur Finanzierung des Erwerbs aufgewendet.
12.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Constantin Medien AG
12.07.2016 22:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Herr Martin Hellstern, Schweiz hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am
07.07.2016 im Zusammenhang mit der Überschreitung oder Erreichung der
10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 09.06.2016 über Folgendes
informiert:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen durch den Meldepflichtigen ist
nicht auf einen Erwerb von Aktien zurückzuführen, sondern auf eine
erstmalige Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 WpHG.
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Es wird nicht beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats wird durch den Meldepflichtigen angestrebt. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands an.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Constantin Medien AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt der Meldepflichtige nicht an.
5. Dem Meldepflichtigen werden die Stimmrechte lediglich gemäß § 22 WpHG zugerechnet. Hinsichtlich des der Zurechnung zugrunde liegenden Sachverhalts wurden keine Mittel zur Finanzierung des Erwerbs aufgewendet.
12.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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