23.07.2015 17:59:39
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DGAP-Stimmrechte: VBH Holding Aktiengesellschaft
VBH Holding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
VBH Holding Aktiengesellschaft
23.07.2015 18:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mit Telefaxschreiben vom 1. Juli 2015 hat uns die Ascalon Holding GmbH
sowie Herrn Victor Trenev gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der
Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30. Juni 2015
die Schwellen von 30 %, 50 % und 75% überschritten hat.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele wurde uns
am 20. Juli 2015 von Herrn Victor Trenev, Russland und der Ascalon Holding
GmbH, Wien, Österreich gemäß § 27a Abs. (1) Satz 1, 3 WpHG mitgeteilt:
1.
Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2.
Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH beabsichtigen innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige
Weise zu erlangen.
3.
Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH streben eine der Bedeutung
ihrer Beteiligung an der VBH Holding Aktiengesellschaft entsprechende
Repräsentation im Aufsichtsrat der VBH Holding Aktiengesellschaft an.
4.
Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH unterstützen den Vorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat, in der ordentlichen Hauptversammlung der VBH
Holding Aktiengesellschaft am 31. Juli 2015 eine Herabsetzung des
Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte
Kapitalherabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von
Wertminderungen und sonstigen Verlusten mit anschließender Erhöhung des
herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlage ('Kapitalschnitt') zu
beschließen. Die Einzelheiten des Kapitalschnitts ergeben sich aus der am
23. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft (dort unter TOP 5).
Im Übrigen streben Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH keine
wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der VBH Holding
Aktiengesellschaft, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung und Dividendenpolitik, an.
Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten
Mittel teilen Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH gemäß §27 a
Abs. 1 Satz 4 WPGH mit, dass es sich sowohl um Eigenmittel als auch um
Darlehen handelt, welche die Ascalon Holding GmbH von Dritten erhält.
Die Überschreitung der Schwellen von 30%, 50% und 75% beruht allerdings auf
einer Zurechnung der Aktien des Herrn Wieland Frank, der Adwian OHG und der
LISOMA Beteiligungs-GmbH an der VBH Holding Aktiengesellschaft gemäß § 22
Abs. (2) WpHG, so dass für die Überschreitung dieser Schwellen keine
zusätzlichen Mittel gebraucht wurden.
Mit Telefaxschreiben vom 30. Juni 2015 hat uns Herrn Wieland Frank,
Wilnsdorf, gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an
der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30. Juni 2015 die Schwellen von 25 %,
30 %, 50 % und 75% überschritten hat.
Ebenfalls hat uns die ADWIAN OHG, Kampen gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt,
dass der Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30.
Juni 2015 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten
hat.
Betreffend der mit dem Erwerb der Stimmrechte von Herrn Frank bzw. der
ADWIAN OHG verfolgten Ziele wurde uns am 22. Juli 2015 gemäß § 27a Abs. (1)
Satz 1, 3 WpHG mitgeteilt:
1.
Die Beteiligung dient nicht der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern
verfolgt das strategische Ziel der Sanierung der VBH Holding AG.
2.
Herr Frank beabsichtigt, innerhalb von zwölf Monaten bei den im Rahmen der
auf den 31. Juli 2015 terminierten Hauptversammlung zur Beschlussfassung
anstehenden Kapitalmaßnahmen weitere Stimmrechte zu erwerben. Die ADWIAN
OHG beabsichtigt innerhalb von zwölf Monaten keinen Erwerb weiterer
Stimmrechte. Aufgrund der Beteiligung weiterer Aktionäre an dieser
Kapitalmaßnahme wird er-wartet, dass die direkte Beteiligungsquote von
Herrn Frank und der ADWIAN OHG dadurch insgesamt sinkt. Die Einzelheiten
ergeben sich aus der am 23. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding
Aktiengesellschaft (dort unter TOP 5).
3.
Herr Frank und die ADWIAN OHG streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung
entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der VBH Holding
Aktiengesell-schaft an.
4.
