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08.10.2015 18:53:39

DGAP-News: Your Drinks AG: Gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

Your Drinks AG: Gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

DGAP-News: Your Drinks AG / Schlagwort(e): Rechtssache

Your Drinks AG: Gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

08.10.2015 / 18:54

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Kurfürstendamm 21, D10711 Berlin

Donnerstag, 8 Oktober 2015

Your Drinks AG

('Your Drinks AG' oder 'Die Gesellschaft')

Pressemitteilung

Gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

Zwischen der Your Drinks AG einerseits und der Opportunity Investment

Management plc., London, Vereinigtes Königreich, sowie deren 100%iger

Tochtergesellschaft, der Algo Vision Systems GmbH, Bremen, bestehen

verschiedene Vertragsbeziehungen. Gegenstand dieser Verträge sind

insbesondere bestimmte Investitions- und Kreditzusagen seitens der

Opportunity Investment Management GmbH und der Algo Vision Systems GmbH

gegenüber der Your Drinks AG. Bei der Opportunity Investment Management

plc. handelt es sich zudem um einen der größeren Aktionäre der

Gesellschaft.

Bedauerlicherweise musste die Your Drinks AG in den vergangenen Wochen zur

Kenntnis nehmen, dass die Opportunity Investment Management plc. und die

Algo Vision Systems GmbH noch offenen Zahlungsverpflichtungen, die aus den

vertraglichen Investition- und Kreditzusagen resultieren, nicht

nachgekommen sind. Auch anwaltliche Zahlungsaufforderungen konnten hieran

nichts ändern. Insgesamt geht es um einen offenen Betrag von knapp EUR 1,4

Mio., wovon rund ein Drittel auf den Abruf eines zugesagten Kredits

entfällt.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Your Drinks AG im Einvernehmen

mit dem Aufsichtsrat entschieden, nunmehr die betreffenden Ansprüche der

Your Drinks AG gerichtlich durchzusetzen. Entsprechende Klagen sollen

demnächst erhoben werden. Der Vorstand schätzt die Erfolgsaussichten

positiv ein, zumal die Opportunity Investment Management plc. und die Algo

Vision Systems GmbH zuvor ihre Verpflichtungen aus den betreffenden

Verträgen jeweils erfüllt und bereits beträchtliche Zahlungen an die Your

Drinks AG geleistet haben; schon deshalb ist die Nichtzahlung der

verbleibenden und vertraglich klar fixierten Beträge aus Sicht der

Gesellschaft nicht überzeugend begründbar.

Zur Umsetzung ihrer anspruchsvollen Wachstumsziele hält es die Gesellschaft

zudem für wichtig, auch den Umfang ihrer liquiden Mittel rechtzeitig

entsprechend auszuweiten.

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08.10.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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401281 08.10.2015

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