23.07.2015 17:59:39

DGAP-Stimmrechte: VBH Holding Aktiengesellschaft

VBH Holding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

VBH Holding Aktiengesellschaft

23.07.2015 18:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mit Telefaxschreiben vom 1. Juli 2015 hat uns die Ascalon Holding GmbH

sowie Herrn Victor Trenev gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der

Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30. Juni 2015

die Schwellen von 30 %, 50 % und 75% überschritten hat.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele wurde uns

am 20. Juli 2015 von Herrn Victor Trenev, Russland und der Ascalon Holding

GmbH, Wien, Österreich gemäß § 27a Abs. (1) Satz 1, 3 WpHG mitgeteilt:

1.

Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

2.

Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH beabsichtigen innerhalb der

nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige

Weise zu erlangen.

3.

Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH streben eine der Bedeutung

ihrer Beteiligung an der VBH Holding Aktiengesellschaft entsprechende

Repräsentation im Aufsichtsrat der VBH Holding Aktiengesellschaft an.

4.

Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH unterstützen den Vorschlag

von Vorstand und Aufsichtsrat, in der ordentlichen Hauptversammlung der VBH

Holding Aktiengesellschaft am 31. Juli 2015 eine Herabsetzung des

Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte

Kapitalherabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von

Wertminderungen und sonstigen Verlusten mit anschließender Erhöhung des

herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlage ('Kapitalschnitt') zu

beschließen. Die Einzelheiten des Kapitalschnitts ergeben sich aus der am

23. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen

Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft (dort unter TOP 5).

Im Übrigen streben Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH keine

wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der VBH Holding

Aktiengesellschaft, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von

Eigen- und Fremdfinanzierung und Dividendenpolitik, an.

Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten

Mittel teilen Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH gemäß §27 a

Abs. 1 Satz 4 WPGH mit, dass es sich sowohl um Eigenmittel als auch um

Darlehen handelt, welche die Ascalon Holding GmbH von Dritten erhält.

Die Überschreitung der Schwellen von 30%, 50% und 75% beruht allerdings auf

einer Zurechnung der Aktien des Herrn Wieland Frank, der Adwian OHG und der

LISOMA Beteiligungs-GmbH an der VBH Holding Aktiengesellschaft gemäß § 22

Abs. (2) WpHG, so dass für die Überschreitung dieser Schwellen keine

zusätzlichen Mittel gebraucht wurden.

Mit Telefaxschreiben vom 30. Juni 2015 hat uns Herrn Wieland Frank,

Wilnsdorf, gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an

der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30. Juni 2015 die Schwellen von 25 %,

30 %, 50 % und 75% überschritten hat.

Ebenfalls hat uns die ADWIAN OHG, Kampen gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt,

dass der Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30.

Juni 2015 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten

hat.

Betreffend der mit dem Erwerb der Stimmrechte von Herrn Frank bzw. der

ADWIAN OHG verfolgten Ziele wurde uns am 22. Juli 2015 gemäß § 27a Abs. (1)

Satz 1, 3 WpHG mitgeteilt:

1.

Die Beteiligung dient nicht der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern

verfolgt das strategische Ziel der Sanierung der VBH Holding AG.

2.

Herr Frank beabsichtigt, innerhalb von zwölf Monaten bei den im Rahmen der

auf den 31. Juli 2015 terminierten Hauptversammlung zur Beschlussfassung

anstehenden Kapitalmaßnahmen weitere Stimmrechte zu erwerben. Die ADWIAN

OHG beabsichtigt innerhalb von zwölf Monaten keinen Erwerb weiterer

Stimmrechte. Aufgrund der Beteiligung weiterer Aktionäre an dieser

Kapitalmaßnahme wird er-wartet, dass die direkte Beteiligungsquote von

Herrn Frank und der ADWIAN OHG dadurch insgesamt sinkt. Die Einzelheiten

ergeben sich aus der am 23. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding

Aktiengesellschaft (dort unter TOP 5).

3.

Herr Frank und die ADWIAN OHG streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung

entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der VBH Holding

Aktiengesell-schaft an.

4.

