05.06.2015 15:27:40
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DGAP-News: Travel24.com AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Travel24.com AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
DGAP-News: Travel24.com AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Travel24.com AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
05.06.2015 / 15:27
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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Montag, den 13. Juli 2015,
um 10:00 Uhr,
im pentahotel Leipzig,
Großer Brockhaus 3,
04103 Leipzig
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens
gemäß § 122 Absatz 1 Aktiengesetz der Aktionärin UNISTER
Holding GmbH vom 13. Mai 2015. Die in dem Einberufungs-
verlangen enthaltenen Tagesordnungspunkte sind Gegenstand
dieser Einberufung. Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den
Tagesordnungspunkten sind nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3
Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz).
Tagesordnung
1. Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Daniel Kirchhof
gemäß § 103 Absatz 1 Aktiengesetz
Die Aktionärin UNISTER Holding GmbH schlägt vor, das
Aufsichtsratsmitglied Daniel Kirchhof mit sofortiger Wirkung
gemäß § 103 Absatz 1 Aktiengesetz als Mitglied des
Aufsichtsrats abzuberufen.
2. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz
1 Aktiengesetz i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesell-
schaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Haupt-
versammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Aktionärin UNISTER Holding GmbH schlägt für den
Fall, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 gefasst
wurde, vor, Herrn Christian Schilling, Bereichsleiter Search
Engine Marketing UNISTER Travel Betriebsgesellschaft
mbH, Leipzig, wohnhaft in Leipzig, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.
Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.travel24.com - Investor Relations - außerordentliche
Hauptversammlung 2015 eingesehen und heruntergeladen
werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeit-
punkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.033.585,00
und ist eingeteilt in 2.033.585 Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamt-
zahl der Stimmrechte beträgt 2.033.585. Diese Angaben
beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff.
Aktiengesetz und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß § 15 der
Satzung spätestens bis zum 6. Juli 2015, 24:00 Uhr MESZ, bei
der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung zur Teil-
nahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der
Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Haupt-
versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich
und ausreichend. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut muss in deutscher oder engli-
scher Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn des
22. Juni 2015 (d.h. 22. Juni 2015, 00:00 Uhr MESZ) beziehen
("Nachweiszeitpunkt") und muss bei der Gesellschaft ebenso
wie die Anmeldung unter der nachstehenden Adresse spätes-
tens bis zum 6. Juli 2015, 24:00 Uhr MESZ, eingehen:
Travel24.com AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bedeutung des Nachweiszeitpunkts
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt. Mit dem Nachweiszeit-
punkt geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbe-
sitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt
ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, d. h., Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswir-
kungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. Personen,
die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmbe-
rechtigt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesell-
schaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zusammen mit der
Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular übersandt, von
dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden
kann. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet (unter
www.travel24.com - Investor Relations - außerordentliche
Hauptversammlung 2015) abgerufen werden und wird auf
Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
Travel24.com AG
Investor Relations
Katharinenstr. 1-3
04109 Leipzig,
oder per Telefax an: +49 (0) 341-35572799,
oder per E-Mail an: ir@travel24.com
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesell-
schaft kann per E-Mail übermittelt werden, und zwar an die
folgende E-Mail-Adresse:
ir@travel24.com
Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich,
wenn der Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend
beschrieben elektronisch übermittelt wird.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein
anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter
Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme
zu vorstehendem Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem
Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer
bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen
Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die
diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt
werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Voll-
macht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Voll-
macht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen
der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über
ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Stimmrechtsausübung durch von der Gesell-
schaft benannte weisungsgebundene Stimm-
rechtsvertreter
Die Travel24.com AG bietet ihren Aktionären - wie in den
vergangenen Jahren - an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten an
Stimmrechtsvertreter müssen in Textform übermittelt werden.