Herr Frank und die ADWIAN OHG unterstützen den Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat in der ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding
Aktiengesellschaft am 31. Juli 2015 eine Herabsetzung des Grundkapitals
nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung des
Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen
Verlusten mit anschließender Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals
gegen Bareinlage ('Kapitalschnitt') zu beschließen.
Im Übrigen streben Herr Frank und die ADWIAN keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der VBH Holding Aktiengesellschaft, insbesondere nicht im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und
Dividendenpolitik, an.
Die Überschreitung der genannten Schwellen beruht allein auf einer
Zurechnung der jeweils gegenseitig gehaltenen Aktien sowie der Aktien der
Ascalon Holding GmbH und der LISOMA Beteiligungs-GmbH an der VBH Holding
Aktiengesellschaft gemäß § 22 Abs. (2) WpHG, aufgrund des Abschlusses einer
Stimmbindungsvereinbarung, so dass keine Mittel für den Erwerb der
Stimmrechte eingesetzt wurden. Der Abschluss der Stimmbindungsvereinbarung
diente der Vorbereitung einer zwischenzeitlich erfolgten Befreiung von der
Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebots im Zusammenhang mit der
Sanierung der VBH Holding AG.
Mit Telefaxschreiben vom 30. Juni 2015 hat uns die LISOMA
Beteiligungs-GmbH, Hamburg, gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der
Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30. Juni 2015
die Schwellen von 25 %, 30 %, 50 % und 75% überschritten hat
Betreffend der mit dem Erwerb der Stimmrechte der LISOMA Beteiligungs-GmbH
verfolgten Ziele wurde uns am 22. Juli 2015 gemäß § 27a Abs. (1) Satz 1, 3
WpHG mitgeteilt:
1.
Die Beteiligung dient nicht der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern
verfolgt das strategische Ziel der Sanierung der VBH Holding AG.
2.
Die LISOMA Beteiligungs -GmbH beabsichtigt, innerhalb von zwölf Monaten bei
den im Rahmen der auf den 31. Juli 2015 terminierten Hauptversammlung zur
Beschlussfassung anstehenden Kapitalmaßnahmen weitere Stimmrechte zu
erwerben. Die LISOMA Beteiligungs-GmbH beabsichtigt innerhalb von zwölf
Monaten keinen Erwerb weiterer Stimmrechte. Aufgrund der Beteiligung
weiterer Aktionäre an dieser Kapitalmaßnahme wird erwartet, dass die
direkte Beteiligungsquote der LISOMA Beteiligungs-GmbH dadurch insgesamt
sinkt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der am 23. Juni 2015 im
Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der VBH Holding Aktiengesellschaft (dort unter TOP 5).
3.
Die LISOMA Beteiligungs-GmbH streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung
entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der VBH Holding
Aktiengesellschaft an.
4.
Die LISOMA Beteiligungs-GmbH unterstützt den Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat, in der ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding
Aktiengesellschaft am 31. Juli 2015 eine Herabsetzung des Grundkapitals
nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung des
Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen
Verlusten mit anschließender Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals
gegen Bareinlage ('Kapitalschnitt') zu beschließen.
Im Übrigen strebt die LISOMA Beteiligungs-GmbH keine wesentliche Änderung
der Kapitalstruktur der VBH Holding Aktiengesellschaft, insbesondere nicht
im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und
Dividendenpolitik, an.
Die Überschreitung der genannten Schwellen beruht allein auf einer
Zurechnung der gehaltenen Aktien sowie der Aktien der Ascalon Holding GmbH,
der ADWIAN OHG und Herrn Wieland Frank an der VBH Holding
Aktiengesellschaft gemäß § 22 Abs. (2) WpHG, aufgrund des Abschlusses einer
Stimmbindungsvereinbarung, so dass keine Mittel für den Erwerb der
Stimmrechte eingesetzt wurden. Der Abschluss der Stimmbindungsvereinbarung
diente der Vorbereitung einer zwischenzeitlich erfolgten Befreiung von der
Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebots im Zusammenhang mit der
Sanierung der VBH Holding AG.
23.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VBH Holding Aktiengesellschaft
Siemensstraße 38
70825 Korntal-Münchingen
Deutschland
Internet: www.vbh.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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