Herr Frank und die ADWIAN OHG unterstützen den Vorschlag von Vorstand und

Aufsichtsrat in der ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding

Aktiengesellschaft am 31. Juli 2015 eine Herabsetzung des Grundkapitals

nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung des

Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen

Verlusten mit anschließender Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals

gegen Bareinlage ('Kapitalschnitt') zu beschließen.

Im Übrigen streben Herr Frank und die ADWIAN keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der VBH Holding Aktiengesellschaft, insbesondere nicht im

Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und

Dividendenpolitik, an.

Die Überschreitung der genannten Schwellen beruht allein auf einer

Zurechnung der jeweils gegenseitig gehaltenen Aktien sowie der Aktien der

Ascalon Holding GmbH und der LISOMA Beteiligungs-GmbH an der VBH Holding

Aktiengesellschaft gemäß § 22 Abs. (2) WpHG, aufgrund des Abschlusses einer

Stimmbindungsvereinbarung, so dass keine Mittel für den Erwerb der

Stimmrechte eingesetzt wurden. Der Abschluss der Stimmbindungsvereinbarung

diente der Vorbereitung einer zwischenzeitlich erfolgten Befreiung von der

Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebots im Zusammenhang mit der

Sanierung der VBH Holding AG.

Mit Telefaxschreiben vom 30. Juni 2015 hat uns die LISOMA

Beteiligungs-GmbH, Hamburg, gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der

Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30. Juni 2015

die Schwellen von 25 %, 30 %, 50 % und 75% überschritten hat

Betreffend der mit dem Erwerb der Stimmrechte der LISOMA Beteiligungs-GmbH

verfolgten Ziele wurde uns am 22. Juli 2015 gemäß § 27a Abs. (1) Satz 1, 3

WpHG mitgeteilt:

1.

Die Beteiligung dient nicht der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern

verfolgt das strategische Ziel der Sanierung der VBH Holding AG.

2.

Die LISOMA Beteiligungs -GmbH beabsichtigt, innerhalb von zwölf Monaten bei

den im Rahmen der auf den 31. Juli 2015 terminierten Hauptversammlung zur

Beschlussfassung anstehenden Kapitalmaßnahmen weitere Stimmrechte zu

erwerben. Die LISOMA Beteiligungs-GmbH beabsichtigt innerhalb von zwölf

Monaten keinen Erwerb weiterer Stimmrechte. Aufgrund der Beteiligung

weiterer Aktionäre an dieser Kapitalmaßnahme wird erwartet, dass die

direkte Beteiligungsquote der LISOMA Beteiligungs-GmbH dadurch insgesamt

sinkt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der am 23. Juni 2015 im

Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

der VBH Holding Aktiengesellschaft (dort unter TOP 5).

3.

Die LISOMA Beteiligungs-GmbH streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung

entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der VBH Holding

Aktiengesellschaft an.

4.

Die LISOMA Beteiligungs-GmbH unterstützt den Vorschlag von Vorstand und

Aufsichtsrat, in der ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding

Aktiengesellschaft am 31. Juli 2015 eine Herabsetzung des Grundkapitals

nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung des

Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen

Verlusten mit anschließender Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals

gegen Bareinlage ('Kapitalschnitt') zu beschließen.

Im Übrigen strebt die LISOMA Beteiligungs-GmbH keine wesentliche Änderung

der Kapitalstruktur der VBH Holding Aktiengesellschaft, insbesondere nicht

im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und

Dividendenpolitik, an.

Die Überschreitung der genannten Schwellen beruht allein auf einer

Zurechnung der gehaltenen Aktien sowie der Aktien der Ascalon Holding GmbH,

der ADWIAN OHG und Herrn Wieland Frank an der VBH Holding

Aktiengesellschaft gemäß § 22 Abs. (2) WpHG, aufgrund des Abschlusses einer

Stimmbindungsvereinbarung, so dass keine Mittel für den Erwerb der

Stimmrechte eingesetzt wurden. Der Abschluss der Stimmbindungsvereinbarung

diente der Vorbereitung einer zwischenzeitlich erfolgten Befreiung von der

Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebots im Zusammenhang mit der

Sanierung der VBH Holding AG.

23.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: VBH Holding Aktiengesellschaft

Siemensstraße 38

70825 Korntal-Münchingen

Deutschland

Internet: www.vbh.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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