01.10.2015 19:59:40
|
DGAP-News: VW-Abgas-Skandal: Erste deutsche Anlegerklage durch TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingereicht
VW-Abgas-Skandal: Erste deutsche Anlegerklage durch TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingereicht
DGAP-News: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):
Rechtssache
VW-Abgas-Skandal: Erste deutsche Anlegerklage durch TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingereicht
01.10.2015 / 20:00
---------------------------------------------------------------------
VW-Abgas-Skandal: TILP hat heute die erste deutsche Anlegerklage gegen die
Volkswagen AG eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens
nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem Landgericht
Braunschweig gestellt - VW lässt Frist zur Beantwortung eines
außergerichtlichen Einigungsvorschlags des TILP-Klägers reaktionslos
verstreichen - Kostenlose Registrierung für geschädigte Anleger und
Investoren unter www.vw-klage.de
Kirchentellinsfurt, 01.10.2015
Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger
Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat heute für einen von ihr
vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den Wolfsburger
Automobilkonzern Volkswagen AG eingereicht. Gleichzeitig hat sie
Musterverfahrensantrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
(KapMuG) mit mehreren Feststellungszielen gestellt.
Volkswagen hatte am 20.09.2015 öffentlich eingeräumt, die Abgaswerte von
Diesel-PKW in den USA für Fahrzeugtests manipuliert zu haben. Die Kurse der
VW-Stamm- und Vorzugsaktien brachen daraufhin um jeweils über 60 Euro ein.
Auch die Meldungen über den Wechsel an der Konzernspitze sorgten nicht
nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses.
Der Kläger macht vor dem Landgericht Braunschweig einen wirtschaftlichen
Schaden aus dem Erwerb von VW-Vorzugsaktien in Höhe von rund 20.000 Euro
geltend, welche er im April und Juli 2015 gekauft hatte. Konkret begehrt er
mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise hat er
einen sogenannten Kursdifferenzschaden von rund 60 Euro pro Aktie geltend
gemacht.
"Der Volkswagenkonzern hat unsere gesetzte Frist zur außergerichtlichen
Einigung reaktionslos verstreichen lassen. Daher ist die Erhebung der Klage
geboten, um VW aufzuzeigen, dass es unserem Mandanten ernst ist", sagt
Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. "Volkswagen sollte
im jetzigen Rechtsstreit die Chance ergreifen, sich zu seiner Verantwortung
zu bekennen und Schadenswiedergutmachung zu leisten. Unsere Kanzlei
vertritt bereits jetzt genügend private wie institutionelle Investoren, um
die Durchführung des KapMuG-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht
Braunschweig zwingend zu erreichen. Dabei gehen wir davon aus, in dem
Musterverfahren dann auch den Musterkläger zu vertreten, dem allein nach
dem KapMuG die verfahrensrechtlich stärksten Befugnisse zustehen", fährt
Tilp fort.
Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG
spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr
2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine
Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige
Verfahren erhöhen die Erfolgschancen der Anleger deutlich und bieten
erhebliche Kostenvorteile. TILP vertritt u. a. die jeweiligen Musterkläger
in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG zu DT3 sowie gegen die Hypo
Real Estate Holding AG (HRE). Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im
Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das
Oberlandesgericht (OLG) München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls.
Nach der Rechtsauffassung von TILP hat sich VW wegen einer Reihe von
unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber
seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind vor allem
Aktienkäufe im Zeitraum vom 06. Juni 2008 bis 17. September 2015.
Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, die
die Aktien bis zum 17. September 2015 gehalten haben, wie auch solche, die
sie bereits zuvor veräußert hatten. Auch Schäden in Aktien auf Porsche
sowie Derivate auf VW-Aktien wie z.B. Optionsscheine oder Zertifikate
fallen nach dem rechtlichen Prüfungsergebnis von TILP unter die
Schadenersatzpflicht.
"Volkswagen hat mit seiner bewussten Manipulation eine Grenze
überschritten. Neben Ansprüchen aus § 37b des Wertpapierhandelsgesetzes
bestehen nach unserer festen Rechtsüberzeugung sogenannte deliktische
Ansprüche unterschiedlicher Art, jeweils für eigenständige
Pflichtverletzungen von VW zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten in dem von
uns angenommenen Zeitraum ab Juni 2008", erläutert TILP-Anwalt Axel Wegner.
"Das macht diesen Schadensfall komplex, insbesondere laufen ganz
unterschiedliche Verjährungsfristen; so könnte z.B. ein von uns als
besonders Erfolg versprechend erachteter Anspruch bereits am 14. März 2016
verjähren", ergänzt Wegner.
TILP hat eine Plattform unter www.vw-klage.de eingerichtet, auf der sich
geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann
weitere Informationen erhalten.
Kontakt
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Andreas W. Tilp | Rechtsanwalt
Einhornstraße 21
D-72138 Kirchentellinsfurt
Telephone: + 49-7121-909090
Mobile: +49-151-58009911
Telefax: +49-7121-9090981
E-Mail: medien@tilp.de
www.tilp.de
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte
Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine
der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994
konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren
und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.
Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird
TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und
Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch
Kanzleien in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei".
Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums
JUVE zählt TILP seit nunmehr zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der
führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach
Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der
Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank-
und kapitalmarktrechtlichen Fragen... die seit Jahren zu den ersten
Adressen gehört und... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat",
Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche
Kompetenz". Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des
Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher
Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS
(11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH
zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für
Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den
Anlegerschutz".
TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation
Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die Vertretung
institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des
Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.
TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und
internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in
sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles
Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion
des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen
von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst,
geschaffen. Das KapMuG wurde zum November 2012 grundlegend reformiert,
Andreas Tilp war einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des
Deutschen Bundestages zum Reformgesetz. TILP vertritt u. a. jeweils den
Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG zu DT3 sowie
gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Der Bundesgerichtshof (BGH)
entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das
Oberlandesgericht (OLG) München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. Als
stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und
Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein DAV sowie in Stellungnahmen zur
Europäischen Kommission setzt sich Herr Tilp seit Jahren auch für die
Einführung einer Sammelklage auf europäischer Ebene ein.
---------------------------------------------------------------------
01.10.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
399459 01.10.2015
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!