10.05.2017 23:19:41
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TLG IMMOBILIEN kündigt Übernahmeangebot an alle Aktionäre von WCM als wesentlichen Schritt zum Aufbau der führenden deutschen Gewerbeimmobilienplattform an
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DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Immobilien
TLG IMMOBILIEN kündigt Übernahmeangebot an alle Aktionäre von WCM als
wesentlichen Schritt zum Aufbau der führenden deutschen
Gewerbeimmobilienplattform an
10.05.2017 / 23:19
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Pressemitteilung
TLG IMMOBILIEN kündigt Übernahmeangebot an alle Aktionäre von WCM als
wesentlichen Schritt zum Aufbau der führenden deutschen
Gewerbeimmobilienplattform an
- Aktienangebot für 100 % des Aktienkapitals der WCM
- Angebot von einer neuen TLG IMMOBILIEN-Aktie je 5,75 WCM Aktien (4:23);
dies entspricht einem Angebotspreis von EUR 3,36 je WCM Aktie auf Basis des
TLG IMMOBILIEN-Schlusskurses vor dem Tag der Bekanntgabe des
Übernahmeangebots, einer Prämie von 4,6 % zum Schlusskurs der WCM vor dem
Tag der Bekanntgabe des Übernahmeangebots und einer Prämie von 17,8 % zum
aktuellem Pro-forma-EPRA-NAV der WCM
- WCM-Aktionäre mit rund 50 % des WCM Aktienkapitals verpflichten sich zur
Unterstützung der Transaktion
- Angebot wird vom Vorstand und Aufsichtsrat beider Gesellschaften
unterstützt
- Schaffung einer deutschlandweiten EUR 3 Mrd. Plattform für
Qualitätsimmobilien unter Weiterführung der erfolgreichen TLG
IMMOBILIEN-Expansion seit dem Börsengang
- Kombiniertes Gewerbeimmobilienportfolio fokussiert auf starke Standorte
und deren Umgebung mit einem attraktiven Rendite- und
Wertsteigerungspotenzial
- Erhebliches Synergiepotential von rund EUR 5 Mio. p.a. nach vollständiger
Realisierung
Berlin, 10. Mai 2017 - Der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG IMMOBILIEN
AG ("TLG IMMOBILIEN") haben heute beschlossen, den Aktionären der WCM
Beteiligungs- und Grundbesitz-AG ("WCM") im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots (das "Übernahmeangebot") anzubieten, ihre auf
den Inhaber lautenden Stückaktien zu erwerben. Die TLG IMMOBILIEN
beabsichtigt, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der Mindestpreise und
der endgültigen Festlegungen in der Angebotsunterlage, im Tausch gegen je
5,75 eingereichte Aktien der WCM als Gegenleistung eine neue, auf den
Inhaber lautende Stückaktie der TLG IMMOBILIEN mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital der TLG IMMOBILIEN von je EUR 1,00 anzubieten. Die
neuen Aktien der TLG IMMOBILIEN werden mit einer Dividendenberechtigung ab
dem 1. Januar 2017 ausgestattet sein.
Das Umtauschverhältnis bewertet jede Aktie der WCM auf Basis des gewichteten
Durchschnittskurses der Aktie der TLG IMMOBILIEN innerhalb der letzten drei
Monate vor dem Tag der Bekanntgabe des Übernahmeangebots mit EUR 3,15,
entsprechend eine Prämie von 4,1 % auf den gewichteten Durchschnittskurs der
Aktien der WCM innerhalb der letzten drei Monate vor dem Tag der Bekanntgabe
des Übernahmeangebots. Basierend auf dem Schlusskurs der TLG
IMMOBILIEN-Aktie vor dem Tag der Bekanntgabe des Übernahmeangebots beträgt
der daraus resultierende Angebotspreis EUR 3,36 pro WCM Aktie und entspricht
einer Prämie von 17,8 % auf den WCM Pro-forma-EPRA-NAV von EUR 2,85 je
Aktie, wie von WCM kommuniziert.
Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot haben die TLG IMMOBILIEN und die
WCM am heutigen Tage eine Grundsatzvereinbarung (Business Combination
Agreement oder "BCA") abgeschlossen. Im BCA ist das gemeinsame Verständnis
der TLG IMMOBILIEN und der WCM unter anderem in Bezug auf Strategie und
Struktur des kombinierten Unternehmens, den Prozess des Zusammenschlusses,
die zukünftige Zusammensetzung der Organe der TLG IMMOBILIEN und der WCM
sowie der Integrationsprozess dargelegt. Auf Grundlage des BCAs wird die WCM
das öffentliche Übernahmeangebot unterstützen und - nach Prüfung der
Angebotsunterlage - ihren Aktionären die Annahme empfehlen.
Darüber hinaus ist die TLG IMMOBILIEN heute in Bezug auf das Angebot mit
Großaktionären der WCM, einschließlich der DIC Asset Gruppe, dem
Aufsichtsratsmitglied Karl Ehlerding und dem Vorstandsvorsitzenden von WCM,
Herrn Stavros Efremidis, bezüglich ihrer WCM Aktien Tender Agreements
eingegangen, die insgesamt rund 50,0 % der Aktien und der Stimmrechte an der
WCM auf voll verwässerter Basis abdecken (einschließlich
Pflichtwandelanleihe und Aktienoptionen der Mitarbeiter). In diesen
sogenannten Tender Agreements haben sich die Aktionäre verpflichtet, die von
ihnen jeweils gehaltenen Aktien an der WCM im Rahmen des Übernahmeangebots
einzureichen.
Die Transaktion kombiniert komplementäre Portfolien und schafft ein
deutsches Gewerbeimmobilienportfolio mit einem Gesamtwert von EUR 3 Mrd. mit
Fokus auf starke Standorte und deren Umgebung. Über 75 % des kombinierten
Portfolios liegen in den Wachstumsstandorten Berlin, Frankfurt am Main,
Dresden, Leipzig und Rostock. Die TLG IMMOBILIEN behält ihre ausgewogene
Portfoliostruktur mit Fokus auf Büro- und Einzelhandelsimmobilien bei,
welche eine attraktive Kombination aus Rendite, gesicherten Cashflows und
Wertsteigerungsspotenzial bieten. Die Transaktion beschleunigt die Expansion
des etablierten Geschäftsmodells der TLG IMMOBILIEN auf deutschlandweiter
Basis. Aufbauend auf dem WCM Portfolio und der Plattform wird die lokale
Abdeckung in Westdeutschland gestärkt und dient als Katalysator für das
weitere Portfoliowachstum. Der Hauptsitz des gemeinsamen Unternehmens wird
in Berlin bleiben.
Die Transaktion ermöglicht es, Kostensynergien zu realisieren, die
voraussichtlich rund EUR 5 Mio. p.a. nach vollständiger Realisierung
betragen. Gleichzeitig ermöglicht die gewählte Transaktionsstruktur der TLG
IMMOBILIEN, ihr starkes und defensives Bilanzprofil mit einem
Pro-forma-Netto-LTV unterhalb der kommunizierten 45 % Obergrenze bei
durchschnittlichen Finanzierungskosten von 2,3 % auf einer Pro-forma-Basis
beizubehalten. TLG IMMOBILIEN ist der Auffassung, dass die bewährten
Akquisitionskompetenzen von beiden Gesellschaften und der gute Zugang der
TLG IMMOBILIEN zu Wachstumskapital der kombinierten Einheit ein
kontinuierliches deutschlandweites Portfoliowachstum ermöglichen werden.
Niclas Karoff, Mitglied des Vorstandes der TLG IMMOBILIEN: "Die Übernahme
der WCM ist eine großartige Chance für die TLG IMMOBILIEN, unser bestehendes
Portfolio an attraktiven Standorten wie Berlin, Dresden, Leipzig und
Frankfurt am Main zu stärken und unser Engagement in anderen westdeutschen
Wirtschaftswachstumszentren rund um Stuttgart, Hannover und Düsseldorf zu
erweitern."
