04.01.2019 09:28:56
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DGAP-News: Stabilisierungserklärung
DGAP-News: The Royal Bank of Scotland plc / Schlagwort(e): Verkauf Nicht zur Verteilung, ob mittelbar oder unmittelbar, in den Vereinigten Staaten oder einem Hoheitsgebiet, in dem eine solche Verteilung rechtswidrig wäre. UniCredit Bank AG
In Verbindung mit dem Angebot der oben genannten Wertpapiere kann/können der/die Stabilisierungsmanager mehr Wertpapiere zuteilen bzw. Transaktionen abschließen, um den Marktkurs der Wertpapiere auf einem höheren Niveau zu stützen, als er andernfalls erreicht hätte. Es ist jedoch nicht sicher, dass der/die Stabilisierungsmanager Stabilisierungsmaßnahmen ergreift/en. Außerdem können solche Maßnahmen, falls sie ergriffen werden, jederzeit beendet werden. Diese Erklärung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung noch ein Angebot zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren des Emittenten in irgendeinem Hoheitsgebiet dar. Diese Erklärung richtet sich nur an Personen mit fachlicher Erfahrung oder an vermögende Personen (High Net Worth Persons) im Sinne von Artikel 12(5) oder an Anlagefachleute (Investment Professionals) im Sinne von Artikel 19(5) oder an vermögende Unternehmen (High Net Worth Companies) im Sinne von Artikel 49(2) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 und soll anderen nicht als Handlungsgrundlage dienen. Insofern als das Angebot von Wertpapieren in einem EWR-Mitgliedsstaat, der Richtlinie 2003/71/EC (zusammen mit eventuell geltenden Implementierungsmaßnahmen in einem Mitgliedsstaat die "Prospektrichtlinie") implementiert hat, vor dem Datum der Veröffentlichung eines Prospekts über die Wertpapiere erfolgt und dies von der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaats gemäß der Prospektrichtlinie genehmigt wurde (oder gegebenenfalls in einem anderen Mitgliedsstaat veröffentlicht und der zuständigen Behörde in dem Mitgliedsstaat gemäß der Prospektrichtlinie mitgeteilt wurde), richtet sich das Angebot nur an qualifizierte Anleger in diesem Mitgliedsstaat im Sinne der Prospektrichtlinie oder erfolgte bzw. erfolgt anderweitig unter Umständen, die vom Emittenten keine Veröffentlichung eines Prospekts gemäß der Prospektrichtlinie verlangen. Diese Erklärung ist kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in die Vereinigten Staaten. Die Wertpapiere wurden und werden nicht unter dem United States Securities Act von 1933 registriert und dürfen mangels Registrierung bzw. Befreiung von der Registrierung in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren erfolgen.
04.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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