02.01.2018 16:52:40
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DGAP-Stimmrechte: CompuGroup Medical SE
CompuGroup Medical SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: CompuGroup Medical SE
CompuGroup Medical SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung
02.01.2018 / 16:52
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bezugnehmend auf die Stimmrechtsmitteilung von Herrn Dr. Reinhard Koop,
Deutschland, wonach er am 29.12.2017 die Stimmrechtsschwellen von 15%, 20%
und 25% überschritten hat, hat Herr Dr. Koop uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
folgendes mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen von 15%, 20% und 25% ist nicht
auf einen Erwerb von Aktien durch den Mitteilenden zurückzuführen, sondern
auf einen Anstieg der Anzahl von Aktien, die der Abstimmung unter einem
Stimmpoolvertrag unterliegen, und ihm gemäß § 22 WpHG zuzurechnen sind.
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrundeliegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen noch der Umsetzung strategischer
Ziele.
b) Ein Erwerb weiterer Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate ist
nicht konkret beabsichtigt, jedoch bei sich ändernden Marktbedingungen auch
nicht ausgeschlossen.
c) Der Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an. Ausgenommen
hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung gemäß den
Bestimmungen des Stimmpoolvertrages betreffend die Wahl von Mitgliedern des
Aufsichtsrates.
d) Der Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur
Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
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02.01.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CompuGroup Medical SE
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Deutschland
Internet: www.cgm.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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