15.07.2015 14:49:39
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DGAP-Stimmrechte: ROY Ceramics SE
ROY Ceramics SE: Korrektur einer Veröffentlichung vom 10.07.2015 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ROY Ceramics SE
15.07.2015 14:49
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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1.
Herr Surasak Lelalertsuphakun, China, hat uns gemäß § 21 Abs. 1a WpHG
mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ROY Ceramics SE, München,
zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien der ROY Ceramics SE zum
Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am 29. April
2015 64,77 % der Stimmrechte (das entspricht 8.492.000 Stimmrechten)
betragen hat.
Davon sind ihm 64,77 % (das entspricht 8.492.000 Stimmrechten) nach § 22
Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen und wurden von den folgenden von ihm
kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ROY Ceramics SE
jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- Shine Eagle Trust reg., Balzers, Liechtenstein
Gleichzeitig sind ihm hiervon 29,53 % (das entspricht 3.872.000
Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S.1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen und wurden von
folgenden Aktionären, aus deren Aktien an der ROY Ceramics SE jeweils 3%
oder mehr zugerechnet werden, gehalten:
- Shine Eagle Trust reg., Balzers, Liechtenstein
2.
Frau Lee Sujida Lelalertsuphakun, China, hat uns gemäß § 21 Abs. 1a WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ROY Ceramics SE, München, zum
Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien der ROY Ceramics SE zum
Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am 29. April
2015 64,77 % der Stimmrechte (das entspricht 8.492.000 Stimmrechten)
betragen hat.
Davon sind ihr 64,77 % (das entspricht 8.492.000 Stimmrechten) nach § 22
Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen und wurden von den folgenden von ihr
kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ROY Ceramics SE
jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- Shine Eagle Trust reg., Balzers, Liechtenstein
Gleichzeitig sind ihr hiervon 12,36 % (das entspricht 1.620.000
Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S.1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen und wurden von
folgenden Aktionären, aus deren Aktien an der ROY Ceramics SE jeweils 3%
oder mehr zugerechnet werden, gehalten:
- Shine Eagle Trust reg., Balzers, Liechtenstein
3.
Frau Yang Lei, China, hat uns gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der ROY Ceramics SE, München, zum Zeitpunkt der
erstmaligen Zulassung der Aktien der ROY Ceramics SE zum Handel am
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am 29. April 2015 64,77 %
der Stimmrechte (das entspricht 8.492.000 Stimmrechten) betragen hat.
Davon sind ihr 64,77 % (das entspricht 8.492.000 Stimmrechten) nach § 22
Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen und wurden von den folgenden von ihr
kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ROY Ceramics SE
jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- Shine Eagle Trust reg., Balzers, Liechtenstein
Gleichzeitig sind ihr hiervon 22,88 % (das entspricht 3.000.000
Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S.1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen und wurden von
folgenden Aktionären, aus deren Aktien an der ROY Ceramics SE jeweils 3%
oder mehr zugerechnet werden, gehalten:
- Shine Eagle Trust reg., Balzers, Liechtenstein
15.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ROY Ceramics SE
Bockenheimer Landstr. 17/19
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: www.royceramics.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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