Peter Finkbeiner, Mitglied des Vorstandes der TLG IMMOBILIEN, fügte hinzu:
"Die gemeinsame Plattform und das bewährte Business Model mit einem dichten
lokalen Netzwerk und langjähriger Asset Management-Kompetenz legen den
Grundstein für ein weiteres bundesweites Wachstum in unseren
Kern-Assetklassen Büro- und Einzelhandelsimmobilien sowie Hotel-Immobilien
unter Beibehaltung unserer konservativen Finanzierungsstruktur."
Stavros Efremidis, Vorstandsvorsitzender der WCM: "Wir sind überzeugt, dass
die vorgeschlagene Transaktion mit TLG IMMOBILIEN ein sehr attraktives
Angebot für die WCM Aktionäre darstellt. Die kombinierte Gesellschaft aus
WCM und TLG IMMOBILIEN profitiert von den sich zusätzlich bietenden
Möglichkeiten einer vergrößerten Unternehmensgruppe, um
Wachstumsopportunitäten im deutschen Gewerbeimmobilienmarkt wahrzunehmen.
Aus diesem Grund empfehlen sowohl das Management als auch der Aufsichtsrat
der WCM unseren Aktionären das Übernahmeangebot der TLG IMMOBILIEN
anzunehmen. Mehrere Kernaktionäre der WCM, einschließlich das WCM
Management, welche rund 50 % der Aktien der WCM halten, haben sich
verpflichtet, ihre Aktien im Übernahmeangebot anzudienen."
Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage darzulegenden
Bedingungen, insbesondere einer Mindestannahmequote von 50 % plus einer
Aktie der WCM. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird im Internet
unter www.tlg.de unter der Rubrik "Investor Relations" erfolgen. Dort wird
auch die genaue Frist für die Annahme des Übernahmeangebots veröffentlicht
werden. Der Vorstand der TLG IMMOBILIEN plant derzeit eine Veröffentlichung
der Angebotsunterlage Ende Juni 2017.
VICTORIAPARTNERS und UBS agieren als Finanzberater der TLG IMMOBILIEN und
UBS hat dem Vorstand der TLG IMMOBILIEN eine Fairness Opinion ausgestellt.
Kontakt
Christoph Wilhelm Sven Annutsch
Unternehmenskommunikation Investor Relations
Telefon: +49 30 2470 6355 Telefon: +49 30 2470 6089
E-Mail: christoph.wilhelm@tlg.de E-Mail: sven.annutsch@tlg.de
Über die TLG IMMOBILIEN AG
Die börsennotierte TLG IMMOBILIEN AG ist ein führendes Unternehmen für
Gewerbeimmobilien in Deutschland und steht seit mehr als 25 Jahren für
Immobilienkompetenz. Die TLG IMMOBILIEN AG erzielt stabile Mieteinnahmen,
verfügt über einen niedrigen Leerstand und eine sehr gute Gebäudesubstanz
sowie hohe Marktexpertise durch ihre Mitarbeiter vor Ort. Als aktiver
Portfolio Manager ist die TLG IMMOBILIEN AG ein Gewerbeimmobilienspezialist
für Büro- und Einzelhandelsimmobilien: Sie bewirtschaftet in ihrem
hochwertigen Bestand schwerpunktmäßig Büroimmobilien in Berlin, Frankfurt am
Main, Dresden, Leipzig und Rostock. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft
über ein regional diversifiziertes Portfolio an Einzelhandelsimmobilien in
hoch frequentierten Mikrolagen. Es zählen weiterhin insgesamt sieben Hotels
in Berlin, Dresden, Leipzig und Rostock zu ihrem Portfolio. Die Objekte der
TLG IMMOBILIEN AG zeichnen sich durch gute und sehr gute Lagen und
langfristige Miet- bzw. Pachtverträge aus.
