08.10.2015 18:53:39
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DGAP-News: Your Drinks AG: Gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
Your Drinks AG: Gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
DGAP-News: Your Drinks AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Your Drinks AG: Gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
08.10.2015 / 18:54
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Kurfürstendamm 21, D10711 Berlin
Donnerstag, 8 Oktober 2015
Your Drinks AG
('Your Drinks AG' oder 'Die Gesellschaft')
Pressemitteilung
Gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
Zwischen der Your Drinks AG einerseits und der Opportunity Investment
Management plc., London, Vereinigtes Königreich, sowie deren 100%iger
Tochtergesellschaft, der Algo Vision Systems GmbH, Bremen, bestehen
verschiedene Vertragsbeziehungen. Gegenstand dieser Verträge sind
insbesondere bestimmte Investitions- und Kreditzusagen seitens der
Opportunity Investment Management GmbH und der Algo Vision Systems GmbH
gegenüber der Your Drinks AG. Bei der Opportunity Investment Management
plc. handelt es sich zudem um einen der größeren Aktionäre der
Gesellschaft.
Bedauerlicherweise musste die Your Drinks AG in den vergangenen Wochen zur
Kenntnis nehmen, dass die Opportunity Investment Management plc. und die
Algo Vision Systems GmbH noch offenen Zahlungsverpflichtungen, die aus den
vertraglichen Investition- und Kreditzusagen resultieren, nicht
nachgekommen sind. Auch anwaltliche Zahlungsaufforderungen konnten hieran
nichts ändern. Insgesamt geht es um einen offenen Betrag von knapp EUR 1,4
Mio., wovon rund ein Drittel auf den Abruf eines zugesagten Kredits
entfällt.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Your Drinks AG im Einvernehmen
mit dem Aufsichtsrat entschieden, nunmehr die betreffenden Ansprüche der
Your Drinks AG gerichtlich durchzusetzen. Entsprechende Klagen sollen
demnächst erhoben werden. Der Vorstand schätzt die Erfolgsaussichten
positiv ein, zumal die Opportunity Investment Management plc. und die Algo
Vision Systems GmbH zuvor ihre Verpflichtungen aus den betreffenden
Verträgen jeweils erfüllt und bereits beträchtliche Zahlungen an die Your
Drinks AG geleistet haben; schon deshalb ist die Nichtzahlung der
verbleibenden und vertraglich klar fixierten Beträge aus Sicht der
Gesellschaft nicht überzeugend begründbar.
Zur Umsetzung ihrer anspruchsvollen Wachstumsziele hält es die Gesellschaft
zudem für wichtig, auch den Umfang ihrer liquiden Mittel rechtzeitig
entsprechend auszuweiten.
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401281 08.10.2015
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