Aktionäre können hierzu das Formular verwenden, das sie
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
erhalten. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsver-
tretern müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Informationen und
Unterlagen zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2,
126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2
Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapi-
tals (dies entspricht bei der Travel24.com AG 101.680 Aktien)
oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegen-
stände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Da der anteilige Betrag von EUR 500.000,00 bei der
Travel24.com AG höher ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist
das Erreichen der 5 Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am
12. Juni 2015, 24:00 Uhr MESZ, eingehen. Wir bitten, derartige
Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
Vorstand der Gesellschaft
Travel24.com AG
Investor Relations
Katharinenstr. 1-3
04109 Leipzig
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Die antragstellenden Aktionäre
haben nachzuweisen, dass Sie seit mindestens drei Monaten
vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des erforderli-
chen Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten (vgl.
§ 142 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 122 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2
Satz 1 Aktiengesetz).
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europä-
ischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Inter-
netadresse www.travel24.com - Investor Relations - außeror-
dentliche Hauptversammlung 2015 - zugänglich gemacht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126
Absatz 1 und § 127 Aktiengesetz
Aktionäre können der Gesellschaft gemäß § 126 Absatz 1 Akti-
engesetz Gegenanträge gegen einen oder mehrere Beschluss-
vorschläge zu einzelnen Tagesordnungspunkten übersenden.
Gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz sind Anträge von Aktio-
nären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begrün-
dung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn
der Aktionär mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversamm-
lung der Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend
bekannt gemachte Adresse übersandt hat. Der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzu-
rechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der
28. Juni 2015, 24:00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstat-
bestände gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz vorliegt.
Die Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 Satz 2 Aktien-
gesetz auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von
§ 127 Aktiengesetz der Gesellschaft Wahlvorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern über-
mitteln. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktienge-
setz brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge sind
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen,
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort
des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3
Satz 4 Aktiengesetz) und die Angaben nach § 125 Absatz 1
Satz 5 Aktiengesetz (Mitgliedschaft des vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten) enthalten. Auch Wahlvorschläge müssen der
Gesellschaft mindestens vierzehn Tage vor der Hauptver-
sammlung an die nachfolgend bekannt gemachte Adresse
übersandt werden (vgl. § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Absatz 1 Satz
1 Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und der Tag der Haupt-
versammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist somit der 28. Juni 2015, 24:00 Uhr MESZ.
Nach § 127 Satz 1 Aktiengesetz i.V.m. § 126 Absatz 2 Satz 1
Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahl-
vorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht
werden müssen.
Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch
in der Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht
der Gesellschaft innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 Aktien-
gesetz übersandt wurde. Umgekehrt findet ein der Gesellschaft
bereits zuvor fristgerecht übersandter und zugänglich
gemachter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptver-
sammlung nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung
ausdrücklich gestellt wird.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahl-
vorschläge im Internet unter www.travel24.com - Investor
Relations - außerordentliche Hauptversammlung 2015 -
zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen
genügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich
machen.
Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvor-
schläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 Akti-
engesetz sind ausschließlich zu richten an:
Travel24.com AG
Investor Relations
Katharinenstr. 1-3
04109 Leipzig,
oder per Telefax an: +49 (0) 341-35572799
oder per E-Mail an: ir@travel24.com
Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1
Aktiengesetz
Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf
hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversamm-
lung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesell-
schaft und die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu geben ist,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Absatz 1
Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversamm-
lung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündi-
gung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Das Auskunftsver-
langen ist mündlich und in deutscher Sprache vorzubringen.
Die begehrte Auskunft muss ein für die sachgemäße Beurtei-
lung des Gegenstands der Tagesordnung wesentliches Element
bilden; abzustellen ist auf den Standpunkt eines objektiv
denkenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur
aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt. Die Angele-
genheiten verbundener Unternehmen unterliegen dem
Auskunftsrecht, wenn sie wegen ihrer Bedeutung zur Angele-
genheit der Gesellschaft werden.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und
getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz
3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der Vorstand
von der Beantwortung einzelner Fragen absehen. Gemäß § 16
Absatz 2 Satz 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen
begrenzen.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktien-
gesetz sind ab Einberufung der Hauptversammlung unter der
Internetadresse www.travel24.com -Investor Relations -
außerordentliche Hauptversammlung 2015 - abrufbar.
Leipzig, im Juni 2015
Travel24.com AG
Der Vorstand
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365847 05.06.2015
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