Zum 31. Dezember 2016 beträgt der Immobilienwert EUR 2,2 Mrd. Der EPRA Net
Asset Value je Aktie liegt bei EUR 18,51 zum Stichtag.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf
oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der WCM oder der
TLG IMMOBILIEN dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Die behält sich vor, in den
endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots
von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von
Wertpapieren der WCM wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot
stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden
sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den
rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das
Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst
oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren der WCM können nicht darauf vertrauen
durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als
der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. Keine Bundesbehörde oder
Behörde eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte
Staaten") hat das Angebot genehmigt oder untersagt oder eine Aussage zur
Angemessenheit oder Korrektheit der Informationen in den Angebotsdokumenten
getroffen. Jede anderslautende Behauptung stellt einen Verstoß gegen
strafrechtliche Bestimmung der Vereinigten Staaten dar.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein
Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies
einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.
Das Übernahmeangebot betrifft den Erwerb von Wertpapieren einer deutschen
Gesellschaft und unterliegt den deutschen Offenlegungspflichten, die von
jenen der Vereinigten Staaten abweichen. Die in den Angebotsdokumenten
enthaltenen oder erwähnten Finanzinformationen wurden in Übereinstimmung mit
Nicht-U.S. Rechnungslegungsstandards erstellt und sind daher nicht mit den
Finanzinformationen von U.S. Gesellschaften oder Gesellschaften
vergleichbar, die ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den allgemein
anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung in den Vereinigten Staaten (US
GAAP) erstellen.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf Basis der in Rule
14d-1(c) unter dem U.S. Securities Exchange Act of 1934 in der aktuellen
Fassung (der "U.S. Securities Exchange Act") enthaltenen Ausnahme von den
U.S. tender offer rules durchgeführt. Die Ausgabe von Aktien wird auf Basis
der in Rule 802 unter dem U.S. Securities Act of 1933 in der aktuellen
Fassung (der "U.S. Securities Act") enthaltenen Ausnahme von den
Registrierungspflichten erfolgen. Das Übernahmeangebot wird sonst in
Übereinstimmung mit den anwendbaren deutschen Bestimmungen durchgeführt
werden. Das Übernahmeangebot unterliegt daher Offenlegungs- und
Verfahrensvorschriften, einschließlich von Rücktrittsrechten,
Angebotszeitplan, Abwicklungsprozess und Zeitpunkt von Zahlungen, die von
jenen abweichen, die in den U.S. Übernahmevorschriften und Gesetzen
vorgesehen sind.
Für U.S.-Aktionäre könnte es schwierig sein, ihre Rechte und eventuelle
Ansprüche nach dem U.S.-amerikanischen Wertpapierrecht durchzusetzen, da die
TLG IMMOBILIEN und die WCM ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten
haben und einige oder alle ihrer Organmitglieder in einem Staat außerhalb
der Vereinigten Staaten ansässig sind. U.S.-Aktionäre könnten nicht in der
Lage sein, eine Nicht-U.S. Gesellschaft oder deren Organmitglieder in einem
Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten für Verletzungen des
U.S.-amerikanischen Wertpapierrechts zu belangen. Darüber hinaus kann es
schwierig sein, Nicht-U.S. Gesellschaften und mit diesen verbundene
Unternehmen zu zwingen, sich der Gerichtsbarkeit von Gerichten in den
Vereinigten Staaten zu unterwerfen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die TLG IMMOBILIEN oder für sie tätige
Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach
Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder
mittelbar Wertpapiere der WCM erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen
abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein
unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf
Wertpapiere der WCM gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen
erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht,
soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen
einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der TLG IMMOBILIEN und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der
möglichen Folgen des Angebots für die WCM und die verbleibenden Aktionäre
der WCM oder zukünftiger Finanzergebnisse der WCM, zum Ausdruck. Die
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, welche die TLG IMMOBILIEN und die mit ihr
gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen
aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete
Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer
vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der TLG
IMMOBILIEN oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte
berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen
erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder
enthaltenen Ereignissen abweichen können.
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10.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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572299 10.05.2017
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