27.08.2013 08:00:01

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DGAP-News: Ultrasonic AG: ULTRASONIC gibt Gratisaktien zur Umsetzung des Konzepts der Optionsdividende aus

DGAP-News: Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Sonstiges Ultrasonic AG: ULTRASONIC gibt Gratisaktien zur Umsetzung des Konzepts der Optionsdividende aus

27.08.2013 / 08:00

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ULTRASONIC gibt Gratisaktien zur Umsetzung des Konzepts der Optionsdividende aus

- Ausgabe von 604.658 Gratisaktien an die Aktionäre im Verhältnis 20:1

- Ultrasonic AG wird Aktionären einen garantierten Preis für Rückkauf der Gratisaktien anbieten



Köln, 27. August 2013 - Die ordentliche Hauptversammlung der Ultrasonic AG (Prime Standard, ISIN DE000A1KREX3, US5), der deutschen Holdinggesellschaft eines etablierten chinesischen Produzenten und Anbieters hochwertiger Markenschuhe, hat am 7. Juni 2013 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von EUR 12.093.160,00 um EUR 604.658,00 auf EUR 12.697.818,00 durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 604.658,00 der Kapitalrücklage zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 604.658 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ('Gratisaktien') durchgeführt, die an die Aktionäre der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Gratisaktien sind vom Beginn des Geschäftsjahres 2013 an gewinnbezugsberechtigt. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde am 26. August 2013 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Den Aktionären der Ultrasonic AG stehen demnach aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE000A1KREX3 am 30. August 2013, abends nach Börsenschluss, im Verhältnis 20:1 Gratisaktien zu, so dass auf je zwanzig (20) alte Aktien eine (1) neue Aktie entfällt. Da sämtliche Aktien der Ultrasonic AG in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der technischen Abwicklung der Zuteilung der Gratisaktien nichts weiter zu veranlassen. Die Zuteilung der Gratisaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an alten Aktien am 30. August 2013 nach Börsenschluss, die Einbuchung der Gratisaktien wird am 02. September 2013 mittels Depotgutschrift erfolgen. Etwaige Gebühren werden von Seiten der Gesellschaft nicht erstattet.

Die Gratisaktien erhalten die ISIN DE000A1X3Y08 (WKN A1X 3Y0) für 'rückkaufbare Stückaktien' der Ultrasonic AG, da die Berichtigungsaktien Gegenstand eines ebenfalls auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juni 2013 beschlossenen öffentlichen Aktienrückkaufangebotes der Gesellschaft sind. In diesem Zusammenhang wird die Ultrasonic AG den Aktionären anbieten, ihre Gratisaktien zu einem garantierten Preis zurückzukaufen. Nähere Einzelheiten hierzu werden in Kürze bekannt gegeben.

Die Gratisaktien sind zunächst nicht im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar. Nach Beendigung des öffentlichen Aktienrückkaufsangebotes sollen die Bestände in der Interimsgattung ISIN DE000A1X3Y08 auf die handelbare Stammgattung ISIN DE000A1KREX3 umgestellt und in die Notierung einbezogen werden. Insofern haben die Aktionäre ebenso die Möglichkeit, ihre Gratisaktien später über die Börse zu veräußern.

Mit der Ausgabe von Gratisaktien ist eine Umstellung der Börsennotierung verbunden. Ab dem 02. September 2013 versteht sich die Notierung der Aktien der Ultrasonic AG 'ex Berichtigungsaktien'.

Die ausführliche Bekanntmachung zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und zur Ausgabe der Gratisaktien wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Aktienrückkaufprogramms wird spätestens bis zum 15. September 2013 erfolgen.

Über die Ultrasonic AG

Die Kölner Ultrasonic AG ist die deutsche Holdinggesellschaft der chinesischen ULTRASONIC-Gruppe, eines etablierten chinesischen Produzenten und Anbieters hochwertiger Markenschuhe. Der Konzern ist mit über 1.400 Mitarbeitern in drei Marktsegmenten tätig, die derzeit ungefähr zu je einem Drittel zum Umsatz beitragen. ULTRASONIC produziert Sandalen und Slipper im gehobenen Preissegment für den lokalen und internationalen Markt und ist ferner als langjähriger Lieferant von Schuhsohlen für führende Hersteller der etablierten chinesischen Sportschuhindustrie wie Anta, Xtep und Unisuper tätig. Darüber hinaus hat das Unternehmen mit großem Erfolg eine eigene 'Urban-Footwear' Kollektion für hochwertige Freizeitschuhe entwickelt, die unter der Marke ULTRASONIC auf die modischen und qualitativen Ansprüche der jungen, kaufkraftstarken urbanen Mittelschicht Chinas zielt. Die ULTRASONIC-Markenkollektion wird zurzeit in über 110 ULTRASONIC Mono-Label Shops angeboten. Seit 2009 ist die ULTRASONIC-Gruppe mit durchschnittlich 31 Prozent pro Jahr gewachsen (CAGR) und hat im Geschäftsjahr 2012 einen Umsatz in Höhe von rund EUR 149 Mio. und ein Jahresüberschuss von EUR 30,8 Mio. erwirtschaftet.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ultrasonic-ag.de

Für Rückfragen:

Ultrasonic AG Chi Kwong Clifford Chan Vorstand und CFO E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de Tel.: +86 1525 947 9902 (China), +852 966 227 40 (Hong Kong)

Disclaimer: Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere du¨rfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gu¨ltiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Ultrasonic AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gu¨ltiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.

Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder (ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Verordnung'), oder (iii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen zusammen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet werden). Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln.

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