18.08.2016 14:33:39

DGAP-News: Studio Babelsberg AG

Studio Babelsberg AG: Außerordentliche Hauptversammlung der Studio Babelsberg AG beschließt neues Genehmigtes Kapital

Studio Babelsberg AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung

18.08.2016 14:33

Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP

- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Potsdam-Babelsberg, 18. August 2016 - Die außerordentliche Hauptversammlung

der Studio Babelsberg AG hat heute mehrheitlich dem mit der Tagesordnung

veröffentlichten Vorschlag der Verwaltung zur Schaffung eines neuen

Genehmigten Kapitals 2016/I in Höhe des gesetzlich vorgesehenen

Höchstbetrags von bis zu 50% des Grundkapitals zugestimmt. Der Vorstand

wird somit ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des

Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu

EUR 8.249.995 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen

Stückaktien zu erhöhen. Die Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals wird

der Gesellschaft ermöglichen, auch in Zukunft hinsichtlich ihres

Finanzbedarfs oder strategischer Entwicklungsmöglichkeiten schnell und

flexibel agieren zu können.

Die weiteren Tagesordnungspunkte bezogen sich auf die Verwendung des

Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015. Die Aktionärinnen und Aktionäre

haben mehrheitlich beschlossen, den Bilanzgewinn vollständig auf neue

Rechnung vorzutragen und auf die Ausschüttung einer Dividende zu

verzichten.

Der Geschäftsbericht 2015, die vollständige Tagesordnung inklusive Bericht

des Vorstands sowie die Abstimmungsergebnisse der außerordentlichen

Hauptversammlung stehen im Internet unter www.studiobabelsberg.com/ir zur

Verfügung.

18.08.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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