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24.07.2014 10:10:15

DGAP-News: Ultrasonic AG

DGAP-News: Ultrasonic AG: Hauptversammlung der Ultrasonic AG erfolgreich abgeschlossen

DGAP-News: Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Ultrasonic AG: Hauptversammlung der Ultrasonic AG erfolgreich abgeschlossen

24.07.2014 / 10:10

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Hauptversammlung der Ultrasonic AG erfolgreich abgeschlossen

- Hohe Präsenz

- Zustimmung von annähernd 100% zu allen verabschiedeten Tagesordnungspunkten

- Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt



- Wechsel des Wirtschaftsprüfers beschlossen

- Keine Abstimmung zum Bedingten Kapital

Köln, 24. Juli 2014 - Die am 22. Juli 2014 in Frankfurt am Main abgehaltene Hauptversammlung der Ultrasonic AG (Prime Standard, ISIN DE000A1KREX3, US5), war mit einer Präsenz in Höhe von über 86% gemessen am Grundkapital sehr gut besucht. Dabei hat die Hauptversammlung allen zur Abstimmung gebrachten Beschlussvorlagen mit annähernd 100% zugestimmt. Insbesondere wurde der Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt.

"Mit dem Aktienrückkaufprogramm möchten wir die Attraktivität unserer Aktie steigern. Insbesondere, nachdem unser Modell der Optionsdividende, das wir gerne fortgeführt hätten, bei einer Mehrheit externer Investoren keine Unterstützung mehr gefunden hat", sagte Qingyong Wu. Der ULTRASONIC-CEO ergänzte: "Das Aktienrückkaufprogramm soll einerseits dazu beitragen, den derzeitigen Aktienkurs weiter zu stabilisieren und andererseits den Wert der Aktie sichtbar zu erhöhen."

Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien

Abweichend zum in der Tagesordnung vorgeschlagenen Beschluss wurde die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien dabei auf EUR 634.890,00, das sind knapp 5% des am Tag der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals in Höhe von EUR 12.697.818,00, beschränkt und zeitlich auf ein Jahr bis zum 21. Juli 2015 begrenzt. Zudem wurde ein Mindestpreis in Höhe von EUR 15,00 pro Aktie für alle späteren Verwertungsmöglichkeiten festgelegt. Einen entsprechenden Gegenantrag hatte Qingyong Wu nach vorheriger Abstimmung mit den Großaktionären zu Beginn der Hauptversammlung gestellt, so dass weder der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung, noch der Gegenantrag der Balaton AG zur Abstimmung kamen. Der genaue Wortlaut der beschlossenen Ermächtigung kann auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung eingesehen werden.

BDO AG neuer Wirtschaftsprüfer

Nach einem entsprechenden Gegenantrag von Herrn Qingyong Wu wurde mit 99,8565% Ja-Stimmen die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 gewählt. Ausschlaggebend für den Gegenantrag zur ursprünglichen Tagesordnung war eine Veränderung im Prüfungsteam des bisherigen Wirtschaftsprüfers Warth & Klein Grant Thornton, die dem Aufsichtsrat erst nach Veröffentlichung der Einladung bekannt geworden war. Nachdem Warth & Klein Grant Thornton die letzten sechs Geschäftsjahre geprüft hatte, sah der Aufsichtsrat keine Gründe, die gegen einen Wechsel sprechen und unterstützte den Gegenantrag von Herrn Wu. Nach Prüfung mehrerer Angebote, fiel die Wahl auch aufgrund der hohen Reputation auf die BDO AG.

Vorstand und Aufsichtsrat entlastet

Vorstand und Aufsichtsrat wurden von der Hauptversammlung mit mehr als 99,9% Zustimmung entlastet und mit einem ebenso deutlichen Ergebnis die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt. Nicht abgestimmt wurde hingegen über TOP 8 der Tagesordnung, die "Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen". Hier sehen Aufsichtsrat und Vorstand weiteren Erklärungsbedarf im Aktionärskreis und hatten Ihren Vorschlag deshalb zu Beginn der Hauptversammlung zurückgezogen.

Gegen 16.30 Uhr beendete der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Johannes Mauser, nach reibungslosem Verlauf die Hauptversammlung. Die Präsentation zur Hauptversammlung und die detaillierten Abstimmungsergebnisse stehen ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.

Über die Ultrasonic AG

Die Kölner Ultrasonic AG ist die deutsche Holdinggesellschaft der chinesischen ULTRASONIC-Gruppe, eines etablierten chinesischen Produzenten und Anbieters hochwertiger Markenschuhe. Der Konzern ist mit mehr als 1.400 Mitarbeitern im Wesentlichen in drei Marktsegmenten tätig, die derzeit ungefähr zu je einem Drittel zum Umsatz beitragen. ULTRASONIC produziert Sandalen und Slipper im gehobenen Preissegment für den lokalen und internationalen Markt und ist ferner als langjähriger Lieferant von Schuhsohlen für führende Hersteller der etablierten chinesischen Sportschuhindustrie wie Anta, Xtep und Unisuper tätig. Darüber hinaus hat das Unternehmen mit großem Erfolg eine eigene "Urban-Footwear" Kollektion für hochwertige Freizeitschuhe entwickelt, die unter der Marke ULTRASONIC auf die modischen und qualitativen Ansprüche der jungen, kaufkraftstarken urbanen Mittelschicht Chinas zielt. Die ULTRASONIC-Markenkollektion wird zurzeit in über 110 ULTRASONIC Mono-Label Shops angeboten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ultrasonic-ag.de

Für Rückfragen:

Ultrasonic AG Chi Kwong Clifford Chan Vorstand und CFO E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de Tel.: +86 1525 947 9902 (China), +852 966 227 40 (Hong Kong)

Disclaimer:

Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere du¨rfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gu¨ltiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Ultrasonic AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gu¨ltiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.

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