01.10.2015 19:59:40

DGAP-News: VW-Abgas-Skandal: Erste deutsche Anlegerklage durch TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingereicht

VW-Abgas-Skandal: Erste deutsche Anlegerklage durch TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingereicht

DGAP-News: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):

Rechtssache

VW-Abgas-Skandal: Erste deutsche Anlegerklage durch TILP

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingereicht

01.10.2015 / 20:00

---------------------------------------------------------------------

VW-Abgas-Skandal: TILP hat heute die erste deutsche Anlegerklage gegen die

Volkswagen AG eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens

nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem Landgericht

Braunschweig gestellt - VW lässt Frist zur Beantwortung eines

außergerichtlichen Einigungsvorschlags des TILP-Klägers reaktionslos

verstreichen - Kostenlose Registrierung für geschädigte Anleger und

Investoren unter www.vw-klage.de

Kirchentellinsfurt, 01.10.2015

Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger

Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat heute für einen von ihr

vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den Wolfsburger

Automobilkonzern Volkswagen AG eingereicht. Gleichzeitig hat sie

Musterverfahrensantrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

(KapMuG) mit mehreren Feststellungszielen gestellt.

Volkswagen hatte am 20.09.2015 öffentlich eingeräumt, die Abgaswerte von

Diesel-PKW in den USA für Fahrzeugtests manipuliert zu haben. Die Kurse der

VW-Stamm- und Vorzugsaktien brachen daraufhin um jeweils über 60 Euro ein.

Auch die Meldungen über den Wechsel an der Konzernspitze sorgten nicht

nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses.

Der Kläger macht vor dem Landgericht Braunschweig einen wirtschaftlichen

Schaden aus dem Erwerb von VW-Vorzugsaktien in Höhe von rund 20.000 Euro

geltend, welche er im April und Juli 2015 gekauft hatte. Konkret begehrt er

mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise hat er

einen sogenannten Kursdifferenzschaden von rund 60 Euro pro Aktie geltend

gemacht.

"Der Volkswagenkonzern hat unsere gesetzte Frist zur außergerichtlichen

Einigung reaktionslos verstreichen lassen. Daher ist die Erhebung der Klage

geboten, um VW aufzuzeigen, dass es unserem Mandanten ernst ist", sagt

Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. "Volkswagen sollte

im jetzigen Rechtsstreit die Chance ergreifen, sich zu seiner Verantwortung

zu bekennen und Schadenswiedergutmachung zu leisten. Unsere Kanzlei

vertritt bereits jetzt genügend private wie institutionelle Investoren, um

die Durchführung des KapMuG-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht

Braunschweig zwingend zu erreichen. Dabei gehen wir davon aus, in dem

Musterverfahren dann auch den Musterkläger zu vertreten, dem allein nach

dem KapMuG die verfahrensrechtlich stärksten Befugnisse zustehen", fährt

Tilp fort.

Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG

spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr

2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine

Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige

Verfahren erhöhen die Erfolgschancen der Anleger deutlich und bieten

erhebliche Kostenvorteile. TILP vertritt u. a. die jeweiligen Musterkläger

in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG zu DT3 sowie gegen die Hypo

Real Estate Holding AG (HRE). Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im

Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das

Oberlandesgericht (OLG) München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls.

Nach der Rechtsauffassung von TILP hat sich VW wegen einer Reihe von

unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber

seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind vor allem

Aktienkäufe im Zeitraum vom 06. Juni 2008 bis 17. September 2015.

Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, die

die Aktien bis zum 17. September 2015 gehalten haben, wie auch solche, die

sie bereits zuvor veräußert hatten. Auch Schäden in Aktien auf Porsche

sowie Derivate auf VW-Aktien wie z.B. Optionsscheine oder Zertifikate

fallen nach dem rechtlichen Prüfungsergebnis von TILP unter die

Schadenersatzpflicht.

"Volkswagen hat mit seiner bewussten Manipulation eine Grenze

überschritten. Neben Ansprüchen aus § 37b des Wertpapierhandelsgesetzes

bestehen nach unserer festen Rechtsüberzeugung sogenannte deliktische

Ansprüche unterschiedlicher Art, jeweils für eigenständige

Pflichtverletzungen von VW zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten in dem von

uns angenommenen Zeitraum ab Juni 2008", erläutert TILP-Anwalt Axel Wegner.

"Das macht diesen Schadensfall komplex, insbesondere laufen ganz

unterschiedliche Verjährungsfristen; so könnte z.B. ein von uns als

besonders Erfolg versprechend erachteter Anspruch bereits am 14. März 2016

verjähren", ergänzt Wegner.

TILP hat eine Plattform unter www.vw-klage.de eingerichtet, auf der sich

geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann

weitere Informationen erhalten.

Kontakt

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Andreas W. Tilp | Rechtsanwalt

Einhornstraße 21

D-72138 Kirchentellinsfurt

Telephone: + 49-7121-909090

Mobile: +49-151-58009911

Telefax: +49-7121-9090981

E-Mail: medien@tilp.de

www.tilp.de

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine

der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994

konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren

und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird

TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und

Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch

Kanzleien in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei".

Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums

JUVE zählt TILP seit nunmehr zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der

führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach

Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der

Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank-

und kapitalmarktrechtlichen Fragen... die seit Jahren zu den ersten

Adressen gehört und... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat",

Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche

Kompetenz". Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des

Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher

Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS

(11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH

zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für

Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den

Anlegerschutz".

TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation

Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die Vertretung

institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des

Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und

internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in

sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles

Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion

des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen

von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst,

geschaffen. Das KapMuG wurde zum November 2012 grundlegend reformiert,

Andreas Tilp war einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des

Deutschen Bundestages zum Reformgesetz. TILP vertritt u. a. jeweils den

Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG zu DT3 sowie

gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Der Bundesgerichtshof (BGH)

entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das

Oberlandesgericht (OLG) München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. Als

stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und

Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein DAV sowie in Stellungnahmen zur

Europäischen Kommission setzt sich Herr Tilp seit Jahren auch für die

Einführung einer Sammelklage auf europäischer Ebene ein.

---------------------------------------------------------------------

01.10.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

399459 01.10.2015

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!