11.06.2014 07:38:45

DGAP-News: Zapf Creation AG

DGAP-News: Zapf Creation AG: Vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff. Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien

Zapf Creation AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

11.06.2014 07:38

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Rödental, 11. Juni 2014 - Die ordentliche Hauptversammlung der Zapf Creation AG (nachfolgend die "Gesellschaft") vom 3. Juli 2013 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 19.295.853,00, eingeteilt in 19.295.853 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 12.863.902,00 auf EUR 6.431.951,00, eingeteilt in 6.431.951 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 229 ff. AktG) um in Gesamthöhe von EUR 12.313.877,35 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken sowie in Höhe von EUR 550.024,65 um Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen. Die Kapitalherabsetzung wird durch eine Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3:1 durchgeführt, indem jeweils drei alte, auf den Inhaber lautende Aktien zu einer neuen, auf den Inhaber lautenden Aktie zusammengelegt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses zu regeln.

Die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Grundkapitals wurden am 28. Mai 2014 in das für die Gesellschaft beim Amtsgericht Coburg geführte Handelsregister (HRB 2995) eingetragen; damit ist die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.



Am 16. Juni 2014 nach Börsenschluss werden die 19.295.853 Stückaktien durch die Depotbanken und die Clearstream Banking AG im Verhältnis 3 zu 1 zusammengelegt. Für je drei Stückaktien (ISIN DE 000 780 600 2) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten unsere Aktionäre eine konvertierte Stückaktie (ISIN DE000A11QU78) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie.

Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A11QVW8) ergeben, werden sich die Depotbanken üblicherweise auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden, werden von der Bezugsstelle mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten verwertet.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Vorliegende Börsenaufträge verlieren mit Ablauf des 16. Juni 2014 ihre Gültigkeit.

Kontakt:

Zapf Creation AG Investor Relations Mönchrödener Str. 13 D-96472 Rödental Deutschland

Tel.: +49 (0) 9563 - 725 - 1513 Fax: +49 (0) 9563 - 725 - 41513 E-Mail: investor.relations@zapf-creation.de

11.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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