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02.01.2018 16:52:40

DGAP-Stimmrechte: CompuGroup Medical SE

CompuGroup Medical SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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DGAP Stimmrechtsmitteilung: CompuGroup Medical SE

CompuGroup Medical SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel

der europaweiten Verbreitung

02.01.2018 / 16:52

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bezugnehmend auf die Stimmrechtsmitteilung von Herrn Dr. Reinhard Koop,

Deutschland, wonach er am 29.12.2017 die Stimmrechtsschwellen von 15%, 20%

und 25% überschritten hat, hat Herr Dr. Koop uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

folgendes mitgeteilt:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen von 15%, 20% und 25% ist nicht

auf einen Erwerb von Aktien durch den Mitteilenden zurückzuführen, sondern

auf einen Anstieg der Anzahl von Aktien, die der Abstimmung unter einem

Stimmpoolvertrag unterliegen, und ihm gemäß § 22 WpHG zuzurechnen sind.

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrundeliegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen noch der Umsetzung strategischer

Ziele.

b) Ein Erwerb weiterer Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate ist

nicht konkret beabsichtigt, jedoch bei sich ändernden Marktbedingungen auch

nicht ausgeschlossen.

c) Der Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an. Ausgenommen

hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung gemäß den

Bestimmungen des Stimmpoolvertrages betreffend die Wahl von Mitgliedern des

Aufsichtsrates.

d) Der Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis

von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von

Stimmrechten gemäß § 22 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur

Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.

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02.01.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: CompuGroup Medical SE

Maria Trost 21

56070 Koblenz

Deutschland

Internet: www.cgm.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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642471 02.01.